Abfallwirtschaft im Landkreis Schwäbisch Hall |
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Für die Abfallbeseitigung ist der Landkreis Schwäbisch Hall
zuständig. Die Reduzierung der Abfallmengen und die umweltgerechte
Abfallentsorgung bzw. Verwertung getrennt erfasster Wertstoffe zählt
zu den wichtigsten Aufgaben der Abfallwirtschaft im Landkreis Schwäbisch
Hall.
Oberste Priorität hat die Abfallvermeidung. Um hierzu Anreize
zu geben, ist bereits im Jahr 1993 die mengenbezogene Müllgebühr
eingeführt worden.
Die Abfallverwertung ist ein wichtiger Grundsatz des Abfallwirtschaftskonzeptes
des Landkreises. Im Landkreis Schwäbisch Hall besteht eine durch
Satzung bestimmte Trennpflicht für Wertstoffe an der Anfallstelle.
Bereits in den Haushalten und in den Betriebsstätten erfolgt die
gesonderte Erfassung verwertbarer Stoffe. Zur sachgerechten Entsorgung
bietet die Abfallwirtschaft des Landkreises Schwäbisch Hall eine
breite Palette von Möglichkeiten. Eine umweltschonende Abfallentsorgung
steht immer im Vordergrund. Das Abfallwirtschaftsamt arbeitet für
eine ökologische und ökonomisch sinnvolle Entsorgung.
Als Abfallgefäße sind 60 l, 120 l und 240 l Abfallgroßbehälter
und Biomülltonnen zugelassen sowie der Gelbe Sack und die Papiertonne.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Landkreises Schwäbisch
Hall.
http://www.landkreis-schwaebisch-hall.de
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