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  Integriertes Auslandsstudium oder Beurlaubung

Bei einigen Studiengängen ist der Auslandsaufenthalt Bestandteil des Studiums (z.B. wenn durch die Studienprüfungsordnung Ihres Studiengangs ein Auslandsaufenthalt vorgeschrieben ist oder empfohlen wird beziehungsweise wenn das im Ausland geleistete Praktikum anerkannt werden kann). Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie an Ihrer Hochschule.

Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, sich für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes beurlauben zu lassen.

  Zuständig:

die jeweilige Hochschule

  Voraussetzung:

Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für ein integriertes Auslandsstudium oder für eine Beurlaubung können abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen, unterschiedlich sein. Informationen dazu bietet Ihre Hochschule.

  Ablauf:

Sie müssen den Antrag auf Beurlaubung schriftlich stellen.
Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

  Frist:

Über einzuhaltende Fristen informiert Sie Ihre Hochschule.

  Rechtsgrundlage:

 

 

Information



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Kontakt



Rathaus Michelfeld
Haller Straße 35
74545 Michelfeld
Fon: 0791/97071-0
Fax: 0791/97071-30
Mail: E-Mail an die Gemeinde

Sprechzeiten
Mo – Fr: 08.00 – 12.00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 – 16.00 Uhr
Mi: 16.00 Uhr – 18.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung

Servicezeit Bürgerbüro
Fr: 14.00 - 16.00 Uhr

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