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Ersatz der Auslagen (Anhörung beim Familiengericht)

An der Auswahl einer geeigneten Person für die Vormundschaft kann das Familiengericht Verwandte und Verschwägerte des Minderjährigen beteiligen, indem sie zu einer Anhörung geladen werden.

Die Verwandten und Verschwägerten können die Kosten, die ihnen durch die Teilnahme an der Anhörung entstehen, dem Mündel in Rechnung stellen. In der Regel handelt es sich um den Ersatz der Auslagen für die Fahrtkosten und den Verdienstausfall.

Verfahren:

Lebenslagen:

Behörden:

 

 

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Fax: 0791/97071-30
Mail: E-Mail an die Gemeinde

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