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Dienstleistungen in der Gemeinde

Landesfamilienpass beantragen

Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

Kostenlos sind zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Technoseum in Mannheim
  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

Die "Wilhelma" (Zoo) in Stuttgart und das "Blühende Barock" in Ludwigsburg können Sie mit den entsprechenden Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Die Ermäßigung gilt in der "Wilhelma" innerhalb der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober. Im "Blühenden Barock" können Sie die Ermäßigung während der ganzen Saison von Mitte März bis Anfang November nutzen. Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.

Generelle Zuständigkeit:

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes

Voraussetzungen:

Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50)
  • Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben

Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
  • bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid

Ablauf:

Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern.

Kosten:

keine

Sonstiges:

Auskünfte zum Landesfamilienpass erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde und auf den Internetseiten des Sozialministeriums.

Zuständige Behörden:

Gemeinde Michelfeld
Haller Straße 35
74545 Michelfeld
Fon: 0791/97071-0
Fax: 0791/97071-30
E-Mail: info@michelfeld.de

Sprechzeiten:
Mo-Fr:             08.00 - 12.00 Uhr
Mo, Di, Do:      14.00 - 16.00 Uhr
Mi:                   16.00 - 18.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung

Servicezeit Bürgerbüro
Fr: 14.00 - 16.00 Uhr

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Information



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Kontakt



Rathaus Michelfeld
Haller Straße 35
74545 Michelfeld
Fon: 0791/97071-0
Fax: 0791/97071-30
Mail: E-Mail an die Gemeinde

Sprechzeiten
Mo – Fr: 08.00 – 12.00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 – 16.00 Uhr
Mi: 16.00 Uhr – 18.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung

Servicezeit Bürgerbüro
Fr: 14.00 - 16.00 Uhr

Bankverbindung
VR Bank SHA
BLZ 62290110
Kto. 300500009

KSK SHA
BLZ 62250030
Kto. 5000926

 

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