NewsGästeserviceBürgerinfoAnfahrtGästebuchKontakt


Home
Gemeinde
Aktuelles
Kalender & Termine
Infoservice
Gemeinderat
Dienstleistungen
Lebenslagen
Lebenslagen
Stichworte
Rathaus-Team
Bauhof
Biberwassergruppe
Formulare
Ortsrecht
Behörden
Mängelformular
Leben & Wohnen
Freizeit & Tourismus
Bildung & Kultur
Wirtschaft
Impressum & Recht


Dienstleistungen in der Gemeinde

Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen

Die Denkmalliste verzeichnet geschützte Kulturdenkmale. In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen zusätzlichen Schutz.

Die höhere Denkmalschutzbehörde stellt die besondere Bedeutung eines Kulturdenkmals fest.

Das Denkmalbuch enthält die folgenden Angaben:

  • Bezeichnung des Kulturdenkmals
  • Lage
  • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
  • Tag der Eintragung

Generelle Zuständigkeit:

  • für die Eintragung: das Regierungspräsidium (als höhere Denkmalschutzbehörde), in dessen Bezirk das Kulturdenkmal gelegen ist
  • für die Beratung: die untere Denkmalschutzbehörde
    Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Kulturdenkmal liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Voraussetzungen:

Voraussetzungen für die Eintragung sind:

  • Das Kulturdenkmal hat in besonderem Maß
    • wissenschaftliche,
    • künstlerische oder
    • heimatgeschichtliche Bedeutung.
  • Aufgrund dieser Bedeutung besteht ein gesteigertes öffentliches Interesse an seiner Erhaltung.

Unterlagen:

keine

Ablauf:

Sie können die Eintragung eines Kulturdenkmals bei der zuständigen Stelle veranlassen. Zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk das Kulturdenkmal liegt.

Für eine Beratung wenden Sie sich je nach Ort, in dem das Kulturdenkmal liegt, an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beziehungsweise das Landratsamt.

Die meisten Kulturdenkmale werden auf Veranlassung der Behörden in das Denkmalbuch eingetragen.

Kosten:

keine

Frist:

keine

Rechtsgrundlage:

Zuständige Behörden:

Landratsamt Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791/755-0
Fax: 0791/755-7362
E-Mail: info@lrasha.de

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Fon: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr; Freitag 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Verwandte Lebenslagen:

Verwandte Themen:

 

 

Information



Die Texte werden über das Service-Modul der cm city media GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.



Kontakt



Rathaus Michelfeld
Haller Straße 35
74545 Michelfeld
Fon: 0791/97071-0
Fax: 0791/97071-30
Mail: E-Mail an die Gemeinde

Sprechzeiten
Mo – Fr: 08.00 – 12.00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 – 16.00 Uhr
Mi: 16.00 Uhr – 18.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung

Servicezeit Bürgerbüro
Fr: 14.00 - 16.00 Uhr

Bankverbindung
VR Bank SHA
BLZ 62290110
Kto. 300500009

KSK SHA
BLZ 62250030
Kto. 5000926

 

Zu unseren Sponsoren

Made by cm city media GmbH