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Grenzbescheinigung für ein Grundstück beantragen

Die Grenzbescheinigung (auch "Grenzattest") ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass

  • ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder
  • ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.

Meistens fordern Banken oder andere Kreditgeber Grenzbescheinigungen für Gebäude, für die sie Baukredite gewähren.

Generelle Zuständigkeit:

  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen oder
  • die untere Vermessungsbehörde

Untere Vermessungsbehörde ist, je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Voraussetzungen:

Voraussetzungen sind:

  • Eintrag des Gebäudes im Liegenschaftskataster
    Haben Sie den Grundriss des Gebäudes seit der letzten Vermessung ("Gebäudeaufnahme") geändert, ist eine neuerliche Einmessung nötig.
  • Sie sind antragsberechtigt. Antragsberechtigte sind:
    • Eigentümer und Eigentümerinnen
    • Erbbauberechtigte
    • Notariate
    • Banken
    • Dritte, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Unterlagen:

keine

Ablauf:

Die Grenzbescheinigung können Sie bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsingenieurinnen oder der zuständigen Vermessungsbehörde beantragen. Vermessungsbehörde ist, je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Sie können den Antrag formlos schriftlich, telefonisch oder per E-Mail stellen. Sie müssen das Flurstück (Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) angeben. Manche Behörden bieten ein eigenes Formular an.

Tipp: Sie können die Grenzbescheinigung auch gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.

Die zuständige Stelle kann eine Ortsbesichtigung vornehmen, bevor sie die Grenzbescheinigung ausstellt.

Kosten:

abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand

Frist:

keine

Zuständige Behörden:

Landratsamt Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791/755-0
Fax: 0791/755-7362
E-Mail: info@lrasha.de

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Rathaus Michelfeld
Haller Straße 35
74545 Michelfeld
Fon: 0791/97071-0
Fax: 0791/97071-30
Mail: E-Mail an die Gemeinde

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Mo – Fr: 08.00 – 12.00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 – 16.00 Uhr
Mi: 16.00 Uhr – 18.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung

Servicezeit Bürgerbüro
Fr: 14.00 - 16.00 Uhr

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