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Dienstleistungen in der Gemeinde

Abwasser entsorgen

Als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks müssen Sie für die Entsorgung des Abwassers aufkommen.

Abwasser ist

  • Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt ist,
  • Wasser, das in seinen Eigenschaften oder in der Zusammensetzung verändert ist,
  • das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser.

Kanalisationen sammeln und transportieren das Abwasser. Kläranlagen behandeln es und leiten es dann in Gewässer. Teilweise reinigen auch Industriebetriebe Abwasser und leiten es direkt in Gewässer.

Die Kommunen sind für die Entsorgung des Abwassers zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände beauftragen.

Generelle Zuständigkeit:

die untere Wasserbehörde

Untere Wasserbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Ablauf:

Der Hauseigentümer oder die Hauseigentümerin wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.

Informationen dazu finden Sie auch unter "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

Kosten:

Die Kommunen erheben die Abwassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.

Die Höhe der Gebühren legen die Kommunen oder Zweckverbände auf Grundlage einer eigenen Kostenkalkulation selbst fest.

Die Kosten für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung trägt der Hausbesitzer oder die Hausbesitzerin beziehungsweise der Mieter oder die Mieterin eines Gebäudes oder Grundstücks. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten Wassers anzeigt.

Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, zu Ermäßigungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Abwasserwassersatzung Ihrer Wohnortgemeinde nachlesen.

Rechtsgrundlage:

Zuständige Behörden:

Gemeinde Michelfeld
Haller Straße 35
74545 Michelfeld
Fon: 0791/97071-0
Fax: 0791/97071-30
E-Mail: info@michelfeld.de

Sprechzeiten:
Mo-Fr:             08.00 - 12.00 Uhr
Mo, Di, Do:      14.00 - 16.00 Uhr
Mi:                   16.00 - 18.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung

Servicezeit Bürgerbüro
Fr: 14.00 - 16.00 Uhr

Verwandte Lebenslagen:

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Information



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Kontakt



Rathaus Michelfeld
Haller Straße 35
74545 Michelfeld
Fon: 0791/97071-0
Fax: 0791/97071-30
Mail: E-Mail an die Gemeinde

Sprechzeiten
Mo – Fr: 08.00 – 12.00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 – 16.00 Uhr
Mi: 16.00 Uhr – 18.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung

Servicezeit Bürgerbüro
Fr: 14.00 - 16.00 Uhr

Bankverbindung
VR Bank SHA
BLZ 62290110
Kto. 300500009

KSK SHA
BLZ 62250030
Kto. 5000926

 

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