Rechtliche Hinweise zur Benutzung des Tickersystems |
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Die Inhalte werden von Vereinigungen, deren Sitz sich im Gebiet der Gemeinde
Michelfeld befindet, eingestellt. Die Teilnehmer garantieren für
die Einhaltung der "guten Sitten" und haben sich verpflichtet,
keine Inhalte einzustellen, die durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung
und den verfolgten Zweck gegen geltendes Recht verstoßen. Durch
die Aufgabe der Beiträge und Einstellung der Fotos bestätigt
der Kunde, dass er frei über die Fotos verfügen kann und diese
nicht mit Rechten Dritter belastet sind.
Die Gemeinde Michelfeld prüft regelmäßig, ob Inhalte
gegen geltendes Recht oder die "guten Sitten" verstoßen.
Bei einem erkannten Verstoß wird der Inhalt gelöscht; die Gemeinde
behält sich weitere Sanktionen vor. Die Gemeinde übernimmt damit
jedoch keine Verpflichtung auf vollständige und jederzeitige Prüfung
der Beiträge.
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