Neues aus dem Rathaus
Michelfeld profitiert von 187.350 EUR ELR-Fördermitteln -
Zweite Halbzeit als ELR-Schwerpunktgemeinde! Beginnen Sie jetzt mit den Planungen für Ihr ELR-Projekt!
Mit dem diesjährigen Programmentscheid fließen 187.350 € Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) nach Michelfeld. Damit werden zwei private Wohnbaumaßnahmen sowie eine kommunale Maßnahme gefördert.
Und nach wie vor ist die private Initiative gefragt! „Nutzen Sie die Gelegenheit!“ so Rathauschef Wolfgang Binnig. „Die zweite Halbzeit der ELR-Schwerpunktgemeinde ist angelaufen! Private Eigentümer genießen noch zwei Jahre einen Fördervorrang. Da Michelfeld nun Mitglied der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald ist, sind auch im Hauptort – außerhalb des Gebiets der Ortskernsanierung – Anträge im ELR möglich.“
Planen Sie
- eine umfassende Modernisierungsmaßnahme/energetische Sanierung?
- eine Umnutzung von Scheunen-/Stallgebäuden zu Wohn- oder Gewerberaum?
- einen Neubau zur Eigennutzung in zentraler Ortslage?
- die Einrichtung oder Sicherung eines Gastronomie- oder Handwerksbetriebes wie z.B. Bäckerei, Metzgerei sowie Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge?
- oder eine anderweitige Maßnahme zur Schaffung von Wohn- oder Gewerberaum?
Dann lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich durch die Klärle GmbH beraten!
Der nächste Beratungstermin findet am Dienstag, den 18. April 2023 statt.
Weitere Beratungstermine sind am 16. Mai und 13. Juni 2023.
Das Beratungsgespräch soll Ihnen eine erste Hilfestellung bei der Planung Ihres Bauvorhabens und den Fördermöglichkeiten geben. Es ersetzt nicht die Planung durch einen Architekten!
Nutzen Sie jetzt Ihre Chance!
Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit der Gemeindeverwaltung, Frau Grau unter Tel.: 0791/97071-24 (Mo - Mi) oder per E-Mail: doris.grau@michelfeld.de in Verbindung. Die Beratungsgespräche finden vor Ort am Objekt statt.
Die Antragstellung im ELR ist zweimal jährlich möglich. Es können ab April ELR-Anträge über Rückflussmittel gestellt werden. Ihre Planungen müssen vorliegen! Die Bewilligung der Rückflussmittel findet im Sommer statt!
Für eine ELR-Antragstellung im Herbst müssen die Anträge bis Ende Juli 2023 digital bei der Gemeinde zur Prüfung vorliegen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit den Planungen Ihrer Baumaßnahme. Bei Bauvorhaben im Außenbereich muss zur Antragstellung eine Baugenehmigung vorliegen.
Sie benötigen für eine Antragstellung im ELR: Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte – möglichst Bauantrag), die Kostenschätzung nach DIN 276 von einem Architekten/Planer sowie die jeweiligen ELR-Antragsformulare. Weitere Informationen zum ELR, wie die Fördermittelhöhen finden Sie im Flyer unter: https://www.michelfeld.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Infoflyer.pdf. Ein Exemplar des Flyers liegt dem Bibersboten bei.
Hinweis
Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Michelfeld gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde wenden.
Kontakt

Rathaus Michelfeld
Haller Straße 35
74545 Michelfeld
Tel.: 0791 97071-0
Fax: 0791 97071-30
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