Neues aus dem Rathaus
Gestattung und Sperrzeitverkürzung bei einem Fest unerlässlich
Zu jeder öffentlichen Veranstaltung, bei der Speisen und alkoholische Getränke verkauft werden, muss bei der Gemeindeverwaltung eine Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes beantragt werden.
Bei Veranstaltungen von bis zu vier Tagen Dauer ist die Gemeinde Michelfeld, Frau Dierolf, Tel.: 0791/97071-18 (E-Mail: bianca.dierolf@michelfeld.de), zuständig, darüber hinaus das Landratsamt. Der Antrag muss schriftlich mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden, damit eine Beteiligung bzw. Benachrichtigung der zuständigen Fachbehörden (Polizei, WKD, Finanzamt) noch möglich ist. Das Formular hierzu finden Sie auf unserer Homepage www.michelfeld.de unter Rathaus & Service – Rathausformulare.
Die Sperrzeit beginnt in der Nacht von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag jeweils um 5.00 Uhr, an den übrigen Tagen um 3.00 Uhr. In der Nacht von Silvester zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben. Von Rosenmontag zum Fastnachtsdienstag sowie in der Nacht zum 1. Mai beginnt die Sperrzeit um 5.00 Uhr. Für eine Verkürzung der Sperrzeiten ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich.
Verstöße gegen die Gestattungs- und Sperrzeitbestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Das Bürgermeisteramt bittet um Beachtung und rechtzeitige Antragstellung.
Hinweis
Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Michelfeld gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde wenden.
Kontakt

Rathaus Michelfeld
Haller Straße 35
74545 Michelfeld
Tel.: 0791 97071-0
Fax: 0791 97071-30
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