Neues aus dem Rathaus
Hunde müssen angemeldet sein!
Die Hundesteuerjahresveranlagung erfolgte bereits im Januar. Ein Ersthund kostet 90 € (Kampfhunde gemäß Satzung 360 €), jeder weitere Hund 180 € (jeder weitere Kampfhund gemäß Satzung 720 €). Zu versteuern ist jeder Hund, der über 3 Monate alt ist und der nicht von der Steuer zu befreien ist. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Wer einen steuerpflichtigen Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder des Erreichens des steuerbaren Alters (3 Monate) beim Bürgermeisteramt Michelfeld - Steueramt - anzuzeigen.
Für jeden steuerpflichtigen Hund wird bei der Anmeldung von der Gemeinde eine Hundesteuermarke ausgegeben, ebenso für die steuerfreien Hunde. Der Hundehalter muss den von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden Hund mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen. Die Hundesteuermarken gelten zeitlich unbegrenzt.
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen, so ist die Hundehaltung abzumelden und die Steuermarke an die Gemeinde Michelfeld zurückzugeben.
Wer seine Hundehaltung nicht meldet, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Hinweis: Das Formular An– und Abmeldung eines Hundes ist auf unserer Homepage unter folgendem Link verfügbar.
https://www.michelfeld.de/de/rathaus-service/formulare/rathausformulare
Hinweis
Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Michelfeld gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde wenden.
Kontakt

Rathaus Michelfeld
Haller Straße 35
74545 Michelfeld
Tel.: 0791 97071-0
Fax: 0791 97071-30
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