Neues aus dem Gemeinderat
Gemeinderatssitzung am 23.01.2023
Landessanierungsprogramm „Ortskern Michelfeld“ – Sanierungsgebiet „Ortskern II“
- Abschluss der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
1. Sanierungsbericht
Die Gemeinde wurde zum 01.01.2013 mit dem Gebiet „Ortskern II“ ins Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (LSP) aufgenommen. Das Sanierungsgebiet hatte zum Ende der Sanierung eine Größe von ca. 8,46 ha. Mit der Programmaufnahme LSP im Jahr 2013 wurde zunächst ein Förderrahmen von rd. 1,16 Mio € bewilligt. Aufgrund mehrerer Aufstockungsanträge stand am Ende ein Gesamtförderrahmen von rd. 2,91 Mio. € zur Verfügung. Davon entfallen 60 % auf Fördermittel des Landes (rd. 1,75 Mio. €) während 40 % Eigenanteil von der Gemeinde (rd. 1,16 Mio. €) zu tragen sind. Der ursprüngliche Bewilligungszeitraum der Sanierung „Ortskern II“ endete am 31.12.2021 und wurde bis zum 30.04.2022 verlängert.
2. Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung/Ausgleichsbetrag
Das Baugesetzbuch verpflichtet die Gemeinde zur Erhebung des Ausgleichsbetrags. Demnach hat der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstückes zur Finanzierung der Sanierung einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Ausgleichsbetrags ist die durch die Sanierung bedingte Bodenwerterhöhung des Grundstücks. Die Gemeinde hat das Sachverständigenbüro Dr. Koch aus Esslingen mit der Ermittlung zonaler Anfangs- und Endwerte im Sanierungsgebiet „Ortskern II“ beauftragt. Gutachtlich konnte keine sanierungsbedingte Wertsteigerung ermittelt werden.
3. Sanierungsabrechnung
Die Gesamteinnahmen im Landessanierungsprogramm betragen 1.748.857,93 €, dem stehen Gesamtausgaben von 1.633.879,27 € gegenüber. Somit ergibt sich ein Überschuss von 114.978,66 € (100 %). Die Gemeinde muss voraussichtlich 68.987 € (60 %) nach Vorliegen des Abrechnungsbescheids an das Land zurückbezahlen. Die Sanierungsabrechnung der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
4. Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets
Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Michelfeld wurde beschlossen. Nach dem Baugesetzbuch ist die Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung im Bibersboten wird verwiesen.
5. Weiteres Vorgehen
Die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Ortskern II“ tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung veranlasst die Gemeinde die Löschung der Sanierungsvermerke in den Grundbüchern.
Städtebauförderung „Ortsmitte Michelfeld“
- Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Der Antrag zur Neuaufnahme in das Städtebauförderprogramm 2023 wurde im Oktober an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) und das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) geleitet. Grundlage für die Antragstellung ist ein gebietsbezogenes integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), welches die STEG in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellt hat. Das ISEK schafft die Grundlagen für die weitere zielgerichtete Arbeit aller am Planungs- und Umsetzungsprozess Beteiligten und ist damit vor allem auch ein wichtiger Baustein der zukünftigen Entwicklung der Ortsmitte Michelfeld. Mit dem gebietsbezogenen Entwicklungskonzept sollen, abgeleitet aus gesamtörtlichen Zielen und in Fortführung der bisherigen Sanierungsmaßnahmen, insbesondere auch die Innenentwicklungspotenziale in den Blick genommen werden.
Die Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen gemäß Aufnahmeantrag belaufen sich auf rd. 10,2 Mio. €, davon betragen die Finanzhilfe des Landes 6,12 Mio. € (60 %) und die Eigenmittel der Gemeinde 4,08 Mio. € (40 %). Der Durchführungszeitraum würde sich bei einer Programmaufnahme 2023 bis in das Jahr 2032 erstrecken.
Das integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für den Aufnahmeantrag in das Städtebauförderprogramm 2023 wurde vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Kindergarten Gnadental – Erneuerung Außenspielbereich
- Sachstand und weiteres Vorgehen
Für die Umgestaltung und Erneuerung des Außenspielbereichs im Kindergarten Gnadental wurde gemeinsam mit der Kindergartenleitung, den Erzieherinnen und Landschaftsarchitekt Markus Gundelfinger ein Maßnahmenkonzept erarbeitet. Die Gesamtkosten für die Umgestaltung und Erneuerung des Außenspielbereichs belaufen sich nach einer ersten Kostenschätzung auf rd. 26.000 €. Die Arbeiten sollen, je nach Verfügbarkeit der neuen Spielgeräte und Materialien sukzessive ausgeführt werden. Die Arbeiten können teilweise in Eigenleistung durch den Bauhof erfolgen. Im Bedarfsfall soll eine Landschaftsgartenbaufirma hinzugezogen werden. Einstimmig wurde das Maßnahmenkonzept für die Erneuerung des Außenspielbereichs des Kindergartens Gnadental anerkannt und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen umzusetzen.
Haushaltsplan 2023 – Vorberatung
1. Änderungen zum Entwurfsstand 12.12.2022
Die erste Vorberatung des Haushaltsplans 2023 fand am 12. Dezember 2022 statt. Die Veränderungen zum Entwurfsstand wurden in der Sitzung beraten.
2. Finanzplanung 2022 – 2026
Die Finanzplanung stellt die mittelfristige Betrachtung des Gesamtbetriebs Gemeindeverwaltung mit allen Einrichtungen dar. In den Jahren 2022 bis 2026 wird durchgehend von einem positiven ordentlichen Ergebnis ausgegangen.
3. Investitionsprogramm 2023 – 2026
Der Entwurf des Investitionsprogramms bis 2026 ist von der Verwaltung aufgestellt worden. Hierbei wurden alle Maßnahmen, die voraussichtlich im Planungszeitraum zur Durchführung kommen können, dargestellt. Die geplanten Investitionsschwerpunkte sind u. a. Erneuerung Erschließungsanlagen (Wasser, Kanalisation) Ortsdurchfahrt Michelfeld (B 14) und Ortskernsanierung Michelfeld, die Erneuerung der Erschließungsanlagen in der Schönwaldstraße, der Breitbandausbau oder Maßnahmen im Rahmen von Michelfeld als ELR-Schwerpunktgemeinde, Bürgerhaus Gnadental, Rathaus und Steinäckerhalle.
Das von der Verwaltung aufgestellte Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2026 wurde vom Gemeinderat anerkannt; ergänzt um eine Planungsrate für die Erneuerung des Hauptspielfelds an der Roten Steige.
4. Entwicklung Schuldenstand
Bei Realisierung aller Maßnahmen würde sich der Schuldenstand der Gemeinde bis zum 31.12.2023 auf rd. 2,17 Mio. € erhöhen. Dies entspräche einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 559 €. Zum 31.12.2026 stünde eine Gesamtverschuldung von rd. 3,9 Mio. € zu Buche (982 € Pro-Kopf-Verschuldung).
Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall
1. Änderung der Verbandssatzung
Der Zweckverband (ZV) beabsichtigt seine Satzung vor dem Hintergrund erforderlich gewordener Anpassungen und Ergänzungen zu ändern. Heinz Kastenholz, Geschäftsführer des Zweckverbands Breitband Landkreis Schwäbisch Hall hat die geplanten Änderungen vorgestellt. Der Gemeinderat hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und ermächtigt BM Wolfgang Binnig im Rahmen der anstehenden Beschlussfassung der Verbandsversammlung des ZV einer Änderung der Verbandssatzung sowie der entsprechenden Änderungssatzung zuzustimmen.
2. Kooperationsvereinbarung mit der NetCom BW
Der NetCom BW GmbH mit Sitz in Ellwangen wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Zuschlag für die Überlassung der passiven Infrastruktur (Leerrohre, Glasfaserkabel, Faserverteiler sowie Schächte) zur Nutzung und zum Aufbau eines künftigen Netzbetriebs auf dem gesamten Gebiet des Landkreises Schwäbisch Hall sowie den Gemeinden Pfedelbach und Waldenburg erteilt. In enger Kooperation treiben die NetCom BW als Betreiber und der Zweckverband Breitband als Eigentümer der passiven Netzinfrastruktur den Breitbandausbau in unterversorgten Kommunen und Städten voran. Zusätzlich zu den gemeinsamen und mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten plant die EnBW-Tochter NetCom BW nun mit eigenen Mitteln in die Modernisierung der Netzinfrastruktur in der Region zu investieren. Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau des Glasfasernetzes durch die NetCom BW wird durch die Kooperationsvereinbarung unterstützt. Einstimmig wurde dem Abschluss des Kooperationsvertrags zugestimmt und BM Binnig ermächtigt, den Vertrag mit der NetCom BW zu unterzeichnen.
Bekanntgaben
- Die Übernahme der Ausfallbürgschaft für Förderdarlehen der Landesbank Baden-Württemberg ist ein Beitrag der Gemeinden zur sozialen Wohnraumförderung. Die Ausfallhaftung der Gemeinde ist dabei auf ein Drittel des Ausfalls beschränkt. Am Jahresbeginn erhält die Gemeinde jeweils eine Auswertung aller derzeit bestehenden Förderdarlehen, für die die Ausfallhaftung übernommen wurde. Der Gesamtbetrag der Förderdarlehen beläuft sich auf 886.000 € bei insgesamt 24 Darlehen.
- Alle Neubürger sind am 29. Januar 2023 zur offiziellen Begrüßung in der Gemeinde Michelfeld eingeladen worden. Im Rahmen der Veranstaltung findet auch die Blutspenderehrung statt.
Verschiedenes
- Zur Investitionsfinanzierung und zur Ablösung des laufenden Kassenkredits hat die Gemeinde ein Darlehen bei der DZ HYP in Höhe von 500.000 € mit einer Laufzeit von 10 Jahren aufgenommen (Zinssatz 3,23 %).
- Die Geldspenden von Mitarbeitern der Spedition Kübler in Höhe von 2.262,41 € zugunsten der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Gemeinde sowie zugunsten der Jugendfeuerwehr Michelfeld sowie die Geldspende in Höhe von 400,00 € von der Sparkasse Schwäbisch Hall – Crailsheim zugunsten der Jugendfeuerwehr Michelfeld wurden angenommen.