Wohnsitz anmelden
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Gemeinde Michelfeld
Haller Straße
35
74545
Michelfeld
Telefon: 0791/97071-0
Fax: 0791/97071-30
info(@)michelfeld.de
Sprechzeiten:
Mo-Fr: 08.00 - 12.00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 - 16.00 Uhr
Mi: 16.00 - 18.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Servicezeit Bürgerbüro
Fr: 14.00 - 16.00 Uhr
Generelle Zuständigkeit:
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Voraussetzungen:
Sie ziehen um.
Unterlagen:
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen,müssen Siedie Geburtsurkunde vorlegen.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen.
Ablauf:
Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Kosten:
keine
Frist:
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
Sonstiges:
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnungschriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungender Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Formulare:
Rechtsgrundlage:
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Lebenslagen:
- Einleitung | Au-pair-Beschäftigte
- Einleitung | Ausländische Arbeitnehmer
- Einleitung | Checkliste zum Umzug
- Einleitung | Meldepflicht
- Einleitung | Meldepflicht
- Einleitung | Wohnen in Baden-Württemberg
- Einleitung | Wohnungswechsel
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2019 freigegeben.
Information
Die Texte werden über das Service-Modul der cm city media GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.
Kontakt SBW
Rathaus Michelfeld
Haller Straße 35
74545 Michelfeld
Tel.: 0791 97071-0
Fax: 0791 97071-30
E-Mail an die Gemeinde
Sprechzeiten
Mo – Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00 – 16:00 Uhr
Mi: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Servicezeit Bürgerbüro
Fr: 14:00 - 16:00 Uhr
Bankverbindung
VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim
IBAN DE83 6229 0110 0300 5000 09
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Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim
IBAN DE07 6225 0030 0005 0009 26
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