Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen
Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Finanzamt Schwäbisch Hall
Bahnhofstraße
25
74523
Schwäbisch Hall
Telefon: 0791/752-0 (Zentrale)
Fax: 0791/752-39 00
Poststelle-84(@)finanzamt.bwl.de
Sprechzeiten:
Bitte rufen Sie die aktuellen Öffnungszeiten des Service Center auf der o.g. Homepage des Finanzamts ab.
Generelle Zuständigkeit:
das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat
Bezugsort:
Geben Sie in der Regionalisierung den Standort der Stiftung an.
Voraussetzungen:
- Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
- Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
- Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
- Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
- Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände
Unterlagen:
Kopien
- des Änderungsbeschlusses
- der Satzungsänderung
- des Stiftungsgeschäftes
Ablauf:
Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.
Frist:
innerhalb eines Monats
Sonstiges:
Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.
Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.
Rechtsgrundlage:
- §§ 80 - 88 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)
- §§ 137 - 138 in Verbindung mit den §§ 90, 93, 97 der Abgabenordnung (AO)
Lebenslagen:
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassung am 15.07.2019 freigegeben.
Information
Die Texte werden über das Service-Modul der cm city media GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.
Kontakt SBW
Rathaus Michelfeld
Haller Straße 35
74545 Michelfeld
Tel.: 0791 97071-0
Fax: 0791 97071-30
E-Mail an die Gemeinde
Sprechzeiten
Mo – Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00 – 16:00 Uhr
Mi: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Servicezeit Bürgerbüro
Fr: 14:00 - 16:00 Uhr
Bankverbindung
VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim
IBAN DE83 6229 0110 0300 5000 09
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Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim
IBAN DE07 6225 0030 0005 0009 26
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