Land- und Forstwirtschaft - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzeigen
Sie müssen die Aufnahme einer selbständigen land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen. Eine Gewerbeanmeldung ist für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb nicht nötig.
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Gemeinde Michelfeld
Haller Straße
35
74545
Michelfeld
Telefon: 0791/97071-0
Fax: 0791/97071-30
info(@)michelfeld.de
Sprechzeiten:
Mo-Fr: 08.00 - 12.00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 - 16.00 Uhr
Mi: 16.00 - 18.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Servicezeit Bürgerbüro
Fr: 14.00 - 16.00 Uhr
Generelle Zuständigkeit:
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Gebiet der Sitz Ihres Land- oder Forstwirtschaftsbetriebes liegt
Voraussetzungen:
Voraussetzung ist, dass eine Erwerbstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft nach § 13 Einkommensteuergesetz (EStG) vorliegt. Dazu gehören unter anderem:
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Weinbau
- Gartenbau
- im begrenzten Umfang Tierzucht und Tierhaltung
- Jagd (im Zusammenhang mit einem Land-/Forstwirtschaftsbetrieb)
- land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
Unterlagen:
Nachweise der beruflichen Tätigkeit und der Gründung (wenn vorhanden Verträge beifügen)
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt, ob in Ihrem Fall weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich sind.
Ablauf:
Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft müssen Sie der zuständigen Stelle schriftlich anzeigen. Diese informiert Ihr zuständiges Finanzamt über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit.
Vom Finanzamt erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Sie können diesen auch herunterladen. Den Fragebogen schicken Sie ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an das Finanzamt zurück.
Kosten:
keine
Frist:
innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit
Formulare:
Rechtsgrundlage:
§ 13 Einkommensteuergesetz (EStG) (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft)
§ 138 Abgabenordnung (AO) (Anzeigen über die Erwerbstätigkeit)
Lebenslagen:
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 04.06.2012 freigegeben.
Information
Die Texte werden über das Service-Modul der cm city media GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.
Kontakt SBW
Rathaus Michelfeld
Haller Straße 35
74545 Michelfeld
Tel.: 0791 97071-0
Fax: 0791 97071-30
E-Mail an die Gemeinde
Sprechzeiten
Mo – Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00 – 16:00 Uhr
Mi: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Servicezeit Bürgerbüro
Fr: 14:00 - 16:00 Uhr
Bankverbindung
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