Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
Das berufliche Gymnasium der dreijährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule, die auf einem mittleren Bildungsabschluss aufbaut. Sie umfasst drei Schuljahre und führt zur allgemeinen, bundesweit anerkannten Hochschulreife.
Das Angebot in Baden-Württemberg umfasst verschiedene Richtungen (je nach Angebot vor Ort):
- agrarwissenschaftlich
- biotechnologisch
- ernährungswissenschaftlich
- sozial- und gesundheitswissenschaftlich (mit den Profilen Gesundheit und Soziales)
- technisch (mit den Profilen Mechatronik, Gestaltungs- und Medientechnik, Informationstechnik, Technik und Management, Umwelttechnik)
- wirtschaftswissenschaftlich (mit den Profilen Wirtschaft, Internationale Wirtschaft und Finanzmanagement)
Generelle Zuständigkeit:
das gewählte berufliche Gymnasium
Voraussetzungen:
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Eingangsklasse::
- Notendurchschnitt von mindestens 3,0 bei
- Realschulabschluss
- oder dem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule (Werkrealschule)erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand
- oder der Fachschulreife
Dieser Notendurchschnitt setzt sich aus folgenden Fächern zusammen, in dem Sie mindestens die Note ausreichend erreicht haben müssen:- Deutsch
- Mathematik sowie
- die erste Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch), die Sie am aufnehmenden beruflichen Gymnasium weiterführen
- oder Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs
- oder Versetzungszeugnis in die Klasse 11 des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs
- oder das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in eine gymnasiale Oberstufe.
Zusätzlich dürfen Sie bei Schuljahresbeginn noch nicht 19,bei abgeschlossener Berufsausbildung noch nicht 22 Jahre alt sein. Die Schulleitung kann beim Vorliegen von besonderen Umständen davon Ausnahmen machen.
Unterlagen:
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, das die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist
Liegt das Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vor:- beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
Die Abschrift des notwendigen Zeugnisses müssen Sie unverzüglich nachreichen.
- beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
- Formlose Erklärung darüber,
- ob Sieschon an einem Aufnahmeverfahren für das berufliche Gymnasium teilgenommen haben undwenn ja, mit welchem Ergebnis oder
- ob Sie ein Gymnasium besucht haben und
- bei welcheranderen SchuleSie sich nochbeworben haben.
Ablauf:
Je nach Wohnort bewerben Sie sich entweder online oder direkt bei der in Frage kommenden beruflichen Schule.
Hinweis: Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als es Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.
Kosten:
keine
Frist:
Anmeldungen sind bis zum 1. März eines Jahres für das kommende Schuljahr möglich.
Rechtsgrundlage:
Lebenslagen:
- Einleitung | Abitur
- Einleitung | Berufliche Schulen
- Einleitung | Berufliches Gymnasium
- Einleitung | Bildungsabschlüsse
- Einleitung | Fachhochschulreife
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.06.2019 freigegeben.
Information
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E-Mail an die Gemeinde
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Mo, Di, Do: 14:00 – 16:00 Uhr
Mi: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Servicezeit Bürgerbüro
Fr: 14:00 - 16:00 Uhr
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