Für Gewerbetreibende mit Wohnsitz in Deutschland
Die Ausübung der überwachungsbedürftigen Gewerbe ist nur Personen erlaubt, die ihre Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Überwachung erfolgt durch die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach der Gewerbeanmeldung.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, finden Sie Informationen, wie und wo Sie die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten, in den Verfahrensbeschreibungen.
Tipp: Über die speziellen Voraussetzungen und die zuständigen Stellen für die zusätzlichen Kontrollen im Bereich der überwachungspflichtigen Gewerbe informiert ausführlich das Merkblatt "Gewerbeerlaubnisse und Zulassungen" der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.
Verfahren:
- Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
- Führungszeugnis (einfach) beantragen
- Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.
Information
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Kontakt SBW
Rathaus Michelfeld
Haller Straße 35
74545 Michelfeld
Tel.: 0791 97071-0
Fax: 0791 97071-30
E-Mail an die Gemeinde
Sprechzeiten
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Mo, Di, Do: 14:00 – 16:00 Uhr
Mi: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
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