Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 24.07.2019

Bürgerfragestunde
Aus der Bürgerschaft wurde eine Anfrage an die Verwaltung bezüglich des Öffentlichen Personennahverkehrs und die diesbezügliche Versorgung von Michelfeld gestellt.
 
Grundschule Michelfeld – Erweiterung und Modernisierung
1.  Sachstand und Projektzeitplan
In der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2019 wurde die Verwaltung ermächtigt, sämtliche Gewerke für die Erweiterung und Modernisierung der Grundschule Michelfeld öffentlich auszuschreiben.
Das ehemalige Lehrerwohnhaus, der Sanitärbereich und die Pausenhalle sind in den Pfingstferien abgebrochen worden. Die mit den Rohbauarbeiten beauftragte Firma Stauch aus Kupferzell hat zwischenzeitlich mit den Bauarbeiten begonnen. Das Interimsgebäude in Containerbauweise soll im August 2019 errichtet werden. Das Gesamtprojekt soll bis Herbst 2020 fertiggestellt sein.
2.  Auftragsvergaben Dachabdichtung und Verglasungsarbeiten
Der Gemeinderat hat in der Sitzung die Aufträge für folgende zwei Gewerke vergeben:
-    Dachabdichtungsarbeiten an die Firma Gervalla Flachdachbau aus Ludwigsburg zum Angebotspreis von 88.447,25 €,
-    Verglasungsarbeiten an die Firma FT-Vilstal GmbH aus Rieden/Vilshofen zum Angebotspreis von 290.162,46 €,
3.  Festlegungen Photovoltaikanlage und Holzfassade Erweiterungsbau
Die bestehende Photovoltaikanlage auf dem Dach der Grundschule wird im Rahmen der Sanierungsarbeiten vom Bestandsdach auf das neue Flachdach des Erweiterungsbaus umgesetzt. Die Dachflächen des Bestandsgebäudes könnten so mit einer weiteren Photovoltaikanlage belegt werden. Die geschätzten Investitionskosten liegen bei ca. 26.200 €. Die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden ist Bestandteil der strategischen Ausrichtung im Rahmen des Gemeindeentwicklungsplans MICHELFELD 2035 im Bereich Klimaschutz. Einstimmig wurden die Planungsüberlegungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bestandsgebäudes der Grundschule Michelfeld anerkannt und die Verwaltung beauftragt die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 25,5 kWp unter Fachfirmen beschränkt auszuschreiben und an den günstigsten Bieter zu vergeben, sofern sich der Auftragswert im Kostenrahmen bewegt. Die Finanzierung erfolgt überplanmäßig.
Der Punkt Holzfassade des Erweiterungsbaus wurde von der Tagesordnung genommen. Entsprechende Festlegungen sollen nach einer Bemusterung durch den Gemeinderat im September erfolgen.
 
Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Michelfeld – Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES)
-    Anpassung der Entschädigungssätze
Letztmals am 28.06.2010 hat der Gemeinderat eine Anpassung der Entschädigungen der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Michelfeld mit Wirkung seit 01.01.2010 beschlossen.
Um eine gewisse Einheitlichkeit bei allen Kommunen im gesamten Landkreis Schwäbisch Hall zu erhalten, wurden Ende 2017 über den Kreisverband Schwäbisch Hall des Gemeindetags Baden-Württemberg in Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrverband und den Kreisbrandmeistern neue Empfehlungen über die Höhe der Entschädigungen im Feuerwehrwesen herausgegeben.
Die Feuerwehrentschädigungssatzung wurde vom Gemeinderat mit den neuen Entschädigungsregelungen einstimmig beschlossen. Die neuen Regelungen treten rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Auf die amtliche Bekanntmachung der Satzung an anderer Stelle in diesem Bibersboten wird verwiesen.
 
Investitionsvorhaben im Bereich Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
-    Maßnamenprogramm und Zuschussantrag gem. Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw)
Für die Jahre 2021/22 ist der Anschluss von Blindheim an die Ortskanalisation und für die Jahre 2020/2021 der Anschluss von Rinnen an die Sammelkläranlage Biberstal vorgesehen. Für Großeichholz wird der Anschluss an die öff. Abwasserbeseitigungsanlagen gefordert, sobald dort bauliche Veränderungen durchgeführt werden.
Einstimmig wurde beschlossen zum 01.10.2019 Zuschussanträge auf Landesförderung gemäß der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft für die Kanalerneuerung sowie für die Erneuerung der Wasserleitung im Bereich Haller Straße/Stuttgarter Straße in Michelfeld im Zuge einer evtl. anstehenden Straßenbelagserneuerung der Ortsdurchfahrt Michelfeld (B 14) zu stellen.
 
Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
-    Neue Bestattungsform (Rasengräber) und Gebührenfestsetzung
Aufgrund neuer Bestattungsmöglichkeiten auf dem Bergfriedhof in Michelfeld, durch die Anlage von Rasengräbern ist eine Anpassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) erforderlich.
Der Gemeinderat wird bei einem Ortstermin nochmals über die Gesamtsituation informiert und dabei die erforderlichen Prämissen festlegen.
 
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
-    Sachstand und Antragstellung für das Jahr 2020
Die Gemeinde hat im Jahr 2018 in Zusammenarbeit mit dem Büro Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Weikersheim einen Antrag im Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ gestellt Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat eine Zuwendung zur Projektförderung für das Projekt „Michelfeld – innovativ und nachhaltig im Kern“ in Höhe von 26.489,40 Euro (50 % der zuwendungsfähigen Kosten) bewilligt. Das Büro Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, wurde daraufhin mit der Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts zur Innenentwicklung für das Gemeindegebiet Michelfeld (ohne Sanierungsgebiet Michelfeld „Ortskern II“) beauftragt. Mit der Fertigstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts ist im Frühjahr 2020 zu rechnen.
Es ist vorgesehen, auf Grundlage dieses Gemeindeentwicklungskonzepts im Herbst 2020 einen Antrag auf Aufnahme als Schwerpunktgemeinde ab 2021 zu stellen.
Einstimmig wurde beschlossen, für das Jahr 2020 keinen Antrag für öffentliche Maßnahmen im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum zu stellen. Bei der Verwaltung wurde bisher kein privates Vorhaben zur Förderung eingereicht. Dies ist noch bis Mitte September möglich.
 
Wahl des Gemeinderats am 26.05.2019
-    Feststellung des Fehlens von Hinderungsgründen gem. § 29 Gemeindeordnung (GemO)
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass bei keinem der am 26.05.2019 gewählten Mitglieder des Gemeinderats Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat vorliegen.
 
Bausachen
1.  Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
-    Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Carport und Einliegerwohnung mit Doppelgarage in Michelfeld, Friedrichstraße 2
-    Umbau und Instandsetzung eines Wohngebäudes in Michelfeld, Großeichholz 2
-    Anbau an bestehende Maschinenhalle in Büchelberg, Bürgerstraße 22
-    Einhausung der Soleerzeugungsanlage und Austausch des vorhandenen Soletanks in Michelfeld, Stuttgarter Straße 21
2.  Folgendes Bauvorhaben wurde in Zuständigkeit der Verwaltung behandelt:
-    Renovierung des evangelischen Gemeindehauses in Michelfeld, Pfarrgasse 7 und 9
 
Bekanntgaben
-    In der Gemeinde Michelfeld werden zwei Projekte aus Rückflussmitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit einem Förderbetrag von insgesamt 118.320 € bedient. Es handelt sich hierbei um ein privatgewerbliches Projekt in Michelfeld sowie ein privates Wohnbauprojekt in Rinnen.
 
Verschiedenes
-    Der Werkhof der Stadt Schwäbisch Hall wurde beauftragt im Gemeindegebiet Michelfeld Straßenreparaturarbeiten im Auftragswert von rd. 16.000 € durchzuführen.
-    Ergänzend zu den beiden bestehenden Geschwindigkeitsanzeigegeräten wird ein drittes Geschwindigkeitsanzeigengerät zum Preis von rd. 2.200 € beschafft.

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