Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 22.07.2020

Grundschule Michelfeld – Erweiterung und Modernisierung
1. Sachstandsbericht
Derzeit werden die restlichen Dachdeckungsarbeiten mit Montage der neuen Photovoltaikanlage ausgeführt. Die bereits vorhandene Photovoltaikanlage ist auf dem Anbau montiert und seit Anfang Juli 2020 wieder am Netz. Die Arbeiten zur Dämmung sowie für den Grund-putz im Bereich der Putzfassade des Bestandsgebäu-des wurden zwischenzeitlich ausgeführt und der Oberputz ist aufgebracht. Die Montage der Sonnenschutzsysteme ist für Anfang August vorgesehen. In beiden Geschossen des Neubaus und des Bestandsgebäudes wurden die Trockenbauwände mit Vorsatzschalen fertiggestellt. Die Arbeiten für die Unterkonstruktion der Decken befinden sich in den letzten Zügen. Die Akustikplattenverkleidung wird derzeit angebracht. Die Lieferung der Türelemente steht noch aus. Die Aufzugsanlage ist eingebaut.
Der Projektzeitplan ist weiter auf Bezugsfertigkeit zu Schulbeginn nach den Herbstferien 2020 ausgerichtet.

2. Gestaltung Logo Außenbereich, Außenlagerraum und Müllbehälter-Einhausung sowie Belagsgestal-tungen Außenflächen
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zur Ausführung der Belagsarbeiten im Außenbereich zugestimmt und festgelegt, dass die Mauer an der Rampe im Schulhof auch als Sitzbank genutzt werden kann. Die Mauer soll dafür eine entsprechende Abdeckung erhalten.
Bei fünf Gegenstimmen, drei Enthaltungen und neun Ja-Stimmen wurde mehrheitlich festgelegt, dass die Gestaltung des Logos im Außenbereich sowie des Außenlagerraums und der Müllbehälter-Einhausung gemäß der vorgestellten Planentwürfe erfolgen soll.

3. Auftragsvergaben Bodenbelagsarbeiten (Parkett und Linoleum)
Einstimmig wurde der Auftrag für die Parkettarbeiten zum Angebotspreis von 22.835,06 € an die Firma Bembe GmbH aus Bad Mergentheim und der Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten (Linoleum) zum Angebotspreis von 41.928,90 € an die Firma AH Boden aus Remseck a. N. vergeben.

Hundekotbehälter
- Anerkennung Konzept und weiteres Vorgehen
In der Gemeinderatssitzung vom 17.02.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, dass im Gemeindegebiet Hundekotbehälter eingeführt werden. Weiter wurde beschlossen, in einem Arbeitskreis mit fünf Gemeinderätinnen und Gemeinderäten ein Konzept mit den Standorten für die Behälter zu erarbeiten. Zwischenzeitlich hat der Arbeitskreis im offenen Dialog mit verschiedenen Hundebesitzern ein Konzept erarbeitet. Es ist vorgesehen, zunächst 12 Hundekotbehälter mit Beutelspender aufzustellen. Für die Beschaffung und Aufstellung der Hundekotbehälter mit Beutelspender entstehen einmalige Kosten in Höhe von rd. 8.300 €. Die jährlichen Betriebs-/Unterhaltskosten werden mit rd. 17.000 € kalkuliert.
Einstimmig hat der Gemeinderat das in der Sitzung vorgestellte Konzept sowie das weitere Vorgehen anerkannt. Die im Jahr 2020 entstehenden laufenden Kosten für die Unterhaltung der Hundekotbehälter werden außerplanmäßig finanziert. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die vorgestellten Hundekotbehälter mit Beutelspender nach der abschließenden Standortfestlegung im Gemeindegebiet aufzustellen.

Mobilitätskonzept 2035 Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall
- Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung der Konzepterstellung
Die Stadt Schwäbisch Hall beabsichtigt eine grundsätzliche Überarbeitung des aus dem Jahr 1990 stammenden Generalverkehrsplans. Hierfür soll ein Mobilitätskonzept für den Raum der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall (VVG) aufgestellt werden, welches im Kern die Herstellung eines Verkehrsmodells für die Stadt Schwäbisch Hall mit ihren Teilorten sowie die Nachbargemeinden Michelbach/Bilz, Michelfeld und Rosengarten umfasst. Aufgrund der verkehrlichen Verflechtungsbeziehungen wird auch eine Einbeziehung der Gemeinde Untermünkheim für wichtig erachtet.
Zur Erarbeitung der Aufgabenstellung und der Ausschreibung der hierfür notwendigen Leistungen wurde von der Stadt Schwäbisch Hall das Verkehrsplanungsbüro Brenner Bernard Ingenieure aus Stuttgart beauftragt.
Im Rahmen der Ausschreibung soll eine umfassende Studie zu den Verkehrsströmen in der VVG aufgezeigt werden. Hierzu zählt neben dem individuellen motorisierten Verkehr (MIV) auch im Wesentlichen der Öffentliche Personen Nahverkehr (ÖPNV) sowie der Fuß- und Radfahrverkehr aber auch alternative Mobilitätsangebote wie Car- und Bike-Sharing.
Anhand der Wechselwirkung und Kombination zwischen diesen Verkehrsträgern, der Intermodalität, sollen Szenarien für ein zukunftsfähiges Verkehrssystem der VVG abgeleitet und nachvollziehbare Umsetzungsstrategien aufgestellt werden.
Ziel ist es mithilfe des zu erstellenden Mobilitätskonzepts für den Prognosehorizont 2035 einerseits strategische Fragstellungen zu beantworten und andererseits potenzielle Maßnahmen und deren Ranking für eine stufenweise Umsetzung ausweisen zu können.
Für die Erstellung des Mobilitätskonzepts wird mit Kosten von rd. 190.000 € gerechnet. Der Anteil der Gemeinde Michelfeld liegt bei rd. 12.500 bis 13.500 €.
Mit Fertigstellung des Mobilitätskonzeptes kann ca. 1 ½ Jahre nach der Auftragsvergabe an ein geeignetes Büro gerechnet werden.
Einstimmig wurde die Verwaltung ermächtigt, der Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung eines Mobilitätskonzepts 2035 für die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall zuzustimmen.

Gemeindestraßen und Wirtschaftswege – Maßnahmenprogramm Ausbau und Sanierung
- Ausführungsumfang 2020/2021 und weiteres Vorgehen
Für die nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen besteht die Möglichkeit, eine Zuwendung gem. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe) zu beantragen. Über das Förderprogramm soll eine nachhaltige Verbesserung (Modernisierung) von zentralen land- und forstwirtschaftlichen Wegen erzielt werden. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, wobei die maximale Zuwendungshöhe 100.000 € beträgt.
Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, eine Wegenetzkonzeption mit der Flurneuordnungsbehörde als Grundlage für einen Förderantrag gem. VwV MoLWe zu erarbeiten und einen Förderantrag einzureichen. Die Anregungen aus der Sitzung werden dabei aufgegriffen. Vorbehaltlich einer Förderzusage hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, das in der Sitzung festge-legte Maßnahmenpaket 2020/2021 auszuschreiben.

Gewässer und Wegseitengräben – Maßnahmenpro-gramm Sanierung und Unterhaltung
- Ausführungsumfang 2020/2021 und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wurde einstimmig ermächtigt, für das in der Sitzung festgelegte Maßnahmenpaket 2020/2021 drei Angebote einzuholen und den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben. Die Durchführung der Arbeiten soll im Zeitraum Oktober 2020 bis März 2021 erfolgen.

Jahresabschluss 2019
- Bildung von Budgetresten für das Jahr 2019
Der Gemeinderat hat einstimmig der Bildung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Budgetreste 2019 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichtigung der einzelnen Budgetreste den Jahresabschluss 2019 aufzustellen.

Bausachen
Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:

  • Anbau einer Terrassenüberdachung in Michelfeld, Lemberg 3
  • Nutzungsänderung – Untergeschoss (von Produkti-on von Leuchtmitteln zu einem Non-Food-Discounter in Michelfeld, Daimlerstraße 73
  • Balkonanbau im Dachgeschoss in Michelfeld, Schönwaldstraße 19


Ergänzungssatzung „Neunkirchen-Nord“
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Neunkirchen-Nord“ lag in der Zeit vom 26.05.2020 bis 26.06.2020 öffentlich aus. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Sitzung behandelt. Von Privatpersonen sind im Zuge der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen. Anschließend hat der Gemeinderat einstimmig die Ergänzungssatzung „Neunkirchen-Nord“ und die zusammen mit der Ergänzungssatzung aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 06.05.2020 als Satzung beschlossen. Die Ergänzungssatzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntgaben
Es waren keine Punkte bekannt zu geben.

Verschiedenes

  • Es wurde über den Sachstand und die aktuellen Überlegungen zum Breitbandausbau in Büchelberg informiert. Demnach ist geplant Büchelberg mit einer Förderquote von 90% im Zuge des für die Gesamtgemeinde geplanten Glasfaserausbaus für die weißen Flecken vorrangig mit Glasfaser zu versorgen. Eine Informationsveranstaltung für die Büchelberger Bürgerschaft soll am 17.09.2020 erfolgen.
  • Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Sachstand bezüglich der Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf die Kindertagesstätten, die Grundschule sowie die kommunalen Einrichtungen und Anlagen sowie Veranstaltungen in der Gemeinde informiert.
  • Einstimmig wurde die Sachspende der Firma Second IT Store GmbH in Höhe von 179,00 € zugunsten der Erziehungs- und Bildungsarbeit angenommen.

 

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