Gemeinderatssitzung am 21.09.2020
Grundschule Michelfeld – Erweiterung und Modernisierung
1. Sachstandsbericht
Die Dachdeckungsarbeiten mit Montage der neuen Photovoltaikanlage (26,88 kWp) sind abgeschlossen. Für die Gewerke Flachdachabdichtung, Estricharbeiten und Trockenbau (Wände und Rasterdecken) sind die Abnahmen erfolgt. Die baurechtliche Abnahme mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall ist für KW 43/2020 geplant. Die Sonnenschutzsysteme sind montiert. Die Fliesenarbeiten werden voraussichtlich in KW 38/2020 abgeschlossen. Die Malerarbeiten werden derzeit noch ausgeführt. Die Bodenbelagsarbeiten (Parkett) wurden zwischenzeitlich begonnen. Mit den Bodenbelägen in Linoleum soll in KW 39/2020 begonnen werden. Die Lieferung der Türelemente erfolgt in KW 42/2020. Die Aufzugsanlage ist eingebaut. Die Fertigmontagen für die Gewerke Elektroinstallation und Sanitär sind für Anfang Oktober vorgesehen. Die Küchen sollen Ende Oktober eingebaut werden. Im Bereich der Außenanlagen wur-den zwischenzeitlich die Rohrgräben für Kanal und Straßenbeleuchtung fertiggestellt und die Kabel ver-legt. Geringfügige Verzögerungen ergaben sich durch Munitionsfunde aus dem Zweiten Weltkrieg. Nach der Beseitigung unter Begleitung des Regierungspräsidi-ums Stuttgart (Kampfmittelbeseitigungsdienst) konnten die Außenbereichsarbeiten ohne weitere Maßnahmen oder Auflagen fortgesetzt werden. Die Auf-bringung des Asphaltbelags ist Ende Oktober vorgesehen. Der Projektzeitplan ist weiter auf Bezugsfertigkeit zu Schulbeginn nach den Herbstferien 2020 ausgerichtet.
2. Auftragsvergaben Logo Außenbereich, Außenlagerraum und Müllbehälter-Einhausung
Bei vier Gegenstimmen wurde der Auftrag für das Logo im Außenbereich im Zuge der Erweiterung und Modernisierung der Grundschule Michelfeld mehrheitlich zum Angebotspreis von 12.829,60 € an die Firma Zimmerei Mayer GmbH aus Rosengarten vergeben. Außerdem wurde die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag für das Außenlager und die Müllbehälter-Einhausung, vorbehaltlich der Einhaltung des Kostenrahmens, zu vergeben.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
1. Michelfeld innovativ und nachhaltig im Kern – Anerkennung als Schwerpunktgemeinde
In der Sitzung vom 24.06.2020 wurde das Gemeindeentwicklungskonzept im Rahmen des Projekts „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ anerkannt. Die Verwaltung ist beauftragt worden, zum 30.06.2020 einen Antrag auf Aufnahme als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2021 zu stellen.
Am 10.09.2020 hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg die Programmentscheidung bekanntgegeben. Die Ge-meinde Michelfeld wurde als eine von fünf Kommunen im Land neu als Schwerpunktgemeinde anerkannt. Die Anerkennung gilt für fünf Jahre. Für Schwerpunktgemeinden gibt es einen Fördervorrang für private und kommunale Maßnahmen im jeweiligen ELR-Jahresprogramm sowie einen um 10 % erhöhten Fördersatz für gemeinwohlorientierte Projekte.
Eine Förderung im Rahmen des ELR ist grundsätzlich nur für Projekte und Maßnahmen in den Teilorten möglich, da der Hauptort Michelfeld mit dem Sanie-rungsgebiet „Ortskern II“ im Landessanierungsprogramm aufgenommen ist. Eine Förderung im Hauptort ist allerdings für gewerbliche Projekte möglich.
2. Sachstand und Antragstellungen für das Jahr 2021
Um die Ziele und Maßnahmen aus der Bewerbung als ELR-Schwerpunktgemeinde umzusetzen wurde einstimmig beschlossen für das Jahr 2021 eine Antrag-stellung auf Aufnahme in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit der öffentlichen Maßnahme „Betreuung der Konzeptumsetzung und Öffentlich-keitsarbeit im Rahmen der ELR-Schwerpunktgemeinde“ zu stellen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen das Büro Klärle – Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Weikersheim, zum Angebotspreis von 42.210 € (netto) mit der Betreuung der Konzeptumsetzung und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der ELR-Schwerpunktgemeinde zu beauftragen.
Investitionsvorhaben im Bereich Abwasserbeseiti-gung und Wasserversorgung
- Maßnahmenprogramm und Zuschussanträge gem. Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw)
Einstimmig wurde beschlossen, zum 01.10.2020 Zuschussanträge auf Landesförderung für die Kanalerneuerung sowie für die Erneuerung der Wasserversorgung Haller Straße/Stuttgarter Straße/Gelbachstraße und für die Kanalerneuerung sowie für die Erneuerung der Wasserversorgung Kiesberg Teil III, Schönwaldstraße, Michelfeld zu stellen. Die Förderanträge für die Kanalerneuerung und Erneuerung der Wasserversorgung Haller Straße/Stuttgarter Straße/Gelbachstraße sollen mit entsprechender Priorisierung eingereicht werden.
Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2020
Nach der Sommerpause gibt die Verwaltung jeweils einen Finanzzwischenbericht über das laufende Haushaltsjahr ab. Dabei werden die bisher erkennbaren und die sich abzeichnenden wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2020 aufgezeigt.
Entgegen den Annahmen während der Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 haben sich hauptsächlich bedingt durch die Folgen der Corona-Pandemie einige Veränderungen abgezeichnet. Die Corona-Pandemie verursacht in den öffentlichen Haushalten Mindereinnahmen und Mehrausgaben in Milliardenhöhe.
Das örtliche Gewerbesteueraufkommen entwickelt sich in diesem Jahr, überwiegend aufgrund der Corona-Pandemie, rückläufig. Der Ertrag aus der Gewerbesteuer wird netto voraussichtlich um ca. 135.000 € geringer ausfallen als angenommen. Aufgrund der hohen Gewerbesteuerausfälle bedingt durch die Corona-Pandemie haben Bund und Länder die Zahlung einer Gewerbesteuer-Kompensation an die Gemeinden geplant. Die genauen Kalkulationsgrundlagen sollen Ende September 2020 veröffentlicht werden.
Nach den Angaben zur Mai-Steuerschätzung würde der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2020 um rd. 21.000 € geringer ausfallen als während der Planaufstellung angenommen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Rahmen der Mai-Steuerschätzung ebenfalls ein geringeres Gesamtaufkommen geschätzt. Die Corona-Pandemie und ihre Folgen wirken sich deutlich auf die staatlichen Einnahmen aus. Um den Kommunen in Baden-Württemberg dringend benötigte Liquidität zu geben, wird das Land über den kommunalen Finanzausgleich und die kommunale Investitionspauschale insgesamt 517 Mio. Euro mehr überweisen als nach der aktuellen Steuerschätzung vorgesehen wäre. Für das Jahr 2020 sind demnach zunächst keine Verschlechterungen gegenüber der Planung im Bereich des Finanzausgleichs anzunehmen. Gegebenenfalls werden sich die Auswirkungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs in den Jahren 2021 ff. zeigen.
Der Gemeinde fehlen aufgrund der Schließung der Kindertagesstätten aufgrund der Corona-Pandemie für die Monate April und Mai 2020 Elternbeiträge in Höhe von rd. 42.000 €. Der Planansatz für Erträge aus dem Verkauf für Mittagessen in den Kindertagesstätten kann durch die Schließung ebenfalls nicht in voller Höhe erreicht werden. Für den Ausfall der Kindergartenbeiträge und sonstigen Corona-Pandemie bedingten Folgen hat das Land insgesamt rd. 67.500 € Soforthilfe an die Gemeinde Michelfeld ausbezahlt.
Im Rahmen von GRUNDSCHULE+ fehlen der Gemeinde aufgrund der Corona-Pandemie ebenfalls Einnahmen von 6.000 €.
Insgesamt erhöht sich das ordentliche Ergebnis um ca. 142.400 € auf voraussichtlich rd. 284.100 €.
Breitbandausbau Gewerbegebiete Kerz und Stadt-heide
- Übereinkunft zum Glasfaserausbau mit der Deutsche Glasfaser GmbH
Die Vodafone GmbH beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Deutsche Glasfaser GmbH aus Borken in den Gewerbegebieten Kerz und Stadtheide eine FttH-Glasfaserinfrastruktur auszubauen und zu betreiben. Dadurch soll aktuell 227 Unternehmen die Möglichkeit geboten werden, sich moderne Glasfasertechnik bis ins Geschäftsgebäude verlegen zu lassen, bei mögli-chen Up- und Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 10 Gigabit pro Sekunde.
Die Kosten des Ausbaus trägt Vodafone eigenwirtschaftlich. Voraussetzung ist, dass mindestens 30 % der Unternehmen sich für eine Glasfaseranbindung entscheiden.
Für die Ausbaumaßnahme ist der Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen der Gemeinde Michelfeld und der Deutschen Glasfaser GmbH geplant. Ziel dieses Vertrages ist es, das auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verliehene Nutzungsrecht an öffentlichen Verkehrswegen auszugestalten und dabei den Kooperationsgedanken zu unterstreichen. Er ist ferner gerichtet auf eine zügige, abgestimmte und geordnete Abwicklung der erforderlichen Baumaßnahmen und des Verwaltungsverfahrens.
Der Gemeinderat hat den geplanten Glasfaserausbau im Gewerbegebiet Kerz durch die Vodafone GmbH in Zusammenarbeit mit der Deutsche Glasfaser GmbH zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Übereinkunft zum Glasfaserausbau im Gewerbegebiet Kerz mit der Deutschen Glasfaser GmbH zu unterzeichnen. Außerdem wurde die Verwaltung ermächtigt, den Kooperationsvetrag mit der Deutsche Glasfaser GmbH zu schließen.
Bausachen
- Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
- Neubau Doppelhaus mit Technikraum und überdachten Fahrradabstellplätzen (veränderte Ausführung) in Michelfeld, Lange Äcker 13 und 13/1
- Errichtung eines Schuppens (Nachgenehmi-gung) in Rinnen, Schönblickstraße 46
- Erweiterung Haller Waschwelt durch 15 Saugplätze (nicht überdacht), 4 SB Waschplätze, Garage, Technik/Kasse in Michelfeld, In der Kerz 9
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Ga-rage, Änderung der Garage, Dach und Wegfall Untergeschoss in Michelfeld, Karl-Kübler-Straße 8
- Ausbau und Vergrößerung einer bestehenden Werkstatt zu einer Praxis für Naturheilkunde in Gnadental, Haldenweg 10 - Folgendes Bauvorhaben wurde in Zuständigkeit der Verwaltung behandelt:
Durchführung einer Auffüllung (naturschutz-rechtliche und baurechtliche Genehmigung) in Büchelberg
Bekanntgaben
- Beim STADTRADELN im Landkreis Schwäbisch Hall vom 28.09. bis 18.10.2020 macht die Ge-meinde Michelfeld mit. Seit 2008 treten Fahrrad-fahrerinnen und Fahrradfahrer aus ganz Deutsch-land bei der Kampagne STADTRADELN für mehr Klimaschutz und Radverkehr in die Pedale.
Verschiedenes
- Zur Vorbereitung einer ÖPNV-Linienbündelung im Bereich Schwäbisch Hall wurden grundsätzliche Überlegungen zwischen der Landkreisverwaltung, der Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH, den Verkehrsunternehmen und den Kommunen Michelbach/Bilz, Michelfeld, Rosengarten, Schwäbisch Hall und Untermünkheim erörtert.
- Der Gemeinderat wurde informiert, dass die Ersatzbeschaffung eines Tandem-Anhängers (Schlepper) für den Bauhof als Eilentscheidung zum Angebotspreis von 15.588,95 € an die Firma Wüstner & Christ GmbH aus Schwäbisch Hall vergeben wurde.
- Mehrheitlich wurde festgelegt, dass die Abgrenzung des geschwindigkeitsreduzierten Bereichs auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Michelfeld (B 14), wie bereits ausgeschildert, bestehen bleiben soll und keine 50 km/h-Beschilderung gegenüber dem Gebäude Stuttgarter Straße 13 in Richtung Stuttgart erfolgen soll.
- Einstimmig wurde die Geldspende von Herrn Gerhard Müller aus Michelfeld in Höhe von 100,00 € zugunsten der Jugendfeuerwehr Michelfeld an-genommen.