Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 11.11.2020

Bürgerfragestunde
Aus der Bürgerschaft wurde an die Verwaltung eine Anfrage bezüglich der Abgrenzung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Michelfeld gestellt. Die Verwaltung hat darauf hinge-wiesen, dass sich die Abgrenzung aufgrund des Lärmaktionsplanes ergibt.
Außerdem wurde von einer Bürgerin auf das viele Laub, das derzeit im Bereich Bergfriedhof und katho-lische Kirche und entlang des Weges an der Bibers zur Gelbachstraße liegt, hingewiesen.

Verkehrsschau vom 01.10.2020
- Berichterstattung und Entscheidung über erfor-derliche Festlegungen
Am 01.10.2020 fand in der Gemeinde die im jährli-chen Turnus durchgeführte Verkehrsschau statt, an der neben der Verwaltung Vertreter des Polizeipräsi-diums Aalen und des Landratsamtes Schwäbisch Hall als zuständige Straßenverkehrsbehörde teilnahmen. Der Gemeinderat wurde über die verkehrsrechtlichen Themen informiert, die bei der Verkehrsschau erörtert wurden. Im Einzelnen ging es um folgende Punkte:

  • Michelfeld, Gewerbegebiet Kerz und Planstraße 2: Überprüfung Geh- und Radwegbeschilderung
  • Michelfeld, Gewerbegebiet Kerz, Planstraße 2: Prüfung Möglichkeiten zur Anlegung einer Bushaltestelle
  • Michelfeld, B 14, Haller Straße: Beschilderung einer Parkbucht wegen Halt von Milchtankfahrzeug für landwirtschaftlichen Betrieb
  • Michelfeld, B 14, Kreuzungsbereich Haller Stra-ße/Bibersfelder Straße: Prüfung von Vorschlägen zur Verbesserung der Fahrzeiten ÖPNV
  • Michelfeld, Bibersfelder Straße: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, Versetzung Ortstafel, Anlegung Zebrastreifen im Bereich des Kreisverkehrs
  • Radweg Michelfeld – Mainhardt, Querungshilfen: Stellungnahme/Anordnung von Querungshilfen B 14/Bürkhofstraße und L 1046/Sportheim Rote Steige
  • Gnadental, Dorfstraße: Regelung der Parkierung, Freihaltung Feuerwehrzufahrt
  • K 2579, Forsthaus: Querungshilfe
  • B 14, OD Michelfeld, Haller Straße: Versetzung der Ortstafel Richtung Schwäbisch Hall
  • Gnadental, Gemeindeverbindungsstraße nach Winterrain: Anordnung von Tempo 30 im Bereich des Generationentreffs Gnadental


Energieversorgung Michelfeld GmbH (EVM)
1. Jahresabschluss 2019
Der Gemeinderat hat die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG geprüfte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht der EVM Energieversorgung Michelfeld GmbH zum 31.12.2019 festgestellt. Der Jahresüberschuss der EVM Energieversorgung Michelfeld GmbH in Höhe von 28.266,51 € wird mit dem vorgetragenen Bilanzgewinn verrechnet. Somit beträgt der neue Bilanzgewinn per 31.12.2019 insgesamt 117.661,02 €, welcher auf neue Rechnung vorgetragen wird. Dem Aufsichts-rat und dem Geschäftsführer der EVM Energieversorgung Michelfeld GmbH wurde Entlastung erteilt.
2. Bestellung Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2020
Die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2020 soll durch die BBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG durchgeführt werden.
3. Wirtschaftsplan 2021
Dem Wirtschaftsplan 2021 wurde zugestimmt.

Kindergarten Michelfeld (Wiesenstraße 27) – Sanierung sanitäre Anlagen Gruppe 1 und 2
- Sachstand und Planungsauftrag
Das Architekturbüro Rothacker aus Michelbach/Bilz wurde mit den Planungsleistungen für die Sanierung der sanitären Anlagen in der Kindertagesstätte Michelfeld (Wiesenstraße 27) Gruppen 1 und 2 beauftragt. Außerdem soll für die Maßnahme zum 01.02.2021 ein Antrag auf Fördermittel aus dem Ausgleichstock gestellt werden.

Unterhaltung, Sanierung und Ausbau von Ge-meindestraßen und Wirtschaftswegen, der Stra-ßenbeleuchtung, des Wasserversorgungsnetzes, der Ortskanalisation von Gewässern und Wegsei-tengräben sowie Freischneiden von Lichtraumprofilen
- Festlegung der Prioritäten für die Haushaltsplanung 2021
Die entsprechenden Prioritätenlisten mit einem Zeithorizont bis 2029 werden vor den Haushaltsplanberatungen aktualisiert. Der Gemeinderat hat die Prioritätenlisten anerkannt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die einzelnen Maßnahmen in den Haushaltsplanent-wurf 2021 und die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) – Änderung
- Anpassung der Abwassergebühren
In Michelfeld werden Gebühren für die Reinigung der Abwässer in den drei Kläranlagen der Gemeinde so-wie in der Kläranlage Biberstal in Rieden in Form von Klärgebühren erhoben. Für den Betrieb und die Un-terhaltung der Kanalisation werden Kanalgebühren erhoben. Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseiti-gung vom 21.04.1999 in der Fassung vom 14.05.2018.
Die Kalkulation der Klärgebühren ist nötig, da in den zurückliegenden Jahren aufgrund von Kostensteige-rungen in vielen Bereichen teils Kostenunterdeckun-gen entstanden sind. Die Kalkulation der Kanalge-bühren und der Niederschlagswassergebühren ist nötig, da die kalkulatorischen Kosten gesunken sind und so Kostenüberdeckungen in einzelnen Jahren entstanden sind. Ein weiterer Faktor ist die Zunahme der gebührenpflichtigen abflussrelevanten Flächen für die Niederschlagswassergebühr. Die Klärgebüh-ren sowie die Kanal- und Niederschlagswassergebüh-ren sind seit dem 01.01.2010 unverändert.
Es wurde festgelegt, dass der Zinssatz für die an-gemessene kalkulatorische Verzinsung des Anlage-kapitals bei der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Michelfeld, wie zuvor, 5% ab dem 01.01.2021 be-trägt. Vorhandene Kostenunterdeckungen der Jahre ab 2015 werden in der Gebührenkalkulation zum 01.01.2021 ausgeglichen. Gleichzeitig wurde die Sat-zung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 11.11.2020 beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Hiernach fallen künf-tig 3,13 €/m³ Schmutzwassergebühr (Kanal- und Klärgebühren) anstatt bisher 3,00 €/m³ an. Die Nieder-schlagswassergebühr beträgt ab 01.01.2021 0,20 €/m³ (bisher 0,35 €/m³). Auf die öffentliche Bekannt-machung der Satzung im heutigen Bibersboten wird verwiesen.

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung – WVS) – Änderung
- Anpassung Wasserzins und Ergänzung Beitragspflicht
Um in den kommenden Jahren eine möglichst ausreichende Kostendeckung beim Wasserzins zu erreichen, hat die Verwaltung eine Gebührenkalkulation erstellt und dem Gemeinderat eine Erhöhung des Wasserzinses vorgeschlagen. Aufgrund verschiedener Baumaßnahmen wie beispielsweise die Erschließung des Wohngebiets „Lange Äcker“, die Erschließung im Bereich Wiesenblick sowie die geplante Sanierung der Erschließungsanlagen im Bereich der Ortsdurchfahrt Michelfeld (B 14) und im Wohngebiet „Kiesberg“ (BA 3 Schönwaldstraße) sowie weiteren Erneuerungen von sanierungsbedürftigen Wasserleitungen erhöhen sich die kalkulatorischen Kosten aus Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals fortlaufend. Es wurde beschlossen, den Wasserzins von derzeit 2,20 €/m³ auf 2,60 €/m³ ab 01.01.2021 zu erhöhen. Die notwendige Satzungsänderung sowie eine Ergänzung bei der Beitragspflicht in der Wasserversorgungssatzung wurde entsprechend beschlossen. Die letzte Erhöhung des Wasserzinses erfolgte zum 01.01.2015. Auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung im heutigen Bibersboten wird verwiesen.

Bausachen
1. Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
- Umbau eines Zweifamilienwohnhauses mit Werkstatt zu sechs Wohneinheiten in Witz-mannsweiler, Hauptstraße 11
- Ausbau der Bühne mit Einbau einer Dachgaube in Gnadental, Seeweg 5
- Neubau Doppelhaus (vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren) in Michelfeld, Kirchstraße 7 und 7/1
2. Folgendes Bauvorhaben wurde in Zuständigkeit der Verwaltung behandelt
- Neubau einer Lackier-Anlage und Büro mit Sanitärraum in Michelfeld, Karl-Kübler-Straße 5

Landtagswahl am 14. März 2021
1. Einteilung Wahlbezirke und Festlegung Wahllokale
Es erfolgte die Einteilung der Wahlbezirke zur Landtagswahl, gleichzeitig wurden die Wahllokale festgelegt.
2. Wahlwerbung im Bibersboten
Festgelegt wurde, welche Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Landtagswahl im Bibersboten zugelassen werden.

Verwaltungsberichte
1. Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Von Januar bis September 2020 wurden bundesweit 74.173 Erstanträge auf Asyl gestellt; im Vergleich zum Vorjahr (110.282 Asylanträge) bedeutet dies eine Abnahme der Antragszahlen um 32,7 %. Die Antrag-steller kamen vor allem aus Syrien, Irak und Afghanistan. Nach Baden-Württemberg kamen in diesem Zeitraum 8.105 Flüchtlinge. Dies entspricht 10,9 % aller Zugänge.
Die Zahl der vorläufig untergebrachten Personen im Landkreis Schwäbisch Hall ist weiter rückläufig. In der vorläufigen Unterbringung befanden sich zum 04.11.2020 insgesamt 356 Flüchtlinge (31.10.2019: 407 Personen). Der Landkreis verfügt insgesamt über 16 Gemeinschaftsunterkünfte in 11 Gemeinden. Die derzeitige Kapazität in der vorläufigen Unterbringung beträgt insgesamt 686 Plätze.
In der Gemeinde Michelfeld sind momentan 61 Flüchtlinge wohnhaft, davon 35 Personen in der An-schlussunterbringung in gemeindlichen Unterkünften, 24 Personen in privaten Mietwohnungen sowie zwei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Bisher wurden der Gemeinde im Jahr 2020 fünf Per-sonen zur Anschlussunterbringung zugewiesen.
Die Aufnahmequote 2021 für die Verteilung der Flüchtlinge in die Anschlussunterbringung für die Gemeinde Michelfeld liegt laut Prognose des Land-ratsamts Schwäbisch bei insgesamt fünf Personen.
Im Januar 2018 haben die vom Land finanzierten In-tegrationsmanager/-innen in den Gemeinden ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie fördern den individuellen Integrationsprozess von Flüchtlingen in der An-schlussunterbringung und wirken insbesondere auf eine Stärkung ihrer Selbständigkeit hin, unter anderem mit Hilfe von individuellen Integrationsplänen.
Zuständiger Integrationsmanager für die in der Gemeinde Michelfeld wohnhaften Flüchtlinge ist Herr Roland Gruber.
Die Arbeit des Freundeskreises „Michelfeld hilft Flüchtlingen“ zur ehrenamtlichen Betreuung und Begleitung der Flüchtlinge, der von der Verwaltung und einem Projektteam koordiniert wird, ruht derzeit. Es werden dennoch weiterhin Personen gesucht, welche sich ehrenamtlich für die Betreuung von Flüchtlingen engagieren möchten.
2. Zensus 2021
Aufgrund der Corona-Pandemie soll der für das Jahr 2021 vorgesehene Zensus verschoben werden. Der Zensus-Stichtag soll demnach um ein Jahr verschoben und die für den Zensus erforderlichen Datenliefe-rungen und -erhebungen an den neuen Stichtag angepasst werden.
Mit der statistischen Erhebung Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsre-gistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss.
In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszäh-lung kombiniert wird.

Bekanntgaben
- Zur Breitbandmitfinanzierung für den FTTB-Ausbau wurde der Gemeinde ein Zuschuss des Landes in Höhe von rd. 3,43 Mio. € (40 %) bewil-ligt.
- BM Binnig hatte auf das Gedenken zum Volks-trauertag am 15.11.2020 hingewiesen.

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