Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 07.12.2020

Landessanierungsprogramm „Ortskern Michelfeld“ – Sanierungsgebiet „Ortskern II“
- Sachstandsbericht und Antrag auf Verlängerung Bewilligungszeitraum
Die Gemeinde Michelfeld ist im Jahr 2013 mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Michelfeld“ – Sanierungsgebiet „Ortskern II“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen worden. Der Bewilligungszeitraum für die Sanierungsmaßnahmen endet am 30.04.2022. Es wurde ein Förderrahmen in Höhe von 2,91 Mio. € mit einer bewilligten Zuwendung von 1,75 Mio. € gewährt. Einstimmig wurde beschlossen, beim Regierungspräsidium Stuttgart einen Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums um zwei Jahre bis 30.04.2024 zu stellen.

Breitbandversorgung Büchelberg – Ausbau glasfaserbasiert (fttb) und Stromnetzverstärkung
- Auftragsvergabe Leitungsbauarbeiten
In der Sitzung vom 14.10.2020 wurde die Entwurfsplanung zum glasfaserbasierten Ausbau (fttb) des Teilorts Büchelberg anerkannt. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Abstimmung mit den Grundstücks-eigentümern die Leitungsbauarbeiten für den Glasfaserausbau durch das Ingenieurbüro kp engineering öffentlich auszuschreiben - unter Berücksichtigung der Arbeiten zur Stromnetzverstärkung der EVM Energieversorgung Michelfeld GmbH als separates Los. Die Auftragsvergabe für Los 1 (glasfaserbasierter fttb-Ausbau) erfolgt direkt durch den Zweckverband Breitband Schwäbisch Hall. Der Auftragsvergabe der Leitungsbauarbeiten (Los 1) zum Angebots-preis von 461.135,37 € an die Firma Leonhard Weiss aus Satteldorf durch den Zweckverband Breitband Schwäbisch Hall wurde zugestimmt. Die Gemeinde Michelfeld verpflichtet sich, dem Zweckverband den nicht durch öffentliche Zuschüsse von Bund (50 %) und Land (40 %) gedeckten Betrag in Höhe von voraussichtlich 10 % der Kosten zur Verfügung zu stellen.

Jahresabschluss 2019
- Feststellung Rechnungsergebnis sowie Genehmigung über- und außerplanmäßige Budgetabweichungen
Der im Gesamtergebnis erstmals mit einem negativen ordentlichen Ergebnis ausgewiesene Jahresabschluss 2019 wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt.
Die Summe der ordentlichen Erträge liegt bei 9.813.974,71 €, die Summe der ordentlichen Aufwendungen bei 9.869.000,56 €. Somit liegt das ordentliche Ergebnis bei -55.025,85 €. Einschließlich des Sonderergebnisses von 7.583,91 € ergibt sich ein Gesamtergebnis von -47.441,94 €.
Auf die öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der Jahresrechnung in diesem Bibersboten wird verwiesen.

Haushaltsplan 2021 - Vorberatung
1. Eckdaten Ergebnishaushalt
Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat die Eckda-ten des Haushalts für das Jahr 2021 vor.
Der Haupteinnahmeposten des Ergebnishaushalts, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer liegt 2021 bei rd. 2,66 Mio. €. Die Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich werden rd. 1,15 Mio. € be-tragen und die Gewerbesteuer liegt bei rd. 1,80 Mio. €. Bei den Ausgaben sinkt die Kreisumlage im Jahr 2021 um rd. 169.000 € auf rd. 1,64 Mio. €. Auch die Finanzausgleichsumlage sinkt um rd. 70.000 € auf rd. 1,18 Mio. €. Insgesamt geht der Ergebnishaushalt 2021 bei Gesamtaufwendungen von 11.926.400 € und Gesamterträgen von 12.010.700 € von einem or-dentlichen Ergebnis mit 84.300 € aus.
2. Stellenplan
Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat den Stellen-plan für das Jahr 2021 vor. Dieser sieht 2021 eine Gesamtstellenzahl von 60,99 Vollzeitäquivalente vor. Im Jahr 2020 lag die Gesamtstellenzahl ebenfalls bei 60,99. Die Personalkosten belaufen sich auf voraus-sichtlich 3,26 Mio. €.
3. Investitionsprogramm 2021
Der Entwurf des Investitionsprogramms für das Jahr 2021 wurde von der Verwaltung aufgestellt. Hierbei sind alle Maßnahmen, die voraussichtlich im Pla-nungszeitraum zur Durchführung kommen können, dargestellt. Die geplanten Investitionsschwerpunkte sind u. a. Erneuerung Erschließungsanlagen (Wasser, Kanalisation) Ortsdurchfahrt Michelfeld (B 14) und Ortskernsanierung Michelfeld.
4. Entwicklung Schuldenstand
Bei Realisierung aller Maßnahmen würde sich der Schuldenstand der Gemeinde bis zum 31.12.2021 auf rd. 1,87 Mio. € erhöhen. Dies entspräche einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 487 €.

Bausachen

Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:

  • Erweiterung Haller Waschwelt durch 15 Saugplätze (nicht überdacht), 4 SB Waschplätze, Garage, Technik/Kasse (Befreiung) in Michelfeld, In der Kerz 9
  • Anbau eines Wintergartens (Nachgenehmigung) in Michelfeld, Kirchstraße 6
  • Errichtung Hyundai Werbeanlage (Stele) zwischen neuer Ausstellungshalle und Bundesstraße (Befreiung) in Michelfeld, Im Buchhorn 1
  • Teilabbruch bestehender Scheunengebäude und Errichtung einer Gewerbehalle mit Wohneinheit (Bauvoranfrage) in Gnadental, Öhringer Straße 37
  • Geänderte Ausführung Schmutzwasser- und Sickersaftgrube in Michelfeld, Geblachstaße 1

Folgendes Bauvorhaben wurde in Zuständigkeit der Verwaltung behandelt:
Errichtung eines Carports aus Holz in Michelfeld, Steinäckerweg 10


Freischneiden von Lichtraumprofilen
- Maßnahmenprogramm 2020/2021 und weiteres Vorgehen
Für das Freischneiden der Lichtraumprofile stehen insgesamt Mittel in Höhe von 38.000 € für die Jahre 2020/2021 bereit. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Rückschnittarbeiten gem. noch zu erfolgender Detailfestlegungen durchzuführen und die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Die Arbeiten sollen schwerpunktmäßig in Büchelberg, Gnadental, Neunkirchen und Witzmannsweiler in Abstimmung mit den örtlichen Landwirten erfolgen.


Verschiedenes

  • Der Gemeinderat wurde informiert, dass die Buswartehäuschen und die Infotafel im Bereich der Ortsmitte in der Haller Straße neu gestrichen werden.
  • Die Geldspenden in Höhe von 600 € von der Dorfgemeinschaft Rinnen sowie in Höhe von 900 € von den Bushäuslesbrunsern Gnadental e. V. (BHB) für die Erneuerung des Spielplatzes Rinnen wurden angenommen.
  • Der Gemeinderat wurde über die Vereinbarung zwischen der Stadt Schwäbisch Hall, der Gemeinde Michelfeld und der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH informiert, welche die Kostentragung für die Unterhaltung der Verkehrs- und Erschließungsanlagen, den Winter-dienst und die Eigentumsübertragung von Flächen regelt. Den Eigentumsübertragungen von Grundstücksflächen von der Stadt Schwäbisch Hall an die Gemeinde Michelfeld und von der Gemeinde an die Stadt Schwäbisch Hall wurde zugestimmt.

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