Gemeinderatssitzung am 20.01.2021
Kindergarten Michelfeld (Wiesenstraße 27) – Sanierung sanitäre Anlagen Gruppen 1 und 2
- Anerkennung Planung und Kosten
In der Gemeinderatssitzung vom 11.11.2020 wurde das Architekturbüro Rothacker aus Michelbach/Bilz mit den Planungsleistungen für die Sanierung der sanitären Anlagen im Kindergarten Michelfeld (Wiesenstraße 27) Gruppen 1 und 2 beauftragt. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt für die Maßnahme einen Antrag auf Fördermittel aus dem Ausgleichstock zu stellen. Im Rahmen einer Vorabstimmung zu den Förderanträgen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass das Projekt nicht mit Mitteln aus dem Ausgleichstock gefördert werden kann. Das Architekturbüro Rothacker hat zwischenzeitlich eine Planung mit Maßnahmenkatalog, Kostenberechnung und Bauzeitenplan erarbeitet. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei rd. 121.000 €. In diesen Kosten ist auch die Erneuerung des Bodenbelags sowie der Wandanstriche im Bereich der Schmutzschleuse im Gebäude der Gruppen 1 und 2 enthalten. Diese Maßnahmen sollen mit der Sanierung der sanitären Anlagen ausgeführt werden.
Es wurde festgelegt auf die Antragstellung auf Ausgleichstockmittel 2021 für die Sanierung der sanitären Anlagen zu verzichten. Die Planung zur Sanierung der sanitären Anlagen wurde anerkannt. Außerdem wurde die Verwaltung ermächtigt die Maßnahme im Kostenrahmen beschränkt auszuschreiben bzw. Vergleichsangebote für einzelne Gewerke einzuholen.
Hauptsatzung – 3. Änderung
- Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
Mit einer Änderung der Gemeindeordnung im Mai 2020 wurde § 37 a in der Gemeindeordnung eingefügt um den kommunalen Gremien unter bestimmten Voraussetzungen Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum zu ermöglichen.
§ 37 a Absatz 3 GemO bestimmt, dass bis 31. Dezember 2020 solche Video-Gemeinderatssitzungen grundsätzlich auch ohne Regelung in der jeweiligen Hauptsatzung zulässig waren.
Seit 01.01.2021 sind solche Videositzungen nur noch möglich, wenn diese in der Hauptsatzung geregelt sind. Um künftig auch die grundsätzliche Möglichkeit zu haben, Gemeinderatssitzungen im Wege einer Videokonferenz durchführen zu können wurde beschlossen in der Hauptsatzung der Gemeinde Michelfeld im Abschnitt II. Gemeinderat einen neuen Paragraph § 3 a einzufügen.
Auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung im heutigen Bibersboten wird verwiesen.
Bausachen
Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
- Anlage eines Parkplatzes in Michelfeld, In der Kerz
- Ausbau eines Carports zur Garage (Befreiung) in Michelfeld, Karlstraße 8
Kostenfeststellung Investitionsprojekte
1. Generationentreff Gnadental mit Spiel- und Freizeiteinrichtung
Die Kosten für den Generationentreff Gnadental mit Spiel- und Freizeiteinrichtung belaufen sich auf 76.770,35 €. Außerdem wird von einer Naturparkförderung mit 36.982,74 € ausgegangen. Danach ergibt sich für das Projekt eine Eigenmittelbelastung von voraussichtlich 39.787,61 €. Das entspricht 51,8 % der Gesamtkosten.
Der Gemeinderat hat von der Kostenfeststellung und Gesamtfinanzierung des Projekts zustimmend Kenntnis genommen
2. Anschluss Wohnplätze Leoweiler, Molkenstein und Lindachshof an die öffentliche Abwasserentsorgung
Die Kosten für die Anschlüsse der Wohnplätze Leoweiler und Molkenstein an die öffentliche Abwasserentsorgung belaufen sich auf 225.878,94 €. Die Förderung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw) beträgt 176.800 €. Danach ergibt sich für die Maßnahme Anschluss Leoweiler/Mokenstein an die öffentliche Abwasserentsorgung eine Eigenmittelbelastung von 49.078,94 €. Das entspricht 21,73 % der Gesamtkosten.
Die Kosten für den Anschluss des Wohnplatzes Lindachshof an die öffentliche Abwasserentsorgung belaufen sich auf 82.846,40 €. Die Förderung nach FrWw beträgt 65.100,00 €. Danach ergibt sich für die Maßnahme Anschluss Lindachshof an die öffentliche Abwasserentsorgung eine Eigenmittelbelastung von 17.746,40 €. Das entspricht 21,42 % der Gesamtkosten.
Der Gemeinderat hat von der Kostenfeststellung und Gesamtfinanzierung des Projekts zustimmend Kenntnis genommen
Bekanntgaben
- Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Übernahme des Unfallversicherungsschutzes für Feuerwehr, Schüler, Kindergartenkinder u. a. leistet die Gemeinde an die Unfallkasse Baden-Württemberg im Jahr 2021 eine Beitragszahlung von 38.930,36 €.
- Die Übernahme der Ausfallbürgschaft für Förderdarlehen der Landesbank Baden-Württemberg ist ein Betrag der Gemeinden zur sozialen Wohnraumförderung. Die Ausfallhaftung der Gemeinde ist dabei auf ein Drittel des Ausfalls beschränkt. Am Jahresbeginn erhält die Gemeinde jeweils eine Auswertung aller derzeit bestehenden Förderdarlehen, für die die Ausfallhaftung übernommen wurde. Der Gesamtbetrag der Förderdarlehen beläuft sich auf 950.000 € bei insgesamt 28 Darlehen.
- Die Gemeinde erhält für das Projekt „Einheitliches Wanderleitsystem Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald“ eine Zuwendung in Höhe von 18.419,79 €. Die Gesamtausgaben für das Projekt liegen bei 37.000 €.
- Zwei Anliegen, die schriftlich an die Gemeinde herangetragen wurden, wurden von der Verwaltung beantwortet. Es handelt sich dabei um die bereits vorgesehene Instandsetzung des Weges von der Schönwaldstraße zum Höhenweg. Außerdem wurden die Maßnahmen der Hospitalstiftung Schwäbisch Hall im Streifleswald moniert. Hier wird die Verwaltung das Gespräch mit der Hospitalverwaltung suchen.
- Der für 31.01.2021 geplante Neubürgerempfang mit Blutspenderehrung findet Corona bedingt nicht statt.
Verschiedenes
Folgende Spenden wurden angenommen:
- Die Geldspende von der VR Bank Schwäbisch Hall – Crailsheim eG in Höhe von 250,00 € zugunsten der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Kindertagesstätte Michelfeld.
- Die Geldspende von Herrn Helmut Kübler in Höhe von 200,00 € (Ruhesitzgelegenheiten) zugunsten der Seniorenhilfe sowie in Höhe von 200,00 € (Blumenbeet) zugunsten der Ortsverschönerung.
- Die Geldspende von Herrn Gerhard Vogt in Höhe von 100,00 € zugunsten der Ortsverschönerung.
- Die Geldspende in Höhe von 400,00 € von der TSG Schwäbisch Hall e. V. zugunsten der Jugendfeuerwehr Michelfeld.