Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 10.02.2021

Haushaltsplan 2021 – Vorberatung
1.  Änderungen zum Entwurfsstand 07.12.2020
Die erste Vorberatung des Haushaltsplans 2021 fand am 07. Dezember 2020 statt. Die Veränderungen zum Entwurfsstand wurden in der Sitzung beraten.
2.  Finanzplanung für den Planungszeitraum 2020 – 2024
Die Finanzplanung stellt das mittelfristige Arbeitsprogramm der Verwaltung und des Gemeinderats dar. In den Jahren 2020 bis 2024 wird durchgehend von einem positiven ordentlichen Ergebnis ausgegangen.
3.  Entwurf Investitionsprogramm 2021 – 2024
Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2021 bis 2024 ist von der Verwaltung aufgestellt worden. Hierbei wurden alle Maßnahmen, die voraussichtlich im Planungszeitraum zur Durchführung kommen können, dargestellt. Die geplanten Investitionsschwerpunkte sind u. a. Erneuerung Erschließungsanlagen (Wasser, Kanalisation) Ortsdurchfahrt Michelfeld (B 14) und Ortskernsanierung Michelfeld, die Erneuerung der Erschließungsanlagen in der Schönwaldstraße, der Breitbandausbau oder Maßnahmen im Rahmen von Michelfeld als ELR-Schwerpunktgemeinde.
Das von der Verwaltung aufgestellte Investitionsprogramm für die Jahre 2021 – 2024 wurde vom Gemeinderat anerkannt. Der Antrag von GR Munk das Vorhaben „Verkehrsknoten Bürkhofstraße/Haller Straße“ nach dem Jahr 2025 zu verschieben, wurde mehrheitlich abgelehnt.
4.  Entwicklung Schuldenstand im Finanzplanungszeitraum
Bei Realisierung aller Maßnahmen würde sich der Schuldenstand der Gemeinde bis zum 31.12.2021 auf rd. 2,32 Mio. € erhöhen. Dies entspräche einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 604 €.
 
Bebauungsplan „Am Weilerhau“, Gnadental
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16.04.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Weilerhau“, Gnadental und die Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, eine erneute öffentliche Auslegung durchzuführen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften lag in der Zeit vom 30.04.2018 bis einschließlich 30.05.2018 öffentlich aus. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Sitzung behandelt. Von Seiten der Öffentlichkeit sind im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung keine Äußerungen bzw. Stellungnahmen eingegangen.
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Am Weilerhau“, Gnadental und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften nun als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
 
Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte – Änderung
- Anpassung der Nutzungsgebühren
In der Gemeinde gibt es drei Gebäude die als Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden. Die von den Bewohnern der Unterkünfte zu entrichtende Nutzungsgebühr wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.
Der Gemeinderat hat mit der 3. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen, die Benutzungsgebühr pro Person und Monat incl. Nebenkosten ab 01.03.2021 wie folgt festzulegen:
-    Haller Straße 2           190,00 €
-    Kirchstraße 12            160,00 €
-    Stuttgarter Straße 5    140,00 €
Der Antrag von GR’in Kraft die Benutzungsgebühr für das Gebäude Stuttgarter Straße 5 bei 125,00 € zu belassen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Die Satzung wird in diesem Bibersboten öffentlich bekannt gemacht.
 
Kreditaufnahme
Es wurde beschlossen, zur Investitionsfinanzierung ein Darlehen bei der L-Bank Baden-Württemberg in Höhe von 757.000 € mit einer Laufzeit von 10 Jahren aufzunehmen.
 
Neubau Feuerwehrhaus Michelfeld
- Kostenfeststellung
Die Kosten für den Neubau des Feuerwehrhauses Michelfeld belaufen sich auf 2.494.215,13 €. Außerdem war für den Neubau des Feuerwehrhauses Grunderwerb nötig (Kosten rd. 217.000 €). Für das Gesamtprojekt ergab sich eine Eigenmittelbelastung von 2.016.215,13 € (ohne Grunstück und Sonstiges). Dies entspricht 80,8 % der Investitionskosten. Die Mehrausgaben liegen insgesamt bei 303.115,13 € (Hochbau und Außenanlagen). Gegenüber den ursprünglich bereitgestellten Haushaltsmitteln hat sich ein Nachfinanzierungsbedarf von knapp 14 % des ursprünglichen Finanzierungsrahmens ergeben. Neben Baupreissteigerungen resultieren die Mehraufwendungen aus Ergänzungen und Optimierungen in der Ausführungsplanung, die jeweils vom Gemeinderat in Abstimmung mit der Feuerwehr beschlossen wurden.
Der Gemeinderat hat von der Kostenfeststellung und Gesamtfinanzierung des Projekts zustimmend Kenntnis genommen
 
Bekanntgaben
Die Gemeinde Michelfeld wurde mit folgenden Projekten in das Förderprogramm 2021 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) aufgenommen:
- für ein kommunales Projekt mit einer Zuwendung von 21.100 € und für ein privates Projekt für den gewerblichen Teil mit einer Zuwendung von 96.215 € und für den privaten Teil mit einer Zuwendung von 25.000 €.
 
Verschiedenes

 

  • Das Büro Haines-Leger Architekten + Stadtplaner BDA wurde von den Gemeinden innerhalb der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall mit einer Plausibilitätsprüfung zur Innenentwicklung beauftragt. Ziel ist es, den zukünftigen Wohnflächenbedarf der Gemeinde zu ermitteln und mit den zur Verfügung stehenden Potenzialen abzugleichen. Die Kosten belaufen sich für die Gemeinde Michelfeld auf pauschal 4.000,00 € zzgl. Mwst. und 3% Nebenkosten.
  • Die Gemeinde wurde beauftragt, die Entwidmung einer Teilfläche des öffentlichen Weges Flst. Nr. 177 in Neunkirchen zu veranlassen.
  • Es wurde beschlossen die Kindergartenbeiträge für die Kindertagesstätten und die Entgelte für die verlässliche Grundschule für die Monate Januar und Februar 2021 nicht zu erheben. Eine Rückerstattung der für Dezember 2020 bereits erhobenen Elternbeiträge erfolgt nicht. Die Elternbeiträge für Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, werden für den Zeitraum der Betreuung gemäß dem angemeldeten Bedarf tagesgenau ermittelt und erhoben.

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