Gemeinde Michelfeld

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Gemeinderatssitzung am 15.11.2021

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Gemeindegebiet Michelfeld
- Bericht Landratsamt Schwäbisch Hall Leiter Amt für Mobilität Erwin Tiroke
Herr Tiroke gab in der Sitzung einen Bericht zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gemeindegebiet Michelfeld ab. Er ging dabei auf die Weiterentwicklung des ÖPNV im Landkreis Schwäbisch Hall ein und wies darauf hin, dass die Verkehrswende einer der zentralen Aspekte beim Klimawandel ist. Das Land Baden-Württemberg hat sich das Ziel ge-setzt bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Da-her muss der ÖPNV massiv aus- und umgebaut wer-den und es muss attraktive Fahrpreise geben. Herr Tiroke berichtet, dass der Kreistag kürzlich eine ÖPNV-Tarifreform im Landkreis Schwäbisch Hall beschlossen hat, welche im April 2022 in Kraft tritt. Statt bisher 104 Tarifzonen wird es künftig nur noch 33 Tarifzonen geben. Außerdem ist der Landkreis Schwäbisch Hall seit Juli 2021 Pilotregion und erhält Fördermittel aus der „Innovationsoffensive Öffentli-che Mobilität“ des Landes Baden-Württemberg. Insbesondere soll das Rufbusangebot ausgebaut und auf bestimmten Linien ein Stundentakt beim Busverkehr eingeführt werden. In der anschließenden Diskussion wurden u.a. Defizite bei der Schülerbeförderung im Gemeindegebiet Michelfeld thematisiert.

Flurneuordnungsverfahren Michelfeld-Gnadental
1. Sachstandsbericht
Das Flurneuordnungsverfahren Michelfeld – Gnadental läuft seit September 2002. In der Sitzung wurde über die bisherigen und weiteren Verfahrensschritte informiert. In den Jahren 2022 ff. soll das Restaus-bauprogramm zur Abhilfe begründeter Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan erfolgen. Die vorzeitige Ausführungsanordnung mit Eintritt des neuen Rechtszustandes soll in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführt werden. Die Berichtigung der öffentlichen Bücher sowie die Abgabe der Berichtigungsunterlagen an die zuständigen Stellen ist im Jahr 2024 geplant. In den Jahren 2025 ff. soll die Schlussfeststellung des Flurneuordnungsverfahrens nach Meldung der vollständigen Übernahme der Berichtigungsunterlagen in die öffentlichen Bücher erfolgen.

2. Bauprogramm Nachtrag 1 mit Kosten und Finanzierung
Aus den Widerspruchsregelungen ergeben sich Baumaßnahmen, die bereits im November 2020 durch einen Umlaufbeschluss mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt wurden. Auf Antrag der Gemeinde Michelfeld sollten weitere Wege mittels des Förderprogramms „Modernisierung Ländlicher Wege (MoLWe)“ ausgebaut werden. Da die Förderung jedoch nicht für Wege möglich ist, die in einem Flurbereinigungsverfahren liegen, erfolgt ein Ausbau als gemeinschaftliche Anlage mit 80% Zuschuss über die Teilnehmergemeinschaft. Die geplanten Maßnahmen sind im Nachtrag 1 zum Bauprogramm über das Flurbereinigungsverfahren Michelfeld – Gnadental vorgesehen.
Durch den erweiterten Maßnahmenkatalog liegt die Kostenänderung bei einem Gesamtbetrag in Höhe von 375.998 €. Damit keine weiteren Teilnehmerbeiträge eingefordert werden müssen wurde festgelegt im geänderten Kosten- und Finanzierungsplan für die Gemeinde Michelfeld einen Beitrag zur Senkung der Teilnehmerbeiträge in Höhe von rd. 80.000 € auszuweisen. Die Mittel werden entsprechend im Haushaltsplan 2022 budgetiert.

Bausachen
Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
-    Neubau einer Container-Hair Doppelanlage als Friseursalon in Michelfeld, Brunnenstraße 3/1
-    Einbau von zwei Wohnungen in ein landwirtschaftliches Scheunen- und Stallgebäude, Nutzungsänderung (Bauvoranfrage) in Michelfeld, Wagrain 6

Ergänzungssatzung „Südlich Schönblickstraße – Erweiterung“, Rinnen
-    Aufstellungsbeschluss
Einstimmig wurde beschlossen für den Teilbereich des Grundstückes Flst. 10, Flur Rinnen eine Ergänzungssatzung gemäß Baugesetzbuch (BauGB) mit der Bezeichnung „Südlich Schönblickstraße - Erweiterung“ aufzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen. Das Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall erhält den entsprechenden Planungsauftrag.

Jahresabschluss 2020
-    Feststellung Rechnungsergebnis sowie Genehmigung über- und außerplanmäßige Budgetabweichungen
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt.
Die Summe der Erträge liegt bei 10.545.535,84 €, die Summe der Aufwendungen bei 10.229.482,03 €. Somit liegt das ordentliche Ergebnis bei 316.053,81 €. Einschließlich des Sonderergebnisses von -637,22 € ergibt sich ein Gesamtergebnis von 315.416,59 €.
Auf die öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der Jahresrechnung in diesem Bibersboten wird verwiesen.

Bekanntgaben
-    Aktuell sind 60 Flüchtlinge in der Gemeinde in der Anschlussunterbringung wohnhaft. Für 2022 be-trägt die Anschlussunterbringungsquote für die Gemeinde Michelfeld lt. Mitteilung des Landratsamtes sechs Personen.
-    Der Krieger-Verlag hat der Gemeinde mitgeteilt, dass das Bezugsentgelt für den Bibersboten ab 01.01.2022 von 27,90 € auf 30,70 € jährlich ange-hoben wird.

Weitere Informationen