Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 16.03.2022

Seniorenplan für den Landkreis Schwäbisch Hall
- Bericht Sozialplaner Martin Keller-Combé – Landratsamt Schwäbisch Hall
Im November 2020 hat der Kreistag den Seniorenplan für den Landkreis Schwäbisch Hall verabschiedet. Sozialplaner Martin Keller-Combé vom Landratsamt Schwäbisch Hall hat in der Sitzung die wesentlichen Aspekte des Seniorenplans für den Landkreis Schwäbisch Hall vorgestellt. Der Seniorenplan soll die Grundlage für die künftige Weiterentwicklung der Angebote für Senioren im Landkreis sein. Neben der Unterstützung und Pflege im Alter wurde ein Hauptaugenmerk auch auf das Wohnen zu Hause und im Quartier, die im Kreis vorhandenen Beratungsangebote, die örtliche Infrastruktur, die Mobilität, die Ge-sundheitsversorgung und die Möglichkeiten der sozialen Teilhabe gelegt.
In das Familienpolitische Gesamtkonzept Michelfeld wurde 2021 eine kommunale Seniorenplanung als bedeutend wichtiger, neuer Baustein integriert. Damit sollen Überlegungen und Maßnahmen zur Gestaltung eines sorgenden und unterstützenden Umfelds für ältere und hilfebedürftige Menschen in der Gemeinde gebündelt werden. Im September 2021 hat sich ein Bürger-Projekt-Team Seniorenplanung Michelfeld konstituiert und neben einer Ideensammlung bereits folgende erste Handlungsansätze definiert: Bürgerbus für ältere und hilfebedürftige Personen, Daten-bank Hilfeleistungsangebote, barrierefreie Spazierwege und Ruhebänke. Als Schnittstelle zum Gemeinderat fungiert außerdem ein aus dem Gemeinderat heraus gebildeter Arbeitskreis, der ggf. erforderliche kommunalpolitische Entscheidungen entsprechend vorbereitet.

Fußgängerüberwege Kreisverkehrsplatz Bibersfelder Str./Steinäckerweg/Lange Äcker
- Sachstand, Planung, Kosten und weiteres Vorgehen
In der Gemeinderatssitzung vom 19.04.2021 ist die Verwaltung ermächtigt worden, den Auftrag zur Planung eines barrierefreien Fußgängerüberwegs an drei Armen des Kreisverkehrs Bibersfelder Straße an das Büro kp engineering aus Schwäbisch Hall zu vergeben. Auf die nachträgliche Herstellung eines Fahrbahnteilers zur Anlegung eines Fußgängerüberwegs in der Zufahrt Lange Äcker sollte ursprünglich verzichtet werden. Auf Forderung des Landratsamtes, Straßenbauamt wurde nun auch für den vierten Arm des Kreisverkehrs (Zufahrt Lange Äcker) ein Fußgängerüberweg eingeplant. Aufgrund der Kostenschätzung des Büro kp engineering belaufen sich die Gesamtkosten für die barrierefreie Umbaumaßnahme auf 135.000 € mit einem Kostenanteil für die Gemeinde Michelfeld von 102.000 € und von 33.000 € für das Landratsamt Schwäbisch Hall. Einstimmig wurde die Planung für die Anlegung von Fußgängerüberwe-gen am Kreisverkehrsplatz Bibersfelder Stra-ße/Steinäckerweg/Lange Äcker einschließlich Kos-tenschätzung und Kostenverteilung zwischen Gemeinde und Landkreis anerkannt. Die Verwaltung wurde beauftragt beim Regierungspräsidium Stuttgart einen Förderantrag nach der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LGVFG) Rad- und Fußverkehr (RuF) zu stellen. Hier kann bei Anerkennung der Zuwendungsfähigkeit mit einer Förderung von 50% der Baukosten zzgl. 10 bzw. 15% Verwaltungskostenbeitrag gerechnet werden. Nach Entscheidung über den Förderantrag und Klärung weiterer Detailfragen wird die Ausführung nochmals im Gremium beraten.

Städtebauliche Entwicklung Quartier Hochbühl in Michelfeld
- Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
Im Rahmen des Gemeindeentwicklungsplans Michel-feld 2035 soll zur Baulandentwicklung und zur Deckung des vorhandenen Bedarfs an Wohnbauflächen das Gebiet „Hochbühl“ umgesetzt werden. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand Michelfelds. Es wird im Norden durch die Bebauung entlang der Stuttgarter Straße (B 14) bzw. die Stuttgarter Straße selbst begrenzt. Südöstlich befinden sich die bestehenden Baugebiete „Steinäcker“ und „Lange Äcker“. Diese sind durch die Starkholzbacher Straße und die Bibers vom Plangebiet getrennt. Im Westen grenzt der Geltungsbereich an die offene Feldlage.
Das städtebauliche Konzept sieht, ausgehend von der Lage und der angrenzenden Bebauung, unterschiedliche Nutzungen und Bebauungsdichten vor. Angrenzend an die bestehende Bebauung an der B 14 ist eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe angedacht. Im Zentrum des Gebiets ist eine verdichtete Bebauung mit Geschosswohnungsbau, Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern vorgesehen. An den Außenrändern soll eine etwas lockerere Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern den Siedlungsrand abschließen. Im geltenden Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall sind die Flächen des Plangebiets teilweise als Wohnbauflächen, als gemischte Bauflächen, als gewerbliche Flächen und als Grünflächen dargestellt. Bei Bedarf ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Quartier Hochbühl“ einstimmig beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung des Quartiers östlich von Michelfeld geschaffen werden.
Auf die öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplans an anderer Stelle in diesem Bibersboten wird verwiesen.

Bausachen
Es wurden keine Bausachen behandelt.

Ergänzungssatzung „Südlich Schönblickstraße – Erweiterung“, Rinnen
- Billigung Entwurf und Auslegungsbeschluss
In der Sitzung vom 15.11.2021 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssat-zung „Südlich Schönblickstraße - Erweiterung“ in Rinnen gefasst. Jens Fuhrmann vom Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, stellte in der Sitzung die Ergänzungssatzung vor. Anschließend hat der Gemeinderat einstimmig den Entwurf der Ergänzungssatzung „Südlich Schönblickstraße - Erweiterung“ in Rinnen in der Fassung vom 16.03.2022 gebilligt. Dieser wird gemäß Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt.

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
- Anpassung Nutzungsgebühren
In der Gemeinde gibt es drei Gebäude, die als Ob-dachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden. Die von den Bewohnern der Unterkünfte zu entrichtende Nutzungsgebühr wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.
Der Gemeinderat hat eine Änderung der Benutzungsgebühr zum jetzigen Zeitpunkt mehrheitlich abgelehnt (bei 8-Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung). Die aktuelle Benutzungsgebühr pro Person und Monat incl. Nebenkosten beträgt in der
- Haller Straße 2         190,00 €
- Kirchstraße 12          160,00 €
- Stuttgarter Straße 5  140,00 €

Bekanntgaben
Die Gemeinde wurde mit drei privaten Projekten in das Förderprogramm 2022 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum aufgenommen. Die Zuwendungen betragen insgesamt rd. 270.000 €.

Verschiedenes
Die Gemeinde Michelfeld spendet 1 € pro Einwohner, also 3.843 €, an den Landkreis Zamosc zur Unterstützung der Versorgung dort ankommender vor dem Krieg geflüchteter Menschen aus der Ukraine.

Weitere Informationen