Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 16.05.2022

Mobilitätskonzept 2035 „Gemeinsam mobiler“
- Sachstand, weitere Schritte und Meinungsbild
Mitte 2021 wurde das Büro R+T Verkehrsplanung GmbH aus Darmstadt mit der Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für die Raumschaft der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall und Untermünkheim beauftragt.
Christian Mathieu, Abteilungsleiter Stadtplanung Stadt Schwäbisch Hall und Dr. Ralf Huber-Erler vom Büro R + T Verkehrsplanung GmbH erläuterten in der Sitzung den aktuellen Sachstand sowie den weiteren Prozess zur Aufstellung des Mobilitätskonzeptes. Zielsetzung des Mobilitätskonzepts ist eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur für alle Nutzergruppen. Wichtig ist hier eine klimafreundliche Entwicklung des Verkehrs, die Stärkung der Intermodalität, der Ausbau und die Stärkung des ÖPNV, die Steigerung des Radverkehrsanteils, die Optimierung der Verkehrsabläufe sowie die Schaffung eines attraktiven Stadtraums. Neben der Erhebung der Ver-kehrsströme und -mengen ist auch eine Haushaltsbefragung gestartet. Bis Mitte Juni erhalten 5.000 Haushalte der Raumschaft einen Fragebogen, um ihr Mobilitätsverhalten an einem bestimmten Stichtag zu dokumentieren, um so den sogenannten Modal Split der Bürger*innen zu ermitteln, also zu welchem Anteil welche Verkehrsträger im Alltag genutzt werden. Ergänzend zur Haushaltsbefragung können alle Bürger*innen der fünf beteiligten Kommunen an einer Online-Umfrage teilnehmen. In dieser werden sie nach ihren Einstellungen, Erfahrungen und Vorstellungen rund um das Thema Mobilität befragt. Die Online-Umfrage kann unter www.schwaebischhall.de/gemeinsammobiler ausgefüllt werden. Nach Auswertung der Verkehrserhebungen und Haushaltsbefragungen ist eine Zusammen-fassung aller Analyseergebnisse geplant. Diese werden Mitte Oktober 2022 in einem Bürgerworkshop vorgestellt. Außerdem werden aus den Analyseergebnissen Handlungsziele abgeleitet.

Steinäckerhalle Michelfeld – Erneuerung Hallenbe-leuchtung
- Sachstand und weiteres Vorgehen
Für die Erneuerung der Hallenbeleuchtung in der Steinäckerhalle wurde der Gemeinde eine Projektförderung in Höhe von 10.664 € gewährt. Es gilt ein Bewilligungszeitraum bis 31.07.2022. Da die Ausführung der Arbeiten in den Sommerferien 2022 erfolgen soll, wurde eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums beantragt.
Die aktuelle Kostenberechnung in Höhe von rd. 47.000 € wurde vom Architekturbüro Glück + Partner aus Stuttgart geprüft. Es wurde beurteilt, dass die Erneuerung der Hallenbeleuchtung im Falle einer zeitnahen Generalsanierung der Halle, weiter genutzt werden kann.
Einstimmig wurde beschlossen, die Erneuerung der Hallenbeleuchtung als erste Maßnahme der geplanten Generalsanierung der Steinäckerhalle vorzuziehen. Die voraussichtlichen Mehrkosten für die Erneuerung der Hallenbeleuchtung und die außerplanmäßige Finanzierung der Maßnahme im Finanzhaushalt wurden anerkannt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Auftrag für die Erneuerung der Hallenbeleuchtung in der Steinäckerhalle an den günstigsten Bieter zu vergeben.

Bausachen
Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
-    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit barrierefreier Wohnung im Erdgeschoss in Michelfeld, Haller Straße 40
-    Einbau einer Dachgaube in Michelfeld, Wiesenstraße 39/1
-    Errichtung eines Bungalow zum altersgerechten Wohnen mit Einzelgarage (Bauvoranfrage) in Michelfeld, Bürkhofstraße 1

Jahresabschluss 2021
- Bildung von Budgetresten für das Haushaltsjahr 2021
Der Gemeinderat hat einstimmig der Bildung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Budgetreste 2021 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichtigung der einzelnen Budgetreste den Jahresabschluss 2021 aufzustellen.

Bekanntgaben
Die Zuschussanträge gem. Förderrichtlinien Wasser-wirtschaft (FrWw) im Förderprogrammjahr 2022 für die Erneuerung der Wasserleitung und Kanalerneuerung im Bereich der Ortsdurchfahrt Michelfeld (B14) Haller Straße, Stuttgarter Straße, Gelbachstraße sowie für die Erneuerung der Wasserleitung im Wohngebiet Kiesberg Abschnitt Schönwaldstraße wurden jeweils abgelehnt. Beantragt waren Zuschüsse für die genannten Maßnahmen in Höhe von rd. 1,8 Mio. €. Für die Maßnahme „Messtechnische Ausstattung der Regenüberlaufbecken in der Gemeinde – Nachrüstung von acht Regenüberlaufbecken (RÜB) mit Mess-, Regelungs- und Fernwirktechnik“ erhält die Gemein-de einen Zuwendungsbetrag gem. FrWw in Höhe von 271.500 €. Dies entspricht einer Förderquote von 80 %.

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