Gemeinderatssitzung am 21.09.2022
Wohnen im Quartier Wiesenblick in Michelfeld
- Projektvorstellung und weiteres Vorgehen
Innerhalb des Geltungsbereichs des seit 29.06.2018 rechtskräftigen Bebauungsplans „Riedgraben“, der eine Senioreneinrichtung und eine Wohnbebauung ermöglichen soll, befindet sich das bisher noch unbebaute gemeindeeigene Grundstück Flst. 281/1 mit einer Fläche von rund 2.210 m². Die Senioreneinrichtung Haus am Wiesenblick konnte im Frühjahr 2020 fertiggestellt und Ende Mai 2020 bezogen werden. Die noch freie Grundstücksfläche westlich von Haus am Wiesenblick soll nun einer Wohnbebauung zugeführt werden. Angestrebt wird ein generationenübergreifendes Quartier mit eigenem Charakter in einer generationenoffenen Baugemeinschaft. Eine Baugemeinschaft ist der Zusammenschluss von privaten Haushalten, die durch gemeinsames Planen und Bauen individuellen Wohn- und gemeinsamen Lebensraum schaffen, um ihn langfristig selbst zu nutzen (Definition Bundesverband der Baugemeinschaf-ten e.V.). Reschl Kommunale Projektentwicklung (RKP) aus Stuttgart hat hierzu ein Konzept entwickelt.
Prof. Dr. Richard Reschl von RKP war in der Sitzung anwesend und stellte das Projekt vor. Er berichtete, dass auf dem Grundstück ein lebendiges generationenübergreifendes Quartier mit hoher städtebaulicher Qualität entstehen und die Umsetzung in generationenoffener Baugemeinschaft erfolgen soll. Des Weiteren stellte er zwei mögliche Konzepte für die Be-bauung vor. Der Gemeinderat hat die Konzeption des Projekts „Wohnen im Quartier Wiesenblick“ in Michelfeld zur Kenntnis genommen und die Verwaltung bei einer Enthaltung mehrheitlich beauftragt, die Projektgestaltung/-umsetzung auf Grundlage von zwei städtebaulichen Entwürfen für die weiteren Beschlussfassungen vorzubereiten. Außerdem wurde festgelegt, der Reschl Kommunale Projektentwicklung eine Option zum Kauf des Grundstücks Flst. 281/1 über den Zeitraum von einem Jahr zu gewähren.
Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Gemeinde-gebiet Michelfeld
- Kriterien für die Zulassung
In der Sitzung am 20.09.2021 wurde der Gemeinderat über das Ergebnis der Potenzialermittlung zum Thema Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FFPV) auf dem Gemeindegebiet informiert. Dabei wurden die beste-henden Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen dargestellt und erläutert.
Darauf aufbauend hat die Verwaltung einen Kriterienkatalog für die Errichtung von FFPV erarbeitet, der sich an den Kriterienkatalog der Stadt Schwäbisch Hall anlehnt. Ziel und Zweck des Kataloges ist es, entsprechende Rahmenbedingungen für Investoren zu schaffen und Gemeinderat und Verwaltung eine Abwägungs- und Bewertungshilfe an die Hand zu geben, da für jede FFPV ein Bebauungsplan erforderlich ist. Inhalte sind in erster Linie Ausschlussgebiete, die Einbindung in das Siedlungs- und Landschaftsbild, die landwirtschaftliche Bodenqualität, die Begrenzung des Flächenverbrauchs sowie die Natur- und Artenschutzverträglichkeit. Seitens der Verwaltung wird eine Begrenzung der Gesamtfläche für FFPV auf 14 ha vorgeschlagen, was einen Anteil von rd. 1 % der gesamten landwirtschaftlichen Flächen bedeutet. Die Übersichtskarte zum Ergebnisbericht von potenziell geeigneten Flächen für FFPV im Gemeindegebiet wurde nochmals dargestellt. Der Gemeinderat entscheidet über jeden Antrag auf Errichtung einer FFPV im Einzelfall.
In der Sitzung wurde über die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen, vor allem wegen Wegfalls von wertvollem Ackerland für die Landwirtschaft, kontrovers diskutiert. Anschließende hat der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung den Kriterien für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auf der Gemarkung der Gemeinde Michelfeld mehrheitlich im Grundsatz zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den endgültigen Kriterienkatalog für die nächste Sitzung zur Beschlussfassung vorzubereiten.
Verkehrsschau vom 24.03.2022
- Berichterstattung und Entscheidung über erfor-derliche Festlegungen
Am 24.03.2022 fand in der Gemeinde die im jährlichen Turnus durchgeführte Verkehrsschau statt, an der neben der Verwaltung Vertreter des Polizeipräsidiums Aalen und des Landratsamtes Schwäbisch Hall als zuständige Straßenverkehrsbehörde teilnahmen. Der Gemeinderat wurde über die verkehrsrechtlichen Themen informiert, die bei der Verkehrsschau erörtert wurden. Im Einzelnen ging es um folgende Punkte:
- Michelfeld, Daimlerstraße: Radwegbeschilderung
- Michelfeld, Haller Straße (Parallelweg B14): Zu-fahrt/Parkmöglichkeit Blumenwiese
- Michelfeld, Buchernhof: Anbringung einer Ortshinweistafel
- Messersmühle, L 1046: Aufhebung Geschwindig-keitsbeschränkung
- Gnadental, L 1046: Gestaltung Einmündungsbe-reich Grünweg Nr. 144
- Michelfeld-Gnadental, L 1046: Anbringung eines Halteverbots
- Michelfeld-Gnadental, Dorfstraße: Anbringung eines Parkverbots
- Michelfeld-Rinnen, K 2578: Beschilderung Kur-venbereich
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
- Sachstand und Antragstellung für das Jahr 2023
Die Gemeinde Michelfeld wurde am 04.09.2020 als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anerkannt. Die Anerkennung gilt für fünf Jahre. Für Schwerpunktgemeinden gibt es einen Fördervorrang für private und kommunale Maßnahmen im jeweiligen ELR-Jahresprogramm sowie einen um 10 % erhöhten Fördersatz für gemeinwohlorientierte Projekte. Es wurde beschlossen, für das Jahr 2023 einen Antrag auf Aufnahme in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit der öffentlichen Maßnahme „Betreuung der Konzeptumsetzung und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der ELR-Schwerpunktgemeinde (2023 bis 2025) zu stellen. Bei der Verwaltung wurden außerdem drei private Wohnbauvorhaben in Rinnen, Wagrain und Michelfeld zur Förderung angemeldet.
Investitionsmaßnahmen im Bereich Abwasserbe-seitigung und Wasserversorgung
- Maßnahmenprogramm und Zuschussanträge gem. Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw)
Für die Jahre 2023/2024 sind der Anschluss von Blindheim an die Ortskanalisation und der Anschluss von Rinnen und Großeichholz an die Sammelkläranlage Biberstal vorgesehen. Außerdem hat die Verwaltung vorgeschlagen für die Sanierungsmaßnahmen „Kanalerneuerung und Erneuerung Wasserversorgung Haller Straße/Stuttgarter Straße/Gelbachstraße“ sowie „Erneuerung Wasserversorgung Kiesberg Teil III, Schönwaldstraße“ Zuschussanträge auf Landesförderung zu stellen. Einstimmig wurde beschlossen zum 01.10.2022 Zuschussanträge auf Landesförderung für den Anschluss von Blindheim an die Ortskanalisation, den Anschluss von Rinnen an die Sammelkläranlage Biberstal, den Anschluss von Großeichholz an die Sammelkläranlage Biberstal, die Kanalerneuerung Haller Straße / Stuttgarter Straße / Gelbachstraße sowie für die Erneuerung der Wasserversorgung Haller Straße / Stuttgarter Straße / Gelbachstraße und für die Erneuerung der Wasserversorgung Kiesberg Teil III, Schönwaldstraße, Michelfeld zu stellen.
Bausachen
Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
- Umnutzung eines Scheunengebäudes zu zwei Wohnungen, Umbau Pferdestall in Michelfeld, Wagrain 6
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport in Michelfeld, Bürkhofstraße 1
- Anbau an vorhandenes Wohnhaus in Michelfeld, Hummelgärten 12
Jahresabschluss 2021
- Feststellung Rechnungsergebnis sowie Genehmigung über- und außerplanmäßige Budgetabweichungen
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt.
Die Summe der Erträge liegt bei 10.387.863,00 €, die Summe der Aufwendungen bei 10.172.984,11 €. Somit liegt das ordentliche Ergebnis bei 214.878,89 €. Einschließlich des Sonderergebnisses von -795,28 € ergibt sich ein Gesamtergebnis von 214.083,61 €.
Auf die öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der Jahresrechnung in diesem Bibersboten wird verwiesen.
Bekanntgaben
- Die Gemeinde erhält für die Erneuerung der Erschließungsanlagen in der Schönwaldstraße für den 3. Bauabschnitt (Straßenbau und Straßenbe-leuchtung) einen Zuschuss in Höhe von 550.000 € aus dem Ausgleichstock 2022. Dies entspricht 54,56% der berücksichtigungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 1.008.000 €.
- Das Regierungspräsidium Stuttgart hat der Gemeinde eine Zuwendung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), Besonderer Teil Kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (RuF) für den Neubau von vier Fußgängerüberwegen in Michelfeld, K 2591 beim Kreisverkehr Bibersfelder Straße/Steinäckerweg/Lange Äcker in Höhe von 135.000 € bewilligt. Dies entspricht einer Förderung von 100% der förderfähigen Kosten.
- Die Gemeinde hat sich, zusammen mit 31 weiteren Kommunen, für die Förderphase 2023-2027 der LEADER-Region „Schwäbischer Wald“ beworben. Die Bekanntgabe der Entscheidung über die Aufnahme der neuen LEADER-Regionen erfolgt am 07.11.2022
Verschiedenes
- Die Sachspende von Sven Mielke aus Schwäbisch Hall im Wert von 226,07 € zugunsten der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Kindertagesstätte Michelfeld wurde angenommen.
- Für die Beschaffung eines mobilen Stromnetzersatzgerätes für das Feuerwehrhaus Michelfeld soll ein Förderantrag gestellt werden.
- Der Gemeinderat wurde über Maßnahmen zur Einsparung von Energie und Strom, die derzeit von der Verwaltung erarbeitet werden, informiert. Unter anderem ist vorgesehen, die Straßenbeleuchtung, wo technisch möglich, kürzer zu betreiben.