Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 14.11.2022

Familienpolitisches Gesamtkonzept – Bereich Kindertagesstätten
1. Sachstandsbericht Gesamtsituation
Kernpunkt des Familienpolitischen Gesamtkonzepts der Gemeinde ist die Verzahnung von Kindertagesstätten, Grundschule und Jugendarbeit unter Gewährleistung von verlässlichen Betreuungszeiten und optimalen Übergängen. Den Familien wird dabei größtmögliche Flexibilität im Hinblick auf die individuelle Lebens- und Berufsgestaltung geboten.
Im Bereich der Kindertagesstätten werden die Angebote sowohl im Umfang als auch in der Qualität der pädagogischen Arbeit ständig fortentwickelt. Im Kindergarten Michelfeld besteht für Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder täglich 5, 7 oder 9 Stunden oder 3 Tage 9 Stunden und 2 Tage 7 Stunden betreuen zu lassen. Dieses Angebot gilt sowohl für Kindergartenkinder ab 3 Jahren als auch für Kleinkinder ab 1 Jahr. Im Kindergarten Koboldhaus gibt es ebenfalls eine Betreuungszeit von täglich 5, 7 oder 9 Stunden oder 3 Tage 9 Stunden und 2 Tage 7 Stunden. Hier werden in der Regel die Kinder betreut, die das letzte Kindergartenjahr vor sich haben. Im Kindergarten Gnadental können Eltern eine 5, 7 oder 9 Std.-Betreuung oder 3 Tage mit 9 Stunden und 2 Tage mit 7 Stunden wählen. Dort können Kinder ab 2 Jahren betreut werden. Die Betreuung von Kindern ab 1 Jahr in der Kinderkrippe wird zentral im Kindergarten Michelfeld angeboten. Die Gemeinde unterstützt Eltern bei der Vermittlung der Betreuung in einer Tagespflegefamilie und gewährt abhängig von der Betreuungszeit einen gemeindlichen Zuschuss.
In den beiden Kindergärten stehen insgesamt 55 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von rd. 50 %. Einschließlich der sieben genehmigten Be-treuungsplätze in Kindertagespflege besteht in der Gemeinde eine Versorgungsquote bei der Kleinkindbetreuung von 56 %.
Seit 2008 ist sowohl im Bereich der Kindertagesstätten als auch der Verlässlichen Grundschule eine durchgehende Ferienbetreuung (außer in den Weihnachtsferien) für Kinder ab 2 Jahren gewährleistet.
Im Rahmen von GRUNDSCHULE+ bietet die Gemeinde neben der Verlässlichen Grundschule von 7.30 Uhr – 16.30 Uhr eine offene, flexible Ganztagsstruktur an der Grundschule Michelfeld mit der Möglichkeit des Mittagessens, einer Hausaufgabenbetreuung sowie weiteren Zusatzangeboten in Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag.

2. Fortschreibung örtliche Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung
Die örtliche Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung in der Gemeinde Michelfeld wurde aktualisiert und vom Gemeinderat anerkannt.

Fußgängerüberwege Kreisverkehrsplatz Bibersfelder Straße/Steinäckerweg/Lange Äcker
- Ausführungsplanung und weiteres Vorgehen
Aufgrund der Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten für die Anlegung barrierefreier Fußgängerüberwege am Kreisverkehrsplatz auf 135.000 €, mit einem Kostenanteil für die Gemeinde Michelfeld von 102.000 € und von 33.000 € für den Landkreis Schwäbisch Hall.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat der Gemeinde eine Zuwendung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach dem Landesverkehrs-finanzierungsgesetz (LGVFG), Besonderer Teil Kom-munale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (RuF) für den Neubau von vier Fußgängerüberwegen in Michelfeld, K 2591 beim Kreisverkehr Bibersfelder Straße/Steinäckerweg/Lange Äcker in Höhe von 135.000 € bewilligt. Dies entspricht einer Förderung von 100%.
Stefan Peller vom Büro kp engineering erläuterte in der Sitzung die Ausführungsplanung für den Neubau der vier Fußgängerüberwege. Anschließend wurde diese, sowie die Kostenschätzung und Kostenverteilung zwischen Gemeinde und Landkreis, bei drei Enthaltungen mehrheitlich anerkannt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kostentragungsvereinbarung mit dem Landkreis Schwäbisch Hall zu unterzeichnen und die Bauarbeiten für den Neubau von vier Fuß-gängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz Bibersfelder Straße/Steinäckerweg/Lange Äcker öffentlich auszuschreiben.

Messtechnische Ausstattung der Regenüberlaufbe-cken in der Gemeinde
- Auftragsvergabe Nachrüstungsarbeiten
Der Auftrag für die Nachrüstarbeiten der Messtechnischen Ausstattung der Regenüberlaufbecken in der Gemeinde wurde zum Angebotspreis von 110.779,00 € an die Firma Stoll-Prozessleittechnik GmbH aus Eschach-Holzhausen, vergeben. Für die Maßnahme erhält die Gemeinde einen Zuwendungsbetrag gem. Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw) in Höhe von 271.500 €. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Kosten für die Tiefbauarbeiten in Höhe von 100.000 € liegen die Gesamtkosten für die Maßnahmen um 39.221 € unter den bereitgestellten Mitteln.

Ergänzungssatzung „Nördlich Lerchenstraße“, Rinnen
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Karolin Kapinsky vom Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, stellte in der Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung vor. Anschließend wurde einstimmig beschlossen für den Teilbereich der Grundstücke Flst. 178/2, 178/4 und 180/2, Flur Rinnen eine Ergänzungssatzung gemäß Baugesetzbuch (BauGB) mit der Bezeichnung „Nördlich Lerchenstraße“ aufzustellen. Des Weiteren wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung in der Fassung vom 14.11.2022 gebilligt. Dieser wird gemäß Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt.

Landessanierungsprogramm „Ortskern Michel-feld“ - Sanierungsgebiet „Ortskern II“ und Städte-bauförderung „Ortsmitte Michelfeld“
- Sachstandsbericht
In der Sitzung vom 24.01.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die Abrechnung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ zum 30.04.2022 in die Wege zu leiten und die Antragstellung für ein weiteres Sanierungsgebiet „Ortsmitte Michelfeld“ im Rahmen des Landessanierungsprogramms oder eines Bund-Länder-Programms vorzubereiten. Die STEG Stadtentwick-lung GmbH wurde in der Sitzung vom 21.02.2022 mit der Erstellung der Sanierungsabrechnung und des Fördermittel-Investitionsnachweises (FIN) für die Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ zum Angebotspreis von rd. 21.800 € beauftragt. Der Auftrag für erforderliche Bodenwertermittlungen wurde an die Dr. Koch Immobilienbewertung GmbH aus Esslingen zum Pau-schalhonorar von 14.922,60 € erteilt. Die Kosten für die Sanierungsabrechnung sind förderfähige Sanie-rungsausgaben, welche mit 60% bezuschusst werden. Die Abrechnung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ wird aktuell fertiggestellt. Des Weiteren wurde die STEG Stadtentwicklung GmbH in der Sitzung vom 21.02.2022 auf Grundlage des Honorarangebots vom 10.02.2022 mit der Erarbeitung eines gebietsbezogenen integrierten Städtebaulichen Entwicklungs-konzepts (ISK) „Ortsmitte Michelfeld“ für die Antragstellung in ein Städtebauförderprogramm zum Angebotspreis von rd. 6.940 € brutto beauftragt. Mittlerweile hat die STEG Stadtentwicklung das ISEK, welches Grundlage für die Antragstellung in ein Städtebauförderprogramm ist, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeitet. Der Aufnahmeantrag in das Städtebauförderprogramm 2023 wurde im Oktober an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) und das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) geleitet.

Unterhaltung, Sanierung und Ausbau von Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen, der Straßenbeleuchtung, des Wasserversorgungsnetzes, der Ortskanalisation, von Gewässern und Wegseitengräben sowie Freischneiden von Lichtraumprofilen
- Festlegung der Prioritäten für die Haushaltsplanung 2023
Die entsprechenden Prioritätenlisten mit einem Zeithorizont bis 2031 werden vor den Haushaltsplanberatungen aktualisiert. Der Gemeinderat hat die Prioritätenlisten anerkannt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die einzelnen Maßnahmen in den Haushaltsplanentwurf 2023 und die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.

Bausachen
Folgendem Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
- Umbau Scheune DG zu Wohnraum (Nutzungsänderung) in Gnadental, Dorfstraße 24

§ 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) – erforderliche Anpassungen Ortsrecht
- § 2b UStG-Anpassungs-Satzung
Zum 01.01.2023 wird die Anwendung der Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) verpflichtend. Somit werden die Kommunen spätestens ab 01.01.2023 grundsätzlich als Unternehmer betrachtet.
Einstimmig hat der Gemeinderat die § 2b UStG-Anpassungs-Satzung beschlossen. Diese tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 01.01.2023 in Kraft. Auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung in einem der nächsten Bibersboten wird verwiesen.

Bekanntgaben

  • Es wurde über die Petitionsentscheidung des Landtags, bezüglich einer Beschwerde über die Gemeinde in einer Grundstücksangelegenheit, informiert.
  • Die LEADER-Region „Schwäbischer Wald“ wurde in die neue LEADER-Förderperiode 2023 bis 2027 aufgenommen und wird somit durch das EU-Programm gefördert. Die Gemeinde Michelfeld ist zusammen mit weiteren 30 Kommunen über vier Landkreise hinweg Teil der LEADER-Region.


Verschiedenes

  • Der Maßnahmenplan der Gemeinde, zur Verminderung des Energie- und Stromverbrauchs in öffentlichen Gebäuden, wurde vorgestellt. Unter anderem wurde festgelegt auf die öffentliche Weih-nachtsbeleuchtung im Gemeindegebiet, mit Ausnahme am Rathaus, zu verzichten.
  • Die Geldspende der Sparkasse Schwäbisch Hall - Crailsheim in Höhe von 7.000 € für den Aufbau eines klimaresilienten Waldökosystems zugunsten des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Geldspende von den Eltern, Großeltern und sonstigen „Sponsoren“ der Grundschulkinder anlässlich des Projekts „Schüler laufen für andere Kinder“ in Höhe von 5.750,88 €, zugunsten der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Gemeinde, wurden angenommen.



 

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