Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 12.12.2011

Widmung von Flächen im Sanierungsgebiet Michelfeld „Ortskern“
Im Zuge der Sanierungsmaßnahme „Ortskern“ wurden öffentliche Verkehrs- und Freianlagen geschaffen. Für die Sanierungsabrechnung ist eine Widmung der Flächen notwendig. Es handelt sich dabei um Flächen, welche im Rahmen der Sanierung von der Gemeinde erworben wurden und die vor der Sanierung nicht als öffentliche Verkehrsfläche genutzt wurden. Der Gemeinderat hat einstimmig der Widmung der Flst. Nr. 90, 73/3, 71/8 und 71/102 (jetzt ebenfalls Flst. Nr. 71/8), Gemarkung und Flur Michelfeld zugestimmt. Auf die öffentliche Bekanntmachung in diesem Bibersboten wird verwiesen.
 
Landessanierungsmaßnahme Michelfeld „Ortskern“
1.  Sanierungsbericht
Die Gemeinde Michelfeld wurde im Jahr 1998 mit dem Gebiet „Ortskern“ in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen. Der Bewilligungszeitraum für die Sanierungsmaßnahme endet am 31.12.2011. Es wurde ein Förderrahmen von rd. 3.600.000 € bewilligt. Der Anteil von Finanzhilfen des Landes liegt bei 2.178.230 €, der Eigenanteil der Gemeinde bei 1.452.153 €. Zum Ende der Sanierung kann festgestellt werden, dass die Sanierung Michelfeld „Ortskern“ insgesamt einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. Die gesetzten Sanierungsziele wurden größtenteils erreicht. Der Gemeinderat hat den Sanierungsbericht zur Sanierungsmaßnahme Michelfeld „Ortskern“ zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.  Sanierungsabrechnung
Die Sanierungsabrechnung endet mit einem Einnahmeüberschuss in Höhe von 156.131,85 €. Die Gemeinde muss nach Erhalt des Abrechnungsbescheids 93.679 € an das Land zurückbezahlen. Außerdem besteht zum Abschluss ein Finanzhilfenrest von rd. 340.616 €. Die Gemeinde beantragt die Neubewilligung bzw. Umschichtung der noch verfügbaren Finanzhilfen i. H. v. 434.195 € auf die beantragte Neumaßnahme „Ortskern II“. Der Gemeinderat hat die Sanierungsabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.
3.  Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets
Einstimmig wurde die Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Michelfeld „Ortskern“ beschlossen.
4.  Weitere Vorgehensweise
Die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Ortskern“ tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung erfolgt die Löschung der Sanierungsvermerke in den Grundbüchern.
 
Sanierungsgebiet Michelfeld „Ortskern II“
1.  Einleitungsbeschluss und Festlegung des Gebietes der Vorbereitenden Untersuchungen
Der Gemeinderat hat einstimmig den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich „Ortskern II“ gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes „Ortskern II“ wurde in der Sitzung festgelegt. Das Untersuchungsgebiet umfasst ca. 6,64 ha.
2.  Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch für das Gebiet der Vorbereitenden Untersuchungen „Ortskern II“
Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung im künftigen Sanierungsgebiet Michelfeld „Ortskern II“ wurde für das Gebiet der Vorbereitenden Untersuchungen eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch beschlossen.
 
Neufassung öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Nachbarschaftshauptschule in Schwäbisch Hall-West und die Beteiligung der Nachbargemeinden an der Leonhard-Kern-Realschule im Schulzentrum West
Bereits in der Sitzung am 14.11.2011 ist der Gemeinderat über den aktuellen Sachstand zur Überarbeitung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen aus den Jahren 1974 und 1999 zur Beteiligung an den Schulkosten zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und den Nachbargemeinden Michelbach an der Bilz, Michelfeld und Rosengarten für die Hauptschule und die Realschule informiert worden.
Prof. Peter Giebler, Heilbronn, der die Schulkostenabrechnungen 2007 – 2009 für die drei Nachbargemeinden zusammen mit der städtischen Schulverwaltung Schwäbisch Hall sehr detailliert analysiert hat, wurde beauftragt, für die vier beteiligten Körperschaften eine Alternative zum bisherigen System zu entwickeln. Zwischenzeitlich sind die Ausarbeitung einer neuen Vereinbarung und die Verhandlung mit den Partnergemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall abgeschlossen. Prof. Peter Giebler war in der Sitzung anwesend und hat das Verfahren zur Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausführlich erläutert. Der Gemeinderat hat einstimmig die Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Haupt- und Realschule im Schulzentrum Schwäbisch Hall West beschlossen.
 
Verwaltungsberichte
1.  Entwicklungszahlen Grundschüler
Dem Gemeinderat wurde die neueste Statistik zur Entwicklung der Schülerzahlen vorgestellt. Die Statistik zeigt, dass die Schülerzahl bis zum Schuljahr 2014/15 kontinuierlich zurückgeht. Ab dem Schuljahr 2015/16, insbesondere jedoch im Schuljahr 2017/18, ist wieder ein Anstieg der Schülerzahl zu verzeichnen. Seit dem Schuljahr 2010/2011 wurde der Klassenteiler im Grundschulbereich von 32 auf 28 gesenkt. Auf Basis der aktuellen Schülerzahlen ist die Zweizügigkeit der Grundschule auch weiterhin gewährleistet.
In der Statistik nicht berücksichtigt ist der zu erwartende Einwohnerzuwachs durch die weitere Baulandentwicklung, die Aufnahme auswärtiger Kinder sowie eine mögliche vorzeitige Einschulung bzw. Zurückstellung von Kindern.
Aktuell besuchen 151 Kinder verteilt in acht Klassen die Grundschule. Die vorhandenen Raumkapazitäten an der Grundschule sind im Betrachtungszeitraum bis 2018 ausreichend. Weiterer Raumbedarf ergibt sich durch eventuelle Verbesserungen im Bereich Fachräume, Lehrerzimmer oder Aula sowie im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsstruktur an der Grundschule „GRUNDSCHULE+“.
 
2.  Unterbringung Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge
Derzeit sind zwei Asylbewerber im Wege der Anschlussunterbringung in Privatwohnungen in der Gemeinde wohnhaft. Es handelt sich um Einzelpersonen aus China und Indien.
3.  Altlastenuntersuchung
In der Gemeinde Michelfeld wurden insgesamt 18 Altlastenstandorte überarbeitet. Neu aufgenommen wurde der Altstandort „Eigenverbrauchstankstelle Straßenmeisterei“ in der Stuttgarter Straße in Michelfeld. Für alle untersuchten Standorte wurde zunächst kein weiterer Handlungsbedarf festgestellt. Weitere Untersuchungen sind erst im Falle einer Nutzungsänderung oder baulicher Maßnahmen auf dem Grundstück erforderlich.
In der Gemeinde Michelfeld sind in den nächsten Jahren keine näheren Untersuchungen von Altstandorten durch den Landkreis vorgesehen.
4.  Ökokonto
Das 2005 eingerichtete Ökokonto der Gemeinde Michelfeld wird vierteljährlich fortgeschrieben und verzinst. Durch das Ökokonto können Kommunen Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Ausgleich räumlich und zeitlich entkoppeln. Ausgleichsmaßnahmen können auch im Vorgriff auf einen Bebauungsplan oder eine Straßenbaumaßnahme in das Ökokonto eingebucht, als Guthaben verzinst und später wieder abgerufen werden.
In den letzten Jahren haben sich beim Ökokonto keine Veränderungen (Einbuchung neuer Maßnahmen, Abbuchung von Ausgleichsmaßnahmen) ergeben.
An Haushaltsmitteln stehen rd. 20.000 € für Biotopvernetzungsmaßnahmen im Gemeindegebiet zur Verfügung.
5.  Zensus 2011
Im Jahr 2011 gab es in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen Zensus, eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich an diesem Zensus beteiligt, denn die aktuellen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren auf Fortschreibungen der letzten Volkszählungen. Diese fanden in Deutschland zuletzt in den alten Bundesländern im Jahre 1987 und in den neuen Bundesländern 1981 statt.
Wichtigstes Ziel des Zensus ist die Neufeststellung der amtlichen Einwohnerzahlen. Neben den Bevölkerungszahlen sollen auch die Daten zum Gebäude- und Wohnungsbestand auf eine neue Basis gestellt werden. Der Hauptteil des Zensus 2011 in der Erhebungsstelle ist bereits gemeistert. Bei der Haushaltsstichprobe wurden im Landkreis Schwäbisch Hall rd. 8.000 Personen von 101 Interviewern befragt. Der Zensus 2011 kann im Landkreis erst im Februar 2012 mit dem Ende weiterer Erhebungsteile abgeschlossen werden. Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass die amtlichen Einwohnerzahlen und vorläufige Ergebnisse aus der Haushaltsbefragung und der Gebäude- und Wohnungszählung 18 Monate nach dem Zensusstichtag veröffentlicht werden. Endgültige und detaillierte Zensusergebnisse können voraussichtlich erst nach 24 Monaten bereitgestellt werden.
 
Bekanntgaben
Volksabstimmung S 21-Kündigungsgesetz vom 27.11.2011 (Abstimmungsprüfung)
Die Geschäftsstelle des Kreisabstimmungsleiters hat mitgeteilt, dass sich bei der Prüfung der Volksabstimmung S 21-Kündigungsgesetz für die Gemeinde Michelfeld keine Beanstandungen ergeben haben.
 
Verschiedenes
Gesplittete Abwassergebühr (Sachstand und Zeitplan)
Es ist vorgesehen, im Frühjahr 2012 an die Grundstückseigentümer Fragebögen mit den ausgewerteten Luftbilddaten zu übersenden.

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