Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 15.02.2012

Baulandentwicklung „Lange Äcker“, Michelfeld
-    Anerkennung städtebaulicher Entwurf und Festlegung weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat hat den städtebaulichen Entwurf für das Wohngebiet „Lange Äcker“, Michelfeld bei 2 Gegenstimmen (GR Mauss, GR’in Oelschläger) und 4 Enthaltungen (GR Bäumlisberger, GR Bauer, GR’in Michelfelder, GR Zeisberger) mehrheitlich anerkannt und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Basis das Bebauungsplanverfahren für das Wohngebiet „Lange Äcker“ einzuleiten.
 
Freisportanlagen und Außenspielbereiche bei der Grundschule – Sanierung und Erneuerung
-    Auftrag Planungsleistungen und Festlegung weiteres Vorgehen
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Freisportanlagen und Außenspielbereiche bei der Grundschule im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Grundlage eines Gesamtkonzepts saniert und erneuert werden. Ebenfalls einstimmig wurde festgelegt, das Büro Hauenstein aus Untermünkheim mit den entsprechenden Planungsleistungen und ggf. der bautechnischen Begleitung dieser Maßnahme zu beauftragen.
 
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
1.  Sachstand
Mit Urteil vom 11.03.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim entschieden, dass künftig bei der Berechnung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser nicht mehr der so genannte (einheitliche) Frischwassermaßstab zugrunde gelegt werden darf.
Die Berechnung der Gebühren für die Ableitung von Schmutzwasser kann wie bisher nach dem Frischwassermaßstab erfolgen. Für die Berechnung des Niederschlagswassers muss jedoch eine neue Berechnungsgrundlage nach der jeweiligen versiegelten Fläche angewendet werden.
Die Kosten der Abwasserbeseitigung, die bisher über einen Gebührenmaßstab, nämlich über die Schmutzwassergebühr, abgerechnet wurden, werden nun in zwei Gebührenbestandteile aufgeteilt. Ein Teil der Kosten wird weiterhin über die Schmutzwassergebühr (in € pro m³ Frischwasserbezug) abgerechnet, der andere über die neue Niederschlagswassergebühr (in € pro m² versiegelte Grundstücksfläche). Hierfür sind die bebauten und befestigten Flächen der einzelnen Grundstücke zu ermitteln, die dem öffentlichen Kanalnetz Niederschlagswasser zuführen. Dabei bestimmt die Größe der auf dem Grundstück bebauten und befestigten und am Kanalnetz angeschlossenen Flächen sowie die Beschaffenheit der Grundstücke im Hinblick auf die Versickerungseigenschaften die Höhe der Niederschlagswassergebühr für den einzelnen Haushalt.
Für die Ermittlung dieser Flächen wurde das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) mit der Befliegung des Gemeindegebietes beauftragt. Durch die aktuellen Luftbilddaten kann der/die Gebührenpflichtige nicht nur die Umrissfläche der Gebäude aus dem Lageplan erkennen, sondern zusätzlich die befestigten/versiegelten Flächen. Ein weiterer Vorteil der Daten ist, dass die Dachflächen ebenfalls aus den Lageplänen ersichtlich sind. Die Vorlage der Luftbilddaten erleichtert die Ermittlung der versiegelten Flächen für den/die Gebührenpflichtigen und die Verwaltung.
2.  Bewertung versiegelte Flächen (Gewichtungsfaktoren), und Behandlung von Zisternen (Retentionsanlagen)
Auf der Grundlage der aus der Befliegung gewonnenen Daten wird die Niederschlagswassergebühr ermittelt, da sich diese nach den überbauten und befestigten (versiegelten) Teilflächen, der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke bemisst.
Berücksichtigt werden sollen insbesondere:

  • Unterschiedliche Versiegelungsarten hinsichtlich des Grades der Wasserdurchlässigkeit (Gewichtungsfaktor)
  • Zisternen, Retentionsanlagen mit gedrosseltem Ablauf bzw. Notüberlauf (pauschaler Flächenabzug bei der (teil-) versiegelten Fläche).

3.  Brauchwassernutzung aus Zisternen
Künftig wird das aus Zisternen anfallende Brauchwasser bei der Gebührenbemessung dem Schmutzwasser unterzogen, wenn es im Haushalt oder Betrieb genutzt wird. Grundstückseigentümer, die auf ihrem Grundstück Niederschlagswasser als Brauchwasser nutzen, müssen geeignete Messeinrichtungen anbringen und unterhalten.
4.  Weiteres Vorgehen und Zeitplan
Das weitere Verfahren sieht vor, dass die aus dem Luftbild ermittelten Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen in Flächenklassen eingeteilt werden.
Der Grundstückseigentümer erhält in einem Schreiben sowohl die Lage der Flächen in seinem Grundstück als auch die ermittelten Angaben über die Größe und Flächenklasse (bzw. Faktor). In einem Schreiben wird jeder Grundstückseigentümer aufgefordert, die ermittelten Dach-/Gebäudeflächen sowie die zusätzlich befestigten Flächen (z. B. Hof- und Wegeflächen) zu akzeptieren oder zu ändern. Zudem wird vom Eigentümer eine Auskunft erfragt, welche Flächen an den Kanal angeschlossen sind und er kann Auskunft geben über Zisternen und andere Retentionsanlagen, die auf seinem Grundstück vorhanden sind.
Die Selbstauskunftsunterlagen sollen im März 2012 an die Bürger verschickt werden.
 
Konjunkturpaket II
-    Umgesetzte Maßnahmen und Gesamtabrechnung
Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurden von der Gemeinde Michelfeld drei Maßnahmen angemeldet, bewilligt und umgesetzt:
Bildungspauschale:

  • Fassadensanierung mit Wärmedämmung im Kindergarten Michelfeld (Gebäude Gruppe 3); förderfähige Investitionskosten 40.600 €, bewilligter Zuschuss 30.627 €.
  • Austausch der Fenster im Kindergarten Michelfeld (Gebäude Gruppen 1 und 2); förderfähige Investitionskosten 50.000 €; bewilligter Zuschuss 37.500 €.

Infrastrukturpauschale:

  • Austausch der Fenster und Anbringung Sonnenschutz im Bürgerhaus Gnadental; förderfähige Investitionskosten 48.000 €; bewilligter Zuschuss 36.822 €.

Zwischenzeitlich wurden für alle Maßnahmen die Verwendungsnachweise beim Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt und die Zuschüsse abgerechnet.
 
Bausachen
Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
-    Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau Zweifamilienwohnhaus (Bauvoranfrage) in Michelfeld, Messersmühle 1
-    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage (Bauvoranfrage) in Witzmannsweiler, Hauptstraße
 
Wasserversorgung Forsthaus, Sailach und Büchelberg
-    Sachstand und weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.03.2011 die Ergebnisse der Wasserversorgungskonzeption für die Stadt Waldenburg (Ortsteil Sailach) und die Gemeinde Michelfeld (Ortsteile Büchelberg und Forsthaus) zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW) und der Stadt Waldenburg auf Grundlage der favorisierten Variante „Aufbereitung einer Teilmenge Eigenwasser Quellen Sailach (2 l/s) und Teilbezug vom ZV BWVG über ON Winterrain“ (Kooperationslösung Variante 3) die Planungen weiter zu entwickeln. In der Sitzung vom 19.09.2011 wurden die Ingenieurleistungen für die Investitionsmaßnahmen der Wasserversorgung für Büchelberg und Forsthaus an die NOW vergeben.
Die Wasserversorgungskonzeption für die Stadt Waldenburg, Ortsteil Sailach, und die Gemeinde Michelfeld, Ortsteile Büchelberg und Forsthaus sieht vor, das Eigenwasser von Sailach mit Hilfe einer Ultrafiltrationsanlage aufzubereiten. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit soll mit dem Anschluss über das Ortsnetz Michelfeld an den Zweckverband Biberwasserversorgungsgruppe im Bereich der Ortschaft Winterrain ein zweites Standbein geschaffen werden. Nach Aufbereitung des Eigenwassers wird dieses mit Hilfe einer UV-Anlage desinfiziert und anschließend zum Wasserturm Sailach gefördert. Über eine neu zu erstellende Verbindungsleitung wird das Eigenwasser über Forsthaus bis zum Trinkwasser-Hochbehälter Büchelberg gefördert. Das Eigenwasser von Büchelberg und Forsthaus wird aus qualitativen und mengenmäßigen Gründen für die Trinkwasserversorgung aufgegeben. Über die neu zu erstellende Verbindungsleitung wird sowohl die Trink- als auch die Löschwasserversorgung sichergestellt. Insgesamt werden ca. 20.000 m³ Eigenwasser pro Jahr aufbereitet.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich für die Stadt Waldenburg auf 309.000 € und für die Gemeinde Michelfeld auf 458.000 €. Die Stadt Waldenburg und die Gemeinde Michelfeld haben für die erforderlichen Baumaßnahmen die höchstmögliche Landesförderung beantragt. Erwartet wird eine Förderquote in Höhe von mind. 50 %. Gleichzeitig wurde der Antrag auf Erteilung der wasser- und naturschutzrechtlichen Zulassung sowohl beim Landratsamt Schwäbisch Hall als auch beim Landratsamt Hohenlohekreis eingereicht.
Mit der Bewilligung einer Landeszuwendung für dieses interkommunale Gemeinschaftsprojekt der Stadt Waldenburg und der Gemeinde Michelfeld wird im April/Mai 2012 gerechnet. Die Bauarbeiten sollen im Sommer 2012 öffentlich ausgeschrieben und im Herbst 2012 durchgeführt werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig den Sachstand der Maßnahme „Wasserversorgungskonzeption für die Stadt Waldenburg, Ortsteil Sailach, und die Gemeinde Michelfeld, Ortsteile Büchelberg und Forsthaus“ zur Kenntnis genommen.
 
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat hat einstimmig die Geldspende in Höhe von 200 € von Frau Johanna Dietrich zugunsten der Feuerwehr Michelfeld, die Spende im Rahmen des Bürgerempfangs zum neuen Jahr von verschiedenen Personen zugunsten der Erziehungs- und Bildungsarbeit in Höhe von 42,10 € sowie die Sachspende in Form einer Reinigung der Photovoltaikanlage auf dem Grundschuldach von der Firma CLEANTEC Reinigungstechnik in Höhe von 547,40 € angenommen.
 
Verschiedenes
-    Arbeitskreis ÖPNV
- Sachstand und weitere Aktivitäten
Am 14.02.2012 fand eine Besprechung des Arbeitskreises ÖPNV mit den Verkehrsbeteiligten statt. Es wurden verschiedene Ansatzpunkte zur Verbesserung des ÖPNV in Michelfeld erörtert.
-    Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall
- Achte Fortschreibung zum Thema Energie (Windkraft, Solarenergie, Biogasanlagen)
Weitere Flächen für Windkraftanlagen im Bereich Forsthaus und Büchelberg werden im Rahmen der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall geprüft.
-    Ortstreffpunkt mit Spiel- und Freizeiteinrichtung Gnadental („Generationentreff“)
- Projektstand und weiteres Vorgehen
In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.11.2011 wurde beschlossen, dass die Projektentwicklung zur Schaffung eines Ortstreffpunkts mit Spiel- und Freizeiteinrichtung in Gnadental (Standortfestlegung, Gesamtgestaltung) im Rahmen eines Bürger-Arbeitskreises erfolgen soll. Die erste Sitzung des Bürger-Arbeitskreises findet am Mittwoch, 14.03.2012, 19.30 Uhr im Bürgerhaus Gnadental statt.

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