Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 25.06.2012

Entwicklungs- und Zukunftskonzeption Gnadental – Ideen- und Maßnahmenkonzept
-    Sachstand und weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat hat die Endfassung der Entwicklungs- und Zukunftskonzeption Gnadental – Ideen- und Maßnahmenkonzept anerkannt. Diese wurde vom Büro Klärle – Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Weikersheim erstellt. Die Gesamtkosten für die Erstellung der Entwicklungs- und Zukunftskonzeption einschl. Ideenskizzen zur Gestaltung des Klostervorplatzes betragen 23.061 €. Hierzu wurde eine Zuwendung aus Mitteln des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum in Höhe von rd. 7.750 € bewilligt. Des Weiteren wurde beschlossen, dass das Projekt „Generationentreff mit Spiel- und Freizeiteinrichtung Gnadental“ mit erster Priorität weiterverfolgt werden soll. Die Weiterentwicklung der Maßnahme „Neugestaltung der Ortsmitte Gnadental mit Klostervorplatz und Parkplatz In der Weid“ soll erst im Jahr 2013 erfolgen.
 
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS)
-    Änderung der Satzung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
1.  Sachstand
In der Sitzung vom 15.02.2012 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, die Kalkulation der Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2011 bzw. 01.01.2010 und die Ermittlung und Bewertung der Versiegelungsflächen vorzunehmen. Außerdem wurde beschlossen, dass mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr auch die Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (z. B. bei Zisternen) der Abwassergebührenpflicht (Schmutzwasser) unterworfen wird.
2.  Rechtliche Grundlagen
Die Gemeinde Michelfeld unterhält die „Öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Michelfeld“ als öffentliche Einrichtung im Sinne des § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung. Bei der öffentlichen Abwasserbeseitigung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde nach § 45b des Wassergesetzes für Baden-Württemberg. In § 13 des Kommunalabgabengesetzes ist festgelegt, dass die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Gebühren erheben können.
Mit Urteil vom 11.03.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim entschieden, dass künftig bei der Berechnung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser nicht mehr der so genannte (einheitliche) Frischwassermaßstab zugrunde gelegt werden darf. Aufgrund des Urteils ist eine Änderung der Abwassersatzung erforderlich.
Die Berechnung der Gebühren für die Ableitung von Schmutzwasser kann, wie bisher, nach dem Frischwassermaßstab erfolgen. Für die Berechnung des Niederschlagswassers muss jedoch eine neue Berechnungsgrundlage nach der jeweiligen versiegelten Fläche angewendet werden.
Die Kosten der Abwasserbeseitigung, die bisher über einen Gebührenmaßstab, nämlich über die Schmutzwassergebühr, abgerechnet wurden, werden nun in zwei Gebührenbestandteile aufgeteilt. Ein Teil der Kosten wird weiterhin über die Schmutzwassergebühr abgerechnet, der andere über die neue Niederschlagswassergebühr.
3.  Grundlagen der Gebührenkalkulation
In der Sitzung wurde der Gemeinderat über die Grundlagen der Gebührenkalkulation informiert. Daraufhin wurde einstimmig beschlossen, dass der Zinssatz für die angemessene kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals bei der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Michelfeld ab dem 01.01.2011 4,5 % betragen soll. Außerdem sollen die angemessenen Abschreibungen des Anlagevermögens der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Michelfeld wie zuvor nach den AfA-Tabellen der Finanzverwaltung oder den Abschreibungssätzen der kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung ermittelt werden. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührensätze für Niederschlagswassergebühren (0,35 € pro m²), Klärgebühren (2,46 € pro m³) und Kanalgebühren (0,54 € pro m³) wurden einstimmig anerkannt.
4.  Weiteres Vorgehen
Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung einstimmig die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen hat, wird die Satzung im Bibersboten öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.
 
Bausachen
1.  Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
-    Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage in Neunkirchen, Schuppacher Straße 19
-    Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage in Michelfeld, Mühlstraße 19
-    Anbau Bürocontainer an bestehende Halle im Gewerbegebiet Erlin, Karl-Kübler-Straße 7/3
-    Anbau eines Heizraumes mit Hackschnitzellager an bestehende Garage in Michelfeld, Forst 10
2.  Folgende Bauvorhaben wurden in Zuständigkeit der Verwaltung behandelt:
-    Anbau Wintergarten in Michelfeld, Wiesenstraße 53
-    Abbruch Betriebsgebäude in Michelfeld, Mühlstraße 19 und 21
 
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat hat einstimmig die Spende der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH in Höhe von 200 € zugunsten der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Gemeinde angenommen.
 
Bekanntgaben
-    Der Handels- und Gewerbeverein Michelfeld (BdS) feiert sein 25-jähriges Jubiläum. Die Jubiläumsfeier findet im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 20.07.2012 statt.
 
Verschiedenes
-    Projekt „Kulturhistorische Haller Landhege“
Geplant sind in Michelfeld die Erstellung eines „Jahrhundertfensters“ sowie die Anlegung von 28 Stellplätzen am Baierbacher Hof. Der Zuschussantrag LEADER erfolgt im Juli, zur baldigen Umsetzung des Projekts.

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