Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 22.04.2013

Gruppenklärwerk Biberstal, Rieden – Erweiterung
- Sachstandsinformation
Die Grundsteinlegung für dieses Großprojekt mit einem Investitionsvolumen von 5,5 Mio. € erfolgte am 01.07.2011.
Die voraussichtlichen Baukosten für die Erweiterung des Gruppenklärwerks Biberstal teilen sich unter den beteiligten Gemeinden (Gemeinde Michelfeld, Gemeinde Rosengarten, Stadt Schwäbisch Hall) nach dem Maßstab der Einleitungsrechte auf. Demnach liegt der Kostenanteil der Gemeinde Michelfeld bei 2.479.400 € (44 %). Hierzu wurde ein Zuschuss des Landes in Höhe von 1.145.700 € bewilligt.
Für die Erweiterung der Kläranlage sind mittlerweile alle Bauleistungen ausgeschrieben. Für die Sanierung der bestehenden maschinentechnischen Anlagenteile erfolgt die Ausschreibung noch vor der Sommerpause. Es sind keine unvorhersehbaren Kostensteigerungen erkennbar. Der Kostenrahmen wird eingehalten.
Die Einweihungsfeier für das erweiterte Gruppenklärwerk Biberstal soll am Sonntag, 29.09.2013 stattfinden.
Der Gemeinderat hat den Sachstand zur Erweiterung des Gruppenklärwerks Biberstal, Rieden zustimmend zur Kenntnis genommen.
 
Wohngebiet „Lange Äcker“, Michelfeld
1. Anordnung der Umegung
Zur Neuordnung der Grundstücke im künftigen Wohngebiet soll ein Umlegungsverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Bei einer Gegenstimme (GR Mauss) und zwei Enthaltungen (GR Bauer, GR’in Oelschläger) hat der Gemeinderat mehrheitlich die Umlegung mit der Bezeichnung „“Lange Äcker“ angeordnet und das Vermessungsbüro Koch + Käser aus Untergruppenbach mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens beauftragt.

2. Bildung eines Umlegungsausschusses
Zur Durchführung der Umlegung wurde ein nicht ständiger Umlegungsausschuss gebildet. Der Umlegungsausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:
Mitglieder: GR Friedrich Bäumlisberger, GR Christoph Knirsch, GR’in Gerlinde Michelfelder, GR Karl Lang, GR Heinz Königbauer
Stellvertreter: GR’in Margret Hess, GR Harald Koch, GR Steffen Munk, GR Gottlieb Wieland, GR’in Sibylle Oelschläger
Vorsitzender des Umlegungsausschusses ist Bürgermeister Wolfgang Binnig.
Der Umlegungsausschuss entscheidet an Stelle des Gemeinderats.
Als beratende Sachverständige wurde als bautechnischer Sachverständiger Herr Dr. Ing. Volker Mörgenthaler, Öhringen, und als vermessungstechnischer Sachverständiger Herr Verm. Ing. Matthias Käser (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur), Untergruppenbach, bestellt.
 
Anschlüsse Hahnenbusch und Hintererlin an die Ortskanalisation und Anschluss Messersmühle an die öffentliche Wasserversorgung
- Sachstand und weiteres Vorgehen
Die Gemeinde Michelfeld erhält für die Maßnahmen Anschluss Hahnenbusch und Hintererlin an die Ortskanalisation einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 168.500 €, dies entspricht einer Förderquote von rd. 70%. Für den Anschluss Messersmühle an das Wasserversorgungsnetz sollen 21.000 € bewilligt werden (Förderquote rd. 61%). Einstimmig wurde das Ing. Büro Franke und Krupp aus Schwäbisch Hall mit den weiteren Planungsleistungen für die Maßnahmen Anschlüsse Hahnenbusch und Hintererlin an die Ortskanalisation und Anschluss Messersmühle an das Wasserversorgungsnetz sowie die bautechnische Begleitung der Projekte beauftragt.
Ebenfalls einstimmig ist die Verwaltung beauftragt worden, die genannten Maßnahmen nach Eingang der Förderzusagen öffentlich auszuschreiben.
 
Familienpolitisches Gesamtkonzept – Bereich Kindertagesstätten
-    Kindergarten Michelfeld – Einrichtung einer weiteren Gruppe
Da es aufgrund der Entwicklung der Kinderzahlen und der bereits vorliegenden Anmeldungen ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 im Kindergarten Michelfeld zu einem Engpass bei der Platzbelegung kommt, wurde die Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 25.02.2013 beauftragt, zur Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe im Kindergarten Michelfeld eine temporäre Lösung zu entwickeln. Einstimmig wurde nun der Standort für eine weitere Gruppe im Kindergarten Michelfeld festgelegt sowie die Verwaltung beauftragt, ein optimiertes Raumkonzept mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen und die Vor- und Nachteile einer Modulbauweise oder einer konventionellen Holzständerbauweise zu untersuchen. Architekt Gerhard Schambach ist mit der bautechnischen Begleitung des Projekts beauftragt worden. Ergänzend wurde festgelegt, dass der Außenspielbereich des Kindergartens im Zuge dieses Projekts, erweitert werden soll.
 
Bausachen
1.  Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
-    Neubau Doppelhaus mit zwei Garagen in Michelfeld, Breitwiesen 23
-    Energetische Dachsanierung und Erweiterung der Dachgauben in Michelfeld, Karlstraße 6
2.  Folgende Bauvorhaben wurden in Zuständigkeit der Verwaltung behandelt:
-    Anbau an bestehendes Wohnhaus sowie Einbau einer Dachgaube in Michelfeld, Friedrichstraße 20
-    Errichtung eines Imbiss im Imbisswagen auf eigenem Grundstück in Michelfeld, In der Kerz 13
-    Bau eines holzbefeuerten Backofens im Garten in Michelfeld, Steinäckerweg 18
 
Verwaltungsberichte
1.  Altlastenuntersuchungen
In der Gemeinde Michelfeld sind insgesamt 18 Altlastenstandorte erfasst. Zuletzt aufgenommen wurde der Altstandort „Eigenverbrauchstankstelle Straßenmeisterei“ in der Stuttgarter Straße in Michelfeld. Für alle untersuchten Standorte wurde zunächst kein weiterer Handlungsbedarf festgestellt. Weitere Untersuchungen sind erst im Falle einer Nutzungsänderung oder baulicher Maßnahmen auf dem Grundstück erforderlich.
In der Gemeinde Michelfeld sind in den nächsten Jahren keine näheren Untersuchungen von Altstandorten durch den Landkreis vorgesehen.
 
 
2.  NATURA 2000 – Managementpläne für FFH-Gebiete
Das Gemeindegebiet Michelfeld ist von den beiden FFH- (Fauna-Flora-Habitat) Gebieten „Ohrn-, Kupfer- und Forellental“ sowie „Schwäbisch Haller Bucht“ betroffen. In den letzten Jahren wurden bzw. werden zu diesen NATURA 2000-Gebieten Managementpläne erstellt, in denen die vorkommenden Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten erhoben und Erhaltungs- und Entwicklungsziele erarbeitet wurden bzw. werden.
Für das FFH-Gebiet „Ohrn-, Kupfer- und Forellental“ liegt der Entwurf des Managementplans nun vor. Der Entwurf liegt vom 08. April 2013 bis 03. Mai 2013 in den Rathäusern Niedernhall, Öhringen und Schwäbisch Hall öffentlich aus. Zusätzlich bietet das Regierungspräsidium Interessierten und insbesondere Bewirtschaftern der betroffenen Grundstücke an, sich bei Informationsveranstaltungen in SHA-Gailenkirchen, Öhringen und Michelbach am Wald näher zu informieren. Stellungnahmen zum Entwurf des Managementplans können bis zum 17. Mai 2013 beim Regierungspräsidium Stuttgart abgegeben werden.
Der Managementplan für das FFH-Gebiet „Schwäbisch Haller Bucht“ wurde bereits im August 2011 fertiggestellt.
Für alle gemeindeeigenen Grundstücke innerhalb der FFH-Gebiete soll eine Übersicht über Erhaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten erstellt werden, auf deren Basis dann über die Machbarkeit und die Fördermöglichkeiten für einzelne Maßnahmen diskutiert werden soll. Ziel soll es sein, solche gemeindeeigenen Flächen zu finden, auf denen mit wenig Aufwand - und größtmöglicher Förderung - der Zustand der vorkommenden Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten wesentlich verbessert werden kann.
3.  EU-weite Zensusrunde 2011
Die Arbeiten in den kommunalen Erhebungsstellen für den Zensus 2011, die EU-weite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, sind Mitte 2012 abgeschlossen worden.
Aus dem Zensus 2011 wird es Angaben zu Gebäuden und Wohnungen, zur Wohnungsnutzung, zur Fläche und zur Zahl der Räume für alle Gemeinden und für alle Landkreise geben. Demografische Basisdaten wie zum Beispiel Alter, Geschlecht, Familienstand oder Staatsangehörigkeiten können ebenfalls für alle Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Angaben zu Bildungs- und Ausbildungsabschlüssen, zur Erwerbstätigkeit und zum  Migrationshintergrund werden für alle Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern und auch für Kreise verfügbar sein.
Die Ergebnisse des Zensus werden in einer Auswertungsdatenbank im Internet ab dem 10. Mai 2013 verfügbar sein.
Wichtigstes Ziel des Zensus ist die Aktualisierung der Bevölkerungszahlen in den Städten und Gemeinden und damit die Neufeststellung der amtlichen Einwohnerzahlen. Auf deren Basis erfolgen die Zahlungen nach dem Länder- und dem kommunalen Finanzausgleich, die Verteilung von EU-Fördermitteln und Einteilung von Wahlkreisen. Auch für die Planung von Schulen, Krankenhäusern und Einrichtungen für ältere Menschen sind die ermittelten Daten wichtig. Neben den Bevölkerungszahlen sollen auch die Daten zum Gebäude- und Wohnungsbestand auf eine neue Basis gestellt werden.
4. Lärmaktionsplanung
Ende Januar 2013 hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) die Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 veröffentlicht. Von der Kartierung sind in Baden-Württemberg rd. 5.200 km Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen in 723 Städten und Gemeinden erfasst.
Auf den Lärmkarten aufbauend müssen nun Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet werden. Die Öffentlichkeit ist zu beteiligen und erhält unter anderem rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuarbeiten. Lärmaktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.
Zuständig für Lärmaktionspläne sind die betroffenen Städte und Gemeinden sowie das Regierungspräsidium Stuttgart für den Flughafen Stuttgart.
Die Gemeinde Michelfeld ist mit der Bundesstraße 14 von der Lärmkartierung betroffen.
 
Bekanntgaben
-    Die Gemeinde Michelfeld ist in das Förderprogramm 2013 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum mit einem privat-gewerblichen Vorhaben aufgenommen worden. Der ELR-Zuschuss beträgt 29.800 €.
-    Mit Erlass vom 15.04.2013 hat das Landratsamt Schwäbisch Hall die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 27.03.2013 beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 gem. § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt.
 
Verschiedenes
-    Verlegung Grundbuchamt vom Rathaus in das Gebäude Haller Straße 2, Michelfeld
Das Grundbuchamt wurde in Abstimmung mit Notar Peter Schumm vom zuständigen Notariat II in Schwäbisch Hall in das Gebäude Haller Straße 2 verlegt. Notar Schumm wird weiterhin auf telefonische Vereinbarung bei Bedarf Sprechstunden in Michelfeld abhalten.

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