Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 14.112016

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kerz, 9. Änderung“, Michelfeld
- Aufstellungsbeschluss und Beauftragung von Planungsleistungen
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, für das Grundstück Flst. 418/4 und den südwestlichen Teil des Grundstücks Flst. 416 (Markung und Flur Michelfeld) eine Bebauungsplanänderung mit der Bezeichnung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kerz, 9. Änderung“ aufzustellen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Augenzentrums Michelfeld geschaffen werden.
Das Planungs- und Ingenieurbüro Wahl aus Göggingen wurde einstimmig mit der Betreuung und Durchführung des Bebauungsplanverfahrens beauftragt.

EVM Energieversorgung Michelfeld GmbH
1. Wirtschaftsplan 2017

Bei einer Enthaltung (GR’in Heilenmann) wurde dem Wirtschaftsplan 2017, der von einem geplanten Jahresüberschuss von 54.884,00 € ausgeht, mehrheitlich zugestimmt.

2. Bestellung des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2016
Die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2016 soll durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC aus Stuttgart durchgeführt werden.

Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
1. Sachstand Gesamtsituation und Umsetzung Maßnahmenplan

Laut einer Pressemitteilung des Bundesinnenmi-nisteriums vom 30.09.2016 kamen im Jahr 2015 statt der bisher veröffentlichten Zahl von 1,1 Millionen 890.000 Asylsuchende nach Deutschland.
International, in Europa und in Deutschland wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Zahl der nach Deutschland kommenden Asylsuchenden deutlich und nachhaltig zu reduzieren und gleichzeitig der humanitären Verantwortung gerecht zu werden.
Mit Stand vom 21.09.2016 sind im laufenden Jahr rund 210.000 Personen als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen.
Momentan befinden sich 1.758 Personen in der vorläufigen Unterbringung durch das Landratsamt Schwäbisch Hall.
Im Übergangswohnheim auf dem Gelände der Straßen-meisterei Michelfeld, welches vom Landkreis ebenfalls zur vorläufigen Unterbringung genutzt wird, sind aktuell 36 Personen aus Syrien, Afghanistan, Pakistan und Indien untergebracht.
In die Anschlussunterbringung durch die kreisangehöri-gen Gemeinden und Städte sind vom Landkreis seit Be-ginn dieses Jahres rund 270 Personen zugewiesen wor-den.
Die sog. Anschlussunterbringungsquote beträgt für die Gemeinde Michelfeld 1,94 %. Dies entspricht nach einer Einschätzung des Landratsamtes SHA vom April 2016 14 aufzunehmenden Personen im Jahr 2016.
Aktuell sind in der Gemeinde Michelfeld insgesamt 55 Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge wohnhaft, davon 36 in der vorläufigen Unterbringung, 15 in der Anschlussunterbringung und vier unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Zur Umsetzung des in der Gemeinderatssitzung am 24.02.2016 beschlossenen Maßnahmenplans teilte die Verwaltung mit, dass das gemeindeeigene Gebäude Haller Straße 2 für die Unterbringung von Flüchtlingen umgebaut wurde. Dort wurden 9 Appartements geschaffen. In der Verwaltung wurde ein Stab „Flüchtlinge“ als zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Flüchtlingsangelegenheiten benannt. Außerdem gibt es das Projektteam „Flüchtlinge“, das derzeit aus rd. 40 Personen besteht. Dem Projektteam gehören neben der Verwaltung, Vertretern der örtlichen Vereine, der Kirchen, der Grundschule und der Kindergärten zahlreiche weitere ehrenamtliche Helfer an. Neben der reinen Unterbringung und Erstversorgung der Flüchtlinge ist Zielsetzung des Projektteams die Sicherung der Betreuung und sozialen Begleitung der Flüchtlinge im Sinne einer gelingenden Integration.
Der Gemeinderat hat den Sachstand zur aktuellen Unter-bringungssituation von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gemeinde sowie zur Umsetzung des Maßnahmen-plans zur Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zur Kenntnis genommen.

2. Neufassung Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Die aktuelle Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften wurde vom Gemein-derat am 06.09.1991 mit Änderungen vom 16.04.1997 und 22.10.2001 beschlossen.
Da neben dem Gebäude Kirchstraße 12 in Michelfeld nach Fertigstellung auch das Gebäude Haller Straße 2 (Ober- und Dachgeschoss) als Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft geführt werden soll, hat die Verwaltung eine Neufassung der Satzung vorgeschlagen.
Einstimmig wurde die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsun-terkünften beschlossen. Die Satzung wird im nächsten Bibersboten öffentlich bekannt gemacht.

Jahresrechnung 2015
- Feststellung der Haushaltsreste
Der Gemeinderat hat einstimmig der Bildung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsreste 2015 zuge-stimmt und die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichti-gung der einzelnen Haushaltsreste die Jahresrechnung 2015 aufzustellen.

Unterhaltung, Sanierung und Ausbau von Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen, der Straßenbeleuchtung, des Wasserversorgungsnetzes und der Ortskanalisation
- Festlegung der Prioritäten für die Haushaltsplanung 2017
Die Prioritätenlisten für die Sanierung und den Ausbau der Gemeindestraßen und Wirtschaftswege, der Straßenbeleuchtung sowie des Wasserversorgungsnetzes und der Ortskanalisation werden vor den Haushaltsplanberatungen aktualisiert. Einstimmig hat der Gemeinderat die entsprechenden Prioritätenlisten anerkannt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die einzelnen Maßnahmen in den Haushalts-planentwurf 2017 und die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.

Bausachen
Der Gemeinderat hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung, folgendem Bauvorhaben das Einvernehmen der Gemeinde nach § 84 Abs. 2 Satz 2 Wassergesetz nicht zu erteilen, mehrheitlich abgelehnt:
- Errichtung eines nicht unterkellerten Einfamilienwohnhauses mit PKW-Doppelgarage in Michelfeld, Gelbachstraße 8

Räum- und Streupflicht an öffentlichen Wegen (Win-terdienst)
- Handhabung im Gemeindegebiet
Die Verwaltung informierte über die Handhabung der Räum- und Streupflicht an öffentlichen Wegen im Ge-meindegebiet. BM Binnig hat darauf hingewiesen, dass die Räum- und Streupflicht im kommenden Jahr eine große Herausforderung für die Verwaltung in Folge des Bauhofbrandes sein wird und drei Fahrzeuge angemietet werden müssen, um den Winterdienst gewährleisten zu können. Außerdem wird der Werkhof der Stadt Schwäbisch Hall die Winterdienstarbeiten auf den Straßenflächen im Gewerbegebiet Kerz abdecken. Die Abdeckung des Winterdienstes für die Schönblickstraße in Rinnen, das Rinnener Sträßle und die Ortsstraßen in Büchelberg erfolgt über die Straßenmeisterei des Landkreises Schwäbisch Hall.
Eine ausführliche Information über die Handhabung der Räum- und Streupflicht an öffentlichen Wegen erfolgt im nächsten Bibersboten.

Bekanntgaben
Die Versatel Deutschland GmbH führt derzeit die Neuver-legung von Telekommunikationsleitungen im Gewerbegebiet Kerz durch. Die Leitungen werden überwiegend im Gehwegbereich verlegt. Straßenquerungen erfolgen unter habseitiger Sperrung. Die Arbeiten sollen voraussichtlich Mitte Januar 2017 beendet sein.

Verschiedenes
Einstimmig wurden die Geldspenden der Bewohner der Wohngebiete Steinäcker und Lange Äcker in Höhe von 250,00 € zugunsten der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Gemeinde und die Geldspende der Bushäuslesbrunser Gnadental (BHB), in Höhe von 1.000,00 € für die Beschaffung von Weihnachtsbeleuchtung im Gemeindegebiet, angenommen.

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