Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 16.04.2018

Freiwillige Feuerwehr Michelfeld
1. Bericht über die Jahreshauptversammlung vom 16.03.2018
Am 16.03.2018 fand die 178. Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Michelfeld im Bürgerhaus in Gnadental statt. Die Freiwillige Feuerwehr verfügt derzeit über 130 Feuerwehrleute, davon eine Frau. 16 Feuerwehrleute gehören der Jugendfeuerwehr, 94 der aktiven Wehr und 20 der Altersabteilung an. Für all das, was die gesamte Freiwillige Feuerwehr Michelfeld für die Gemeinde und das Gemeinwesen leistet sprach stv. Bürgermeister Martin Bauer, in Vertretung des erkrankten Bürgermeisters Wolfgang Binnig, hohe Anerkennung und große Wertschätzung aus. Außerdem wurden im Rahmen der Jahreshauptversammlung Ehrungen und Beförderungen durchgeführt. Auf die ausführliche Berichterstattung in diesem Bibersboten wird verwiesen.

2. Zustimmung zur Wahl Kommandant und Stellvertreter
Turnusmäßig stand in der Jahreshauptversammlung die Neuwahl des Kommandanten und seiner Stellvertreter auf fünf Jahre an. Christoph Knirsch wurde einstimmig zum Kommandanten sowie Thomas Braun und Matthias Hägele mit großer Mehrheit, als stellvertretende Kommandanten wiedergewählt. Der Gemeinderat hat der Wahl von Christoph Knirsch zum Kommandanten sowie von Thomas Braun und Matthias Hägele zu stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Michelfeld zugestimmt. Die Bestellung erfolgte durch Bürgermeister Wolfgang Binnig in der Sitzung.

 

Freiflächen-Photovoltaikanlage der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf dem Gelände des Waldfriedhofs Schwäbisch Hall
- Projektvorstellung und Schaffung des bauplanungsrechtlichen Rahmens
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH beabsichtigen, auf dem Areal des Waldfriedhofs Schwäbisch Hall eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer elektrischen Leistung von 750 kWp zu errichten. Die betreffende Fläche liegt zum überwiegenden Teil auf Gemarkung Michelfeld. Die in Anspruch genommene Feldfläche beträgt rd. 10.500 m², die Modulfläche rd. 4.550 m². Es können 790 MWh Strom erzeugt werden, was der Stromversorgung von 200 Haushalten entspricht. Die CO2-Einsparung beläuft sich auf rd. 435 t/Jahr. Die betreffende Fläche befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Streifleswald“. Zur Realisierung dieses Vorhabens ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Einstimmig hat der Gemeinderat der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Areal Waldfriedhof auf Gemarkung Michelfeld durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH im Grundsatz zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, die weiteren Schritte zur Schaffung des bauplanungsrechtlichen Rahmens für die Realisierung des Projekts auf den Weg zu bringen.

 

Altenhilfeeinrichtung Diak Altenhilfe gGmbH in Michelfeld
- Entwurf Gebäudeplanung und weiterer Projektverlauf
Architektin Andrea Ranft von der Ranft Projekt Partner GmbH aus Bad Mergentheim stellte in er Sitzung die Gebäudeplanung für die Altenhilfeeinrichtung vor. Es entstehen 60 Pflegeplätze in vier Wohngruppen mit je 15 Bewohnern. Für jede Wohngruppe ist ein eigener Ess-/Küchenbereich und Aufenthaltsraum vorgesehen. Jedes Bewohnerzimmer erhält ein Duschbad zur alleinigen Nutzung. Der Baukörper wird in U-Form mit versetztem Pultdach errichtet. Das Gebäude ist zweigeschossig und ohne Unterkellerung.

 

Bebauungsplan „Riedgraben“, Michelfeld;
Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
- Behandlung eingegangener Stellungnahmen
- Billigung Planentwurf und erneuter Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.09.2017 den Bebauungsplans „Riedgraben“, Michelfeld gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften, lag in der Zeit vom 23.10.2017 bis 24.11.2017 öffentlich aus. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Privatpersonen wurden in der Sitzung behandelt. Aufgrund dieser und der detaillierten Gebäudeplanung für die Alten-hilfeeinrichtung wurden einige Änderungen gegenüber dem bisherigen Entwurfsstand vorgenommen. Dies macht eine erneute öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich.
Einstimmig wurde der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Riedgraben“ einschließlich der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 05.04.2018 gebilligt. Er wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt sowie die Unterlagen im Internet eingestellt. Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderats engobierte Dachziegel nicht zuzulassen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Quartier Riegraben/Bürkhofstraße – Altenhilfe und Wohnen
1. Auftragsvergabe Erschließungsarbeiten
Einstimmig wurden die Erschließungsarbeiten für das Quartier Riedgraben/Bürkhofstraße zum Angebotspreis von 243.492,68 € an die Firma Hans Ebert Bauunternehmung-Transportbeton aus Abtsgmünd-Pommertsweiler vergeben.

2. Festlegung Straßenname
Für die Erschließungsstraße im künftigen Quartier Riedgraben/Bürkhofstraße – Altenhilfe und Wohnen – wurde bei zwei Enthaltungen (GR Königbauer, GR Munk) mehrheitlich „Wiesenblick“ als Straßenname festgelegt.

 

Bebauungsplan „Am Weilerhau“, Gnadental
- Behandlung eingegangener Stellungnahmen
- Billigung Planentwurf und erneuter Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.04.2015 den Entwurf des Bebauungsplans „Am Weilerhau“, Gnadental gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Bebauungsplanes lag in der Zeit vom 11.05.2015 bis 11.06.2015 öffentlich aus. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung behandelt. Wegen der Erweiterung des Plangebiets (Einbeziehung Waldabstandsfläche) ist eine erneute öffentliche Auslegung sowie Beteilung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange notwendig.
Bei zwei Gegenstimmen (GR Martin Bauer, GR Mauss) wurde der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes „Am Weilerhau“ einschließlich der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 19.03.2018, gebilligt. Er wird nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt sowie die Unterlagen im Internet eingestellt. Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Gemeindebauhof – Wiederaufbau
1. Auftragsvergaben Heizungsanlage und sanitäre Installation
Einstimmig wurden die Arbeiten für die Heizungsanlage für das Gebäude zum Wiederaufbau des Gemeindebauhofs zum Angebotspreis von 61.770,08 € und die Arbeiten für die sanitäre Installation zum Angebotspreis von 54.736,05 € an die Firma Eichenbrenner Energiesysteme GmbH & Co. KG aus Schwäbisch Hall vergeben.

2. Photovoltaikanlage
Der Gemeinderat hat die Planungsüberlegungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des neuen Bauhofgebäudes anerkannt und die Verwaltung einstimmig beauftragt, die Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 20 kWp incl. Erweiterungsmöglichkeit für einen Speicher (ohne Speichergerät) auf dem neuen Bauhofgebäude unter Fachfirmen beschränkt auszuschreiben. Die Finanzierung soll über die erwarteten Minderkosten für den Neubau des Bauhofgebäudes erfolgen.

3. Elektro-Tankstelle (Ladestation für Elektrofahrzeuge)
Der Punkt wurde vertagt.

4. Gestaltungs- und Farbkonzept
Einstimmig wurde dem Gestaltungs- und Farbkonzept für das neue Bauhofgebäude im Grundsatz zugestimmt.

 

Bausachen
Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
- Erweiterung des bestehenden Autohauses um eine Ausstellungshalle und Reifenlager in Michelfeld, Im Buchhorn 1
- Neubau eines Heu- und Strohlagerschuppens in Michelfeld, Buchernhof
- Neubau von drei Dachgauben in Michelfeld, Schönwaldstraße 24

 

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023
Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht in Strafsachen in weitem Umfang die Beteiligung von Schöffen vor, die neben den Berufsrichtern gleichberechtigt an der Hauptverhandlung teilnehmen und zur Urteilsfindung berufen sind. Ein Schöffengericht besteht aus einem hauptamtlichen Richter und zwei ehrenamtlichen Schöffen. Die Gemeinden wurden vom Präsidenten des Landgerichts Heilbronn aufgefordert, eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Von der Gemeinde Michelfeld sind drei Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Außerdem sind Personen für das Amt der Jugendschöffen gegenüber dem Landratsamt Schwäbisch Hall vorzuschlagen. Die Vorauswahl durch den Gemeinderat soll die Gewähr für die Heranziehung erfahrener und urteilsfähiger Personen als Schöffinnen und Schöffen bieten.
Insgesamt haben sich zehn Personen als Schöffe/Schöffin sowie drei Personen als Jugendschöffe beworben. Auf die Vorschlagsliste für Schöffen wurden Frau Jutta Nierichlo und Herr Walter Weiler, beide aus Michelfeld, sowie Johannes Bingel aus Witzmannsweiler, gewählt. Als Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 werden dem Jugendhilfeausschuss beim Landratsamt Schwäbisch Hall Herr Michael Köhler, Herr Bernd Lang und Frau Christa Schmelzle, alle aus Michelfeld, vorgeschlagen.
Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste für Schöffen wird eine Woche lang öffentlich ausgelegt. Für die Bevölkerung besteht die Möglichkeit des Einspruchs. Die Vorschlagsliste für Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss beim Landratsamt Schwäbisch Hall aufgestellt und dort öffentlich ausgelegt.

 

Bekanntgaben

  • Die Grundsteinlegung zum Wiederaufbau des Gemeindebauhofs in Erlin erfolgt im Rahmen einer Feierstunde am Freitag, 27.04.2018, um 15.00 Uhr.
  • Der Windpark Rote Steige wird am Mittwoch, 16.05.2018, um 15.00 Uhr im Rahmen einer gemein-samen Veranstaltung der Windpark Rote Steige GmbH und der Uhl Windkraft GmbH eingeweiht.

 

Verschiedenes

  • Die Heizzentrale in der Wiesenstraße wird zum weite-ren Ausbau des Nahwärmenetzes in Michelfeld erweitert.
  • Der Gemeinderat wurde über die Straßenbaukonferenz des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg am 20.03.2018, zur Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 informiert. Die „B 14 Ortsumfahrung Michelfeld“ befindet sich in der sogenannten Stufe 2, in der ein Planungsbeginn bis zum Jahr 2025 angestrebt wird.
  • Für den Hauptort Michelfeld und die fünf Teilorte der Gemeinde Michelfeld soll ein Gemeindeentwicklungskonzept zur Innenentwicklung erarbeitet werden. Diesbezüglich wird ein Antrag beim Land Baden-Württemberg gestellt werden, das 50% der förderfähigen Kosten übernimmt.
  • Einstimmig wurde die Geldspende in Höhe von 50,00 € von Herrn Gerhard Müller zugunsten der Jugendfeuerwehr Michelfeld, angenommen.
     


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