Gemeinderatssitzung am 12.11.2018
Bürgerfragestunde
Aus der Bürgerschaft wurde an die Verwaltung eine Anfrage bezüglich Realisierung einer Cafeteria im Neu-bau der Altenhilfeeinrichtung im Quartier Wiesenblick gestellt. Dies ist in der Planung nicht vorgesehen.
Lärmaktionsplanung
- Ergebnisse Wirkungsanalyse, Maßnahmenvorschläge und Beteiligungsverfahren
Die Gemeinde Michelfeld ist gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die landesweite Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mindestens 8.200 Kfz/Tag in Baden-Württemberg durchgeführt. In der Gemeinde Michelfeld ist von der Kartierung die Bundesstraße B 14 betroffen.
In der Sitzung vom 11.12.2017 hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Lärmaktionsplans nach BImSchG beschlossen mit dem Ziel, Maßnahmen zur Verringerung des Umgebungslärms, insbesondere des Straßenverkehrslärms, festzulegen und umzusetzen. Entsprechend den Empfehlungen des Landes Baden-Württemberg erfolgt die Lärmaktionsplanung in interkommunaler Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall.
In der Sitzung stellte Herr Wolfgang Wahl vom Büro Rapp Trans AG, das für die Gemeinde Michelfeld den Lärmaktionsplan erstellt, die Ergebnisse der Wirkungsanalyse und die Maßnahmenvorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen für die B 14 Ortsdurchfahrt Michelfeld, vor.
Der Gemeinderat hat die Ergebnisse der Wirkungsanalyse zur Kenntnis genommen und bei einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen, dass aus Lärmschutzgründen eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h auf der B 14 im Bereich Stuttgarter/Haller Straße (max. Ausdehnung von 770 m) erfolgen soll. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beauftragt.
Die Lärmaktionsplanung ist auch Thema der Bürgerversammlung am Montag, 19.11.2018.
Landessanierungsprogramm „Ortskern Michelfeld“ – Sanierungsgebiet „Ortskern II“
1. Sachstandsbericht
Die Gemeinde Michelfeld ist im Jahr 2013 mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Michelfeld“ – Sanierungsgebiet „Ortskern II“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen worden. Der Bewilligungszeitraum für die Sanierungsmaßnahme endet am 30.04.2022. Es wurde ein Förderrahmen in Höhe von 2,58 Mio. € mit einer bewilligten Zuwendung von 1,55 Mio. € gewährt. Aus dem bestehenden Förderrahmen stehen aktuell noch rd. 1,44 Mio. € zur Verfügung. Ent-sprechend dem Maßnahmen- und Neuordnungskonzept ergibt sich eine Differenz in Höhe von rd. 243.000 €. Perspektivisch ist geplant, hierfür erneut einen Aufstockungsantrag zu stellen. Der Gemeinderat hat den Sachstand zur Kenntnis genommen. Einstimmig wurde beschlossen, für das Jahr 2019 keinen Aufstockungsantrag zu stellen.
2. Mehrfachbeauftragung städtebaulicher Ideenwettbewerb
- Festlegungen zum Verfahren und Beauftragung Verfahrensbegleitung
Die Gemeinde Michelfeld beabsichtigt die städtebauliche Neuordnung der Ortsmitte. Zielsetzungen sind u. a. die Neugestaltung der Bibersaue, die Bündelung kommunaler Dienstleistungen, die Schaffung von Stellplätzen in zentraler Lage, die Neuordnung des Schlossbauerareals und des neu in das Sanierungsgebiet aufgenommenen Flurstücks 1795.
Mit der Aufnahme der Ortsumfahrung Michelfeld in einer höheren Priorität in den Bundesverkehrswegeplan be-steht zudem die Möglichkeit, die heutige Ortsdurchfahrt Haller Straße (B 14) und die Mobilität in der Gemeinde grundsätzlich neu zu denken.
Für diese unterschiedlichen Vorhaben und Überlegungen benötigt die Gemeinde ein planerisches Gesamtkonzept, das in der Lage ist kurzfristig umsetzbare Projekte und langfristige Vorhaben zu integrieren.
Dr. Tilman Sperle von der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart stellte in der Sitzung das Verfahren und die Aufgabenstellung einer Mehrfachbeauftragung für einen städtebaulichen Ideenwettbewerb für die „Ortsmitte Michelfeld“ vor.
Der von GR Mauss gestellte Geschäftsordnungsantrag, diesen Punkt der Tagesordnung zu vertagen, wurde mit zehn Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Anschließend wird bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen, für die „Ortsmitte Michelfeld“ einen städtebaulichen Ideenwettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung nach HOAI zu realisieren. Mit der Verfahrensbegleitung wird die STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart beauftragt.
EVM Energieversorgung Michelfeld GmbH
1. Wirtschaftsplan 2019
Einstimmig wurde dem Wirtschaftsplan 2019, der von einem geplanten Jahresüberschuss mit 22.703,00 € ausgeht, zugestimmt.
2. Bestellung des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2018
Die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2018 soll durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Invra Treuhand AG durchgeführt werden.
Breitbandversorgung Büchelberg – Verbesserung
1. Sachstand und weiteres Vorgehen
Die Gemeinde Michelfeld beabsichtigt im Zuge einer interkommunalen Kooperation mit der Stadt Waldenburg einen Antrag auf Bundesförderung zur Verbesserung der Breitbandversorgung für die unterversorgten Teilorte Büchelberg, Obersteinbach und Sailach zu stellen. Die Bundesförderung beläuft sich aktuell auf 50% der förderfähigen Kosten. Zusätzlich kann eventuell noch eine Aufstockung aus Landesmitteln in Höhe von 20 bis 40% erfolgen. Der Gemeinderat hat den Sachstand der gemeinsamen Überlegungen der Verwaltungen der Gemeinde Michelfeld und der Stadt Waldenburg zur Verbesserung der Breitbandversorgung zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Beauftragung von Dienstleistungen
Einstimmig wurde beschlossen, die Firma tkt teleconsult Kommunikationstechnik GmbH aus Backnang mit den Dienstleistungen zur Antragstellung im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes sowie die Ausschreibung der Telekommunikationsmaßnahmen ein-schließlich Beratungsleistungen zu beauftragen.
Bausachen
Folgendes Bauvorhaben wurde in Zuständigkeit der Verwaltung behandelt
- Neubau Einfamilienwohnhaus in Michelfeld, Lange Äcker 15
Bekanntgaben
- Die Fristen für das Wahlvorschlagsverfahren für die Kommunalwahlen am 26.05.2019 wurden bekannt gegeben.
- Die Gemeinde Michelfeld wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29.10.2018 in-formiert, dass aus dem Ausgleichstock 2018 eine Investitionshilfe in Höhe von 475.000 € für die Erweiterung und Modernisierung der Grundschule Michelfeld gewährt wird.
Verschiedenes
- Die Geldspenden der Dorfgemeinschaft Neunkirchen in Höhe von 336,77 € zugunsten des Friedhofs Neunkirchen und die Geldspende anlässlich des Mostfestes mit 51,00 € zugunsten des Kindergartens Gnadental wurden angenommen.
- Über die Anhörung der Gemeinde im Rahmen der Fahrplanänderungen im ÖPNV ab 09.12.2018 ist informiert worden.
- Im Rahmen der Vorbereitung des Bauantrags für die Erweiterung und Modernisierung der Grundschule Michelfeld wurden die Grundrisse der Räume im geplanten Neubau weiter optimiert.