Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 10.12.2018

Bürgerversammlung in Michelfeld am 19.11.2018
Am 19.11.2018 fand in der Steinäckerhalle in Michelfeld eine Bürgerversammlung statt. Die Veranstaltung wurde von rd. 100 Einwohnern besucht. Themen der Bürgerversammlung waren die Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Michelfeld sowie die Erweiterung und Modernisierung der Grundschule Michelfeld. Der Gemeinderat hat den Bericht und das Protokoll zur Kenntnis genommen.


Sammelplatz für Baum- und Strauchschnitt an der Roten Steige
- Sachstand und Erweiterung Öffnungszeit
Der Sammelplatz für Baum- und Strauchschnitt an der Roten Steige hat wöchentlich samstags von 11.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Der Landkreis Schwäbisch Hall gewährt der Gemeinde Michelfeld derzeit für die Bereitstellung des Betriebspersonals des Sammelplatzes eine jährliche pauschale Entschädigung von 3.000 €. Ab dem Jahr 2019 beträgt die pauschale Entschädigung 5.000 €. Dieser Betrag wird ab 2020 jährlich um 3 % zum Ausgleich von Tarifsteigerungen erhöht. Bei einer Enthaltung (GR’in Oelschläger) wurde mehrheitlich beschlossen, ab Januar 2019 die Öffnungszeit des Sammelplatzes für Baum- und Strauchschnitt an der Roten Steige von November bis März auf Freitag 15.00 bis 16.00 Uhr zu erweitern.

 

Unterhaltung, Sanierung und Ausbau von Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen, der Straßenbeleuchtung, des Wasserversorgungsnetzes und der Ortskanalisation von Gewässern und Wegseitengräben sowie Freischneiden von Lichtraumprofilen
- Festlegung der Prioritäten für die Haushaltsplanung 2019
Die entsprechenden Prioritätenlisten mit einem Zeithorizont bis 2027 werden vor den Haushaltsplanberatungen aktualisiert. Einstimmig hat der Gemeinderat die Prioritätenlisten anerkannt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die einzelnen Maßnahmen in den Haushaltsplanentwurf 2019 und die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.


Bausachen
Folgenden Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:

  • Nutzungsänderung Umbau und Erweiterung des bestehenden Scheunengebäudes zu drei Wohneinheiten mit Nebenräumen und Holzlager in Rinnen, Im Eck 6
  • Einbau einer Wohnung in bestehendes landwirtschaftliches Gebäude (Bauvoranfrage) in Rinnen, Schönblickstraße 31 (Zustimmung sofern kein weitgehender planungsrechtlicher Rahmen geschaffen werden muss).


Bürgerstiftung Michelfeld
- Sachstandsbericht
In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2015 wurde beschlossen, eine Bürgerstiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim zu gründen. Weiter wurde am 25.01.2016 der Errichtungsurkunde mit den darin festgelegten Stiftungszwecken zugestimmt; anerkannt wurden dabei auch die Stiftungssatzung und der Stiftungsverwaltungsvertrag. Der Stiftungsrat setzt sich neben Bürgermeister Wolfgang Binnig als Vorsitzendem aus den Gemeinderäten Manfred Bauer, Albrecht Hilkert, Beate Heilenmann, Eckard Kronmüller und Sibylle Oelschläger zusammen.
Im Rahmen einer Feierstunde ist die Stiftungsurkunde am 12. September 2018 im Rathaus Michelfeld von Bürgermeister Wolfgang Binnig und dem Vorstands-vorsitzenden der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim Thomas Lützelberger im Beisein der Stiftungsratsmitglieder unterzeichnet worden.
Die Bürgerstiftung Michelfeld dient gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken, soweit damit kommunale Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden. In der Errichtungsurkunde wurden insbesondere folgende Stiftungszwecke festgeschrieben: Öffentliches Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Senioren- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Bildung und Ausbildung, Naturschutz und Landschaftspflege, Wohlfahrtswesen, Rettung aus Lebensgefahr, Feuerschutz, Sport, Brauchtum, Heimatpflege und Heimatkunde, mildtätige Zwecke, Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
Die Einrichtung der Bürgerstiftung Michelfeld erfolgte mit einem Dotationskapital der Gemeinde Michelfeld in Höhe von 12.500 €. Die Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim stellt zusätzlich ein Dotationskapital in Höhe von 12.500 € zur Verfügung. Die Stiftungserträge wer-den in den ersten drei Jahren nach Gründung der Bürgerstiftung um jeweils 2.000 € aus Sparkassenmitteln erhöht.
Zwischenzeitlich erfolgten Zustiftungen durch ein örtliches Unternehmen in Höhe von 5.000 €, die EVM Energieversorgung Michelfeld mit 2.500 € und von Michelfelder Bürgerinnen und Bürgern aus einem gemeinsamen Golfturnier mit 555 €. Damit beläuft sich das Stiftungskapital auf aktuell 33.055 €.


Bestellung einer weiteren Verhinderungsvertreterin für das Standesamt
Einstimmig wurde beschlossen, nach der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes i. V. m. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens im Vertretungsfall die Standesbeamtin der Gemeinde Rosengarten Marina Salm mit Wirkung vom 15.12.2018 im Rahmen der Personalleihe zur Ver-hinderungsvertreterin bei der Gemeinde Michelfeld zu bestellen.


Bekanntgaben

  • Die Gemeinde Michelfeld wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau informiert, dass aus dem Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ eine Zuwendung zur Projektförderung für das Projekt „Michelfeld – innovativ und nachhaltig im Kern“ in Höhe von 26.489,40 € bewilligt wird.
  • Für die Erweiterung der Grundschule Michelfeld wird eine Investitionshilfe aus dem Programm „Chancen durch Bildung – Investitionsoffensive Ganztagsschulen“ in Höhe von 228.000 € durch Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt.


Verschiedenes

  • Einstimmig wurden die Geldspenden der Organisatoren der Steinäckerhocketse in Höhe von 250 € zugunsten der Grundschule, des Elternbeirats der Kindergärten Michelfeld mit 500 € und der VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim mit einem Betrag von 250 € jeweils zugunsten des Kindergartens Michelfeld angenommen.
  • Der Krieger-Verlag hat der Gemeinde mitgeteilt, dass das Bezugsentgelt für den Bibersboten aufgrund gestiegener Kosten ab 2019 von 25,50 € auf 27,90 € pro Jahr angehoben werden muss.
 

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