Gemeinde Michelfeld

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Gemeinderatssitzung am 17.10.2016

Gemeindebauhof – Zerstörung durch Großbrand
- Sachstandsbericht
BM Wolfgang Binnig berichtete in der Sitzung, dass der Großbrand des Bauhofs die Gemeindeverwaltung nach wie vor in sehr hohem Maße fordert, mit einer großen zusätzlichen Arbeitsbelastung. Der Brandschutt wird zwischenzeitlich durch die Fa. Fischer aus Untermünkheim entsorgt. Die Kosten hierfür liegen bei rd. 60.000 €. Außerdem werden die Kosten für eine unveränderte Wiederherstellung durch die Württembergische Gemeinde-Versicherung (WGV) als Grundlage für die finanziellen Ersatzleistungen ermittelt. Die Inventarversicherung bei der WGV wird ebenfalls eine Entschädigung leisten. Das Delta zwischen ursprünglichen Anschaffungskosten und Zeitwertentschädigung wird zu erheblichen finanziellen Zusatzbelastungen für die Gemeinde führen.
Zum laufenden Bauhofbetrieb teilte BM Wolfgang Binnig mit, dass hier die Konzentration auf den notwendigsten Maßnahmen liegt und an eine volle Einsatzfähigkeit noch lange nicht zu denken ist. Größte Herausforderung ist nach wie vor die Organisation des anstehenden Winterdienstes, der in diesem Jahr voraussichtlich nur mit einem Mindeststandard stattfinden kann.
Zum Wiederaufbau des Bauhofs wird die Verwaltung einen Projektentwicklungsplan unter Einbeziehung sämtlicher möglicher Varianten und ggf. Prämissen, die sich aus der Schadensregulierung mit der WGV ergeben, erarbeiten.
 
Landessanierungsprogramm „Ortskern Michelfeld“ – Sanierungsgebiet „Ortskern II“
- Sachstandsbericht und Aufstockungsantrag
Die Gemeinde Michelfeld ist im Jahr 2013 mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Michelfeld“ – Sanierungsgebiet „Ortskern II“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen worden. Der Bewilligungszeitraum für die Sanierungsmaßnahme endet am 31.12.2021. Für die Maßnahme wurde ein Förderrahmen in Höhe von 1.166.667 € mit einer bewilligten Zuwendung von 700.000 € gewährt. Einstimmig wurde beschlossen, beim Regierungspräsidium Stuttgart für das Programmjahr 2017 einen Antrag auf Aufstockung des Förderrahmens um 1.581.000 € auf 2.747.000 € zu stellen.
In einer der nächsten Sitzungen wird sich der Gemeinderat mit der Fortschreibung des Neuordnungskonzepts und den städtebaulichen Zielen sowie einer möglichen Erweiterung des Sanierungsgebiets befassen.
 
Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Forst und Koppelinshof“
- Billigung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss
In der Sitzung vom 25.07.2016 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für eine Entwicklungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich „Forst und Koppelinshof“ gefasst. Frau Sara Oget vom Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall, das mit der Planung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung beauftragt ist, war in der Sitzung anwesend und erläuterte die Satzung. Bei zwei Gegenstimmen (GR’in Kraft, GR Mauss) wurde anschließend der Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Forst und Koppelinshof“ mehrheitlich gebilligt. Der Entwurf der Satzung wird nach Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt.
 
Gemeindewald
- Natural- und Finanzplanung für das Jahr 2017
Manuel Braunger und Revierleiter Werner Brosi vom Forstamt Schwäbisch Hall erläuterten in der Sitzung die Natural- und Finanzplanung 2017 für den Gemeindewald. 2017 ist ein Holzeinschlag von 180 Fm vorgesehen. Die Einnahmen aus der Holzernte belaufen sich voraussichtlich 2017 auf rd. 4.919 €. Ausgaben fallen u.a. an für Kulturen und den Waldschutz. Insgesamt geht die Planung 2017 von einem Defizit von 894 € aus, bei Einnahmen von 8.179 € und Ausgaben von 9.073 €. Einstimmig hat der Gemeinderat der Natural- und Finanzplanung für das Forstwirtschaftsjahr 2017 zugestimmt.
 
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
- Sachstand und Antragstellung für das Jahr 2017
Das interkommunale Projekt „Umsetzung der touristischen Konzeption Haller Landhege, Erlebnisstationen in Schwäbisch Hall, Mainhardt, Michelfeld, Oberrot und Rosengarten“ wurde mittlerweile abgeschlossen. In der Gemeinde Michelfeld umfasste das Projekt die Maßnahme „Erstellung eines Jahrhundertfensters beim Baierbacher Hof mit Schaffung von Parkplätzen“. Das Projekt wurde mit Gesamtkosten für die Gemeinde Michelfeld in Höhe von rd. 91.000 € abgerechnet. Die Zuwendung betrug -bei förderfähigen Kosten von rd. 71.200 €- 39.163 €. In das Förderprogramm 2015 wurde die Gemeinde Michelfeld mit dem Projekt „Baureifmachung der ehemaligen Zinngießerei für private Wohnbebauung in Gnadental, Am Weilerhau“, aufgenommen. Einstimmig wurde beschlossen, für das Jahr 2017 keinen Antrag für öffentliche Maßnahmen im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum zu stellen. Bei der Verwaltung wurde bisher auch kein privates Vorhaben zur Förderung eingereicht.
 
Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2016
Nach der Sommerpause gibt die Verwaltung jeweils einen Finanzzwischenbericht über das laufende Haushaltsjahr ab. Dabei werden die bisher erkennbaren und die sich abzeichnenden wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Doppelhaushaltsplan 2015/2016 im Jahr 2016 aufgezeigt. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entwickelte sich im Jahr 2016 nicht ganz so positiv wie bei der Planfeststellung angenommen. Hier ergibt sich für die Gemeinde Michelfeld voraussichtlich ein Gemeindeanteil von rd. 2.363.000 € anstelle von bisher 2.371.500 €. Bei der Gewerbesteuer zeichnet sich im laufenden Jahr eine Verschlechterung gegenüber dem Planansatz ab. Das Aufkommen an Gewerbesteuer wird voraussichtlich um ca. 35.000 € niedriger ausfallen als angenommen. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen vom Land fällt um 37.400 € positiver aus, als während der Planaufstellung angenommen, ebenso die Kommunale Investitionspauschale (+38.100 €) und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+14.200 €). Insgesamt verringert sich die vorgesehene Zuführung an den Vermögenshaushalt um 39.000 € auf 719.900 €. Aufgrund der Entwicklungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird eine Entnahme aus der Rücklage von voraussichtlich 582.800 € erforderlich. Die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 922.400 € muss bis zum Jahresende 2016 nicht in Anspruch genommen werden.
 
Bausachen
1.   Folgendem Bauvorhaben hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt:
      - Neubau von zwei Flachdach-Betonfertiggaragen in Michelfeld, Starkholzbacher Straße 3
2.   Folgendes Bauvorhaben wurde in Zuständigkeit der Verwaltung behandelt:
      - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Micheleld, Lange Äcker 19
 
Sammelplatz für Baum- und Strauchschnitt an der Roten Steige – Umgestaltung
- Sachstand und weiteres Vorgehen
Der Landkreis Schwäbisch Hall darf die Sammelplätze für Baum- und Strauchschnitt ab 2017 nur noch auf eingezäunten Anlagen mit festen Öffnungszeiten betreiben, weil die Annahme von verholztem Baum- und Strauchschnitt nach den Vorgaben der Bioabfallverordnung unter Aufsicht gestellt werden muss. In der Gemeinderatssitzung am 08.12.2014 wurde festgelegt, dass die erforderliche personelle Abdeckung der Betriebszeiten des neu konzipierten Sammelplatzes für Baum- und Strauchschnitt an der Roten Steige gemäß der Forderung des Landkreises durch die Gemeinde Michelfeld erfolgt. Hierfür wird vom Landkreis eine jährliche pauschale Entschädigung von 3.000 € gewährt. Mit dieser Entschädigung können für die Bezahlung einer Aufsichtsperson knapp vier Stunden pro Woche, bei angenommener ganzjähriger Öffnung, abgedeckt werden. Der Gemeinderat hat zustimmend Kenntnis von der Umgestaltung des Sammelplatzes für Baum- und Strauchschnitt an der Roten Steige genommen und die Verwaltung beauftragt, die Stelle einer Aufsichtsperson für den Betrieb des Sammelplatzes auszuschreiben. Außerdem soll in Abstimmung mit den Nachbarkommunen ein Vorschlag für die Öffnungszeiten erarbeitet werden.
 
Verschiedenes
Einstimmig wurde festgelegt, dass die Gemeinde Michelfeld die „Unterstützende Erklärung zum Klimaschutz zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden“ abgibt. In zeitlicher Nähe zu den Beschlüssen der UN-Klimakonferenz in Paris im vergangenen Jahr wurde gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden ein eigens geschnürter Klima-Pakt vereinbart.

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