Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

ELR-Schwerpunktgemeinde Michelfeld 2020 - 2025

Förderung privater Baumaßnahmen

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg fördert mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) kommunale und private Vorhaben zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie Projekte in den Bereichen Grundversorgung und Gewerbe.

Planen Sie

  • eine umfassende Modernisierung von Wohnraum?
  • die Schaffung neuer Wohneinheiten durch Erweiterung/Aufstockung?
  • eine Umnutzung von Scheune/Stall zu Wohn- oder Gewerberaum?
  • einen Neubau zur Eigennutzung in zentraler Ortslage?
  • die Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Betriebes der Grundversorgung oder eines Unternehmens mit weniger als 100 Mitarbeitenden?
  • oder eine anderweitige Maßnahme zur Schaffung von Wohn- oder Gewerberaum?

Dann nutzen Sie Ihre Chance!

Förderung im Bereich „Wohnen”
Förderfähig sind Bauvorhaben im Ortskern und in Siedlungsgebieten der 1960er und 1970er Jahre.

  • Umnutzung von Bestandsgebäuden zu Wohnraum:
    - Eigennutzung: 30%, max. 60.000 € je Wohneinheit
    - Vermietung: 15%, max. 250.000 €
  • Umfassende Modernisierung, Umbau, Aufstockung:
    - Eigennutzung: 30%, max. 50.000 € je Wohneinheit
    - Vermietung: 10%, max. 250.000 €
  • Ortsbildgerechter Neubau zur Eigennutzung im Altort
    - 35%, max. 30.000 € je Wohneinheit

Förderung im Bereich „Grundversorgung”
Neugründung, Übernahme, Erweiterung eines Unternehmens, z.B. Dorfgasthaus, Bäckerei, Metzgerei, Arztpraxis, Handwerksbetrieb, Gesundheitsvorsorge, etc.

  • 20%, max. 250.000 €
  • Kleinstunternehmen: 30%, max. 250.000 €
  • Gefördert werden keine konkurrierenden Angebote, sondern das einzige Angebot vor Ort. Bei mehreren Angeboten können diese Projekte im Förderschwerpunkt `Arbeiten´ beantragt werden.

Förderung im Bereich „Arbeiten”
Verlagerung aus Gemengelage, Reaktivierung von Gewerbebrache, Neuansiedlung und Erweiterung von Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten

  • 10 bis 15%, max. 250.000 €
  • Neubau: 15 bis 20%, max. 300.000 €

Hinweis: Neubauten im Bereich Wohnen oder Arbeiten werden nur mit CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion (z.B. Holz) gefördert! Bei Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen mit überwiegendem Einsatz von CO2-bindenden Baustoffen im Tragwerk kann ein Förderzuschlag von 5%, max. + 5.000 € gewährt werden.

Die Fördersätze beziehen sich auf die Fördersatztabelle mit Stand 07/2024.

Beratungsgespräche
Im Rahmen der Schwerpunktgemeinde werden im Hauptort und den Ortsteilen kostenfreie und unverbindliche Beratungsgespräche bei Bauvorhaben durch die Klärle GmbH aus Weikersheim angeboten. Die Beratungen finden am Gebäude statt.

Die Beratungstermine werden rechtzeitig mehrfach im Bibersbote veröffentlicht.

Das Beratungsgespräch soll Ihnen eine erste Hilfestellung bei der Planung Ihres Bauvorhabens und den Fördermöglichkeiten geben. Es ersetzt nicht die Planung durch einen Architekten!

Möchten Sie ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen und/oder planen Sie einen ELR-Antrag für Ihr Bauvorhaben? Dann melden Sie sich bei der Gemeinde Michelfeld, Frau Hofmann, Tel.: 0791/ 97071-24, E-Mail: carina.hofmann(@)michelfeld.de.

Allgemeines
Für die Antragstellung benötigen Sie die gültigen Antragsformulare, Planunterlagen wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten Ihres Bauvorhabens (möglichst Bauantrag, falls notwendig), eine Kostenschätzung nach DIN 276 durch einen Architekten sowie aussagekräftige Bilder. Die Antragsunterlagen können unter diesem Link heruntergeladen werden.

Die Antragstellung im ELR ist jährlich möglich. Für eine ELR-Antragstellung im Spätsommer müssen die Anträge bis Ende Juli digital bei der Gemeinde zur Prüfung vorliegen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit den Planungen. Das Ministerium entscheidet im Frühjahr des Folgejahres über die Aufnahme in das ELR. Erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheids, dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen. Die Umsetzung muss im Jahr der Bewilligung beginnen.

Nutzen Sie Ihre Chance!