Amtliche Bekanntmachungen
Die amtlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt.
1. Wasserzinsrate zum 01.04.2026 fällig
Der 1. Wasserzinsabschlag für den Zeitraum Januar - März 2026 ist zum 01.04.2026 zur Zahlung fällig. Die Höhe der jeweiligen Vorauszahlung entnehmen Sie bitte der letzten Jahresabrechnung 2025. Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt Ihre Kundennummer an. Den Teilnehmern am Lastschrifteinzugsverfahren wird der Betrag zum Fälligkeitstag abgebucht.
Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde Michelfeld
Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg am 08. März 2026
Steuertermin 15.02.2026
Am 15.02.2026 wird die 1. Vorauszahlung für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer fällig.
Wir bitten alle Abgabepflichtigen, die der Gemeindekasse noch keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, diesen Termin zu beachten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Gemeindekasse entsprechend der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08.03.2026
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Quartier Hochbühl“ in Michelfeld
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
Amtliche Bekanntmachung vom 14.11.2025
Anlage 1 Städtebaulicher Entwurf
Anlage 2 Art der baulichen Nutzung
Anlagen 3 und 4 Planungshinweise Lärm
Anlage 5 Planungshinweise Geruch
Steuertermin 15.11.2025
Am 15.11.2025 wird die 4. Vorauszahlung für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer fällig.
Wir bitten alle Abgabepflichtigen, die der Gemeindekasse noch keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, diesen Termin zu beachten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Gemeindekasse entsprechend der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
