Amtliche Bekanntmachungen
Die amtlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt.
Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Erlin, 5. Änderung” in Michelfeld
Jahresveranlagung Grundsteuer und Gewerbesteuer 2026
Im Jahr 2026 werden neue Steuerbescheide verschickt. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 12.11.2025 wurde der Steuerhebesatz für die Grundsteuer A und B angehoben. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert. Daher werden im Jahr 2026 keine Gewerbesteuer-Jahresbescheide versendet.
Die Grundsteuerhebesätze betragen somit ab 2026 für die
Grundsteuer A 580 v. H.
Grundsteuer B 485 v. H.
des Steuermessbetrags.
Die Gewerbesteuerhebesätze betragen für 2026 für die
Gewerbesteuer 370 v. H.
des Steuermessbetrags.
Die Steuerpflichtigen werden aufgefordert, die jeweilige Steuer zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. sowie für Jahreszahler 01.07., zu entrichten.
Die Steuerfestsetzung hat mit dem heutigen Tag die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheids. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Gemeinde Michelfeld, Haller Straße 35, 74545 Michelfeld, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Erst wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten, wird ein neuer Steuerbescheid erteilt. Bis dahin gelten die bisherigen Festsetzungen.
Michelfeld, 09.01.2026
Bürgermeisteramt
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Michelfeld - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) –
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Quartier Hochbühl“ in Michelfeld
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
Amtliche Bekanntmachung vom 14.11.2025
Anlage 1 Städtebaulicher Entwurf
Anlage 2 Art der baulichen Nutzung
Anlagen 3 und 4 Planungshinweise Lärm
Anlage 5 Planungshinweise Geruch
Steuertermin 15.11.2025
Am 15.11.2025 wird die 4. Vorauszahlung für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer fällig.
Wir bitten alle Abgabepflichtigen, die der Gemeindekasse noch keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, diesen Termin zu beachten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Gemeindekasse entsprechend der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
